Umschulung über die Berufsgenossenschaft: Voraussetzungen und Leistungen.

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Die Berufsgenossenschaft zahlt eine IT-Umschulung, wenn du deinen bisherigen Beruf wegen eines anerkannten Arbeitsunfalls oder einer anerkannten Berufskrankheit nicht mehr ausüben kannst. Als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (SGB VII) übernimmt sie die notwendigen Umschulungskosten und zahlt Übergangsgeld. Sie gilt als großzügigster Kostenträger, weil sie für die Folgen des Versicherungsfalls einstehen muss.

Ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit kann das berufliche Leben grundlegend verändern. Eine Umschulung kommt als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben in Betracht, wenn sie für die dauerhafte Wiedereingliederung erforderlich und bewilligt ist. Ziel ist die Rückkehr in eine gesundheitlich passende Beschäftigung. Der IT-Bereich kann passen, wenn die konkreten Tätigkeiten mit deinen gesundheitlichen Einschränkungen vereinbar sind.

Die Umschulung über die gesetzliche Unfallversicherung unterscheidet sich von einer frei gewählten Weiterbildung. Neben der Finanzierung der bewilligten Ausbildung kann auch eine Entgeltersatzleistung gezahlt werden, die sich an deiner Berechnungsgrundlage und persönlichen Situation orientiert. Zusätzlich können notwendige Kosten wie Lernmittel, Fahrtkosten oder bei Bedarf Unterkunftskosten übernommen werden.

Der Unfallversicherungsträger kann dich während der Umschulung durch Reha-Management, Berufshelferinnen oder Berufshelfer begleiten. Diese Unterstützung kann bei Berufswahl, Bildungsträger, Hilfsmitteln und Problemen während der Ausbildung helfen.

PunktBedeutung
Auslöseranerkannter Arbeitsunfall oder anerkannte Berufskrankheit
ZielRückkehr in eine gesundheitlich passende Beschäftigung
LebensunterhaltÜbergangsgeld oder andere Entgeltersatzleistung je nach Anspruch
KostenübernahmeLehrgang, Lernmittel, Fahrtkosten, Prüfungskosten und notwendige Hilfen
BegleitungReha-Management oder persönliche Ansprechperson möglich

Bereite für das Gespräch vor:

  • Anerkennungsbescheid oder Aktenzeichen zum Arbeitsunfall beziehungsweise zur Berufskrankheit
  • ärztliche Befunde und Reha-Berichte
  • Beschreibung deiner bisherigen Tätigkeit und Einschränkungen
  • erste Ideen für passende IT-Berufe
  • Fragen zu Hilfsmitteln, Praktikum und Übergangsgeld

Voraussetzungen für die Förderung

Eine Umschulung über die gesetzliche Unfallversicherung setzt voraus, dass ein anerkannter Arbeitsunfall oder eine anerkannte Berufskrankheit vorliegt und berufliche Teilhabeleistungen erforderlich sind. Der zuständige Unfallversicherungsträger prüft Unfallhergang, versicherte Tätigkeit und medizinische Folgen.

Bei Berufskrankheiten muss ein Zusammenhang zwischen deiner beruflichen Tätigkeit und der Erkrankung anerkannt werden. Maßgeblich ist die Prüfung durch den Unfallversicherungsträger, zum Beispiel anhand der Berufskrankheiten-Liste oder anderer gesetzlich vorgesehener Anerkennungswege. Wichtig ist auch, dass die Folgen eine Weiterbeschäftigung im bisherigen Beruf erheblich erschweren oder unmöglich machen.

Bevor eine Umschulung bewilligt wird, prüft der Unfallversicherungsträger häufig zunächst medizinische Rehabilitation, Anpassungen am bisherigen Arbeitsplatz oder andere Teilhabeleistungen. Wenn eine Rückkehr in den bisherigen Beruf nicht realistisch ist, kann eine berufliche Neuorientierung durch Umschulung in Betracht kommen. Diese Entscheidung basiert auf ärztlichen Unterlagen, beruflicher Eignung und dem Teilhabeplan.

Eine weitere wichtige Voraussetzung ist deine grundsätzliche Eignung für den angestrebten neuen Beruf. Die gesundheitlichen Einschränkungen durch den Unfall oder die Berufskrankheit dürfen der Ausübung des Zielberufs nicht im Weg stehen. Auch deine persönlichen Voraussetzungen wie Bildungsstand, Lernfähigkeit und Motivation werden berücksichtigt. Je nach Fall können dazu Tests, Arbeitserprobungen oder Einschätzungen von Arbeitsmedizinern und Berufsberatern gehören.

Die Berufsgenossenschaft prüft in jedem Fall, welche Qualifikation für eine nachhaltige Wiedereingliederung erforderlich ist. Dabei werden dein bisheriger Berufsweg, der Qualifikationsstand, die gesundheitliche Eignung und die Arbeitsmarktchancen im angestrebten neuen Beruf berücksichtigt.

Ablauf der Förderung

Nach der Anerkennung des Arbeitsunfalls oder der Berufskrankheit kann dir ein Reha-Management oder eine persönliche Ansprechperson zugeordnet werden. Diese Begleitung kann während des Umschulungsprozesses wichtig sein. In einem ausführlichen Erstgespräch werden deine berufliche Situation, deine Interessen und die durch den Unfall oder die Erkrankung entstandenen Einschränkungen erfasst.

Das Reha-Management entwickelt mit dir einen individuellen Rehabilitations- oder Teilhabeplan. Dieser Plan berücksichtigt deine persönlichen Wünsche, gesundheitlichen Grenzen und Anforderungen des Arbeitsmarktes. Dabei werden verschiedene berufliche Alternativen geprüft und bewertet. Für den IT-Bereich sollte geklärt werden, welche IT-Berufe gesundheitlich realistisch sind und welche Voraussetzungen du dafür erfüllen musst.

Zur Entscheidungsfindung können verschiedene Testverfahren eingesetzt werden. Diese umfassen zum Beispiel praktische Arbeitserprobungen oder psychologische Eignungstests. Solche Tests können in spezialisierten Einrichtungen oder Berufsförderungswerken stattfinden. Die Ergebnisse helfen dabei, deine Stärken, Belastungsgrenzen und mögliche Umschulungsrichtungen realistischer einzuschätzen.

Nach der Entscheidung für einen Umschulungsberuf kann dich das Reha-Management bei der Suche nach einem geeigneten Bildungsträger unterstützen. Je nach Fall werden anerkannte Bildungseinrichtungen, Berufsförderungswerke oder betriebliche Lösungen geprüft. Alle Kosten und Leistungen sollten vor Beginn schriftlich bewilligt sein.

Während der Umschulung bleibt das Reha-Management dein wichtiger Ansprechpartner. Es kann mit dir und dem Bildungsträger den Fortschritt besprechen und bei Problemen nachsteuern. Sollten sich während der Umschulung zusätzliche Förderbedarfe ergeben, etwa für spezielle Hilfsmittel oder fachliche Unterstützung, müssen diese geprüft und bewilligt werden.

Finanzielle Leistungen

Die Berufsgenossenschaft kann während der Umschulung finanzielle Leistungen bewilligen. Ein wichtiges Element ist eine Entgeltersatzleistung wie Übergangsgeld, wenn du wegen der beruflichen Reha nicht arbeiten kannst. Die genaue Höhe hängt von deiner Berechnungsgrundlage und deiner persönlichen Situation ab. Kläre den Betrag deshalb immer direkt mit deinem Unfallversicherungsträger.

Die Berufsgenossenschaft kann die notwendigen Kosten übernehmen, die direkt mit der bewilligten Umschulung zusammenhängen. Dazu können Lehrgangsgebühren, Lernmittel, Software-Lizenzen oder technische Ausstattung gehören. Falls für die Ausbildung ein Laptop, spezielle Hardware oder ein Hilfsmittel erforderlich ist, kann die Berufsgenossenschaft die Bereitstellung oder Erstattung prüfen.

Für den Weg zum Bildungsträger können Fahrtkosten erstattet werden, wenn sie zur bewilligten Leistung gehören. Das kann öffentliche Verkehrsmittel oder je nach Regelung auch Fahrten mit dem eigenen PKW betreffen. Bei einer auswärtigen Unterbringung, etwa wenn der Bildungsträger zu weit vom Wohnort entfernt liegt, können Unterkunft und Verpflegung relevant werden. Kläre auch für Praktikumsphasen vorab, welche Kosten übernommen werden.

Zusätzliche Unterstützungsleistungen können bei Bedarf gewährt werden. Dazu können fachliche Unterstützung, Prüfungsvorbereitung, Prüfungsgebühren oder notwendige Kinderbetreuungskosten gehören. Lass dir solche Leistungen vorab bestätigen, damit klar ist, welche Nachweise erforderlich sind.

Die finanzielle Unterstützung kann auch nach dem Abschluss der Umschulung relevant bleiben. Die Berufsgenossenschaft kann zum Beispiel Zuschüsse zur Arbeitsplatzausstattung beim neuen Arbeitgeber leisten oder notwendige Arbeitshilfen übernehmen. Welche Leistungen möglich sind, hängt vom Teilhabeplan, deinem Bedarf und der Bewilligung durch den zuständigen Unfallversicherungsträger ab.

Praktische Tipps für den Antrag

Eine sorgfältige Vorbereitung erleichtert die Prüfung deines Falls. Dokumentiere von Beginn an alle medizinischen Behandlungen und Einschränkungen ausführlich. Sammle alle relevanten Unterlagen wie ärztliche Gutachten, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und Dokumentationen des Unfallhergangs systematisch. Diese Unterlagen bilden die Grundlage für die Bewertung deines Antrags durch die Berufsgenossenschaft.

Informiere dich bereits vor dem ersten Gespräch mit dem Reha-Manager über mögliche IT-Berufe. Je konkreter deine Vorstellungen sind, desto zielgerichteter kann die Beratung erfolgen. Bereite eine schriftliche Begründung vor, warum du dich für einen bestimmten IT-Beruf interessierst und welche deiner bisherigen Erfahrungen und Fähigkeiten dafür nützlich sein könnten. Diese Vorbereitung zeigt deine Motivation und erleichtert die Entscheidungsfindung.

Ein häufiger Fallstrick ist die vorschnelle Festlegung auf einen bestimmten Beruf, ohne die gesundheitlichen Anforderungen genau zu prüfen. Sprich daher mit deinem behandelnden Arzt über die konkreten Anforderungen des angestrebten IT-Berufs. Lass dir schriftlich bestätigen, dass keine medizinischen Einwände gegen die Ausübung dieser Tätigkeit bestehen. Diese ärztliche Einschätzung ist für die Bewilligung der Umschulung wichtig.

Unterschätze nicht die Bedeutung möglicher Eignungsprüfungen. Nutze die Zeit vor Tests zur Vorbereitung, besonders in den Bereichen Mathematik, Logik und Englisch. Manche Bildungsträger bieten Vorbereitungskurse oder Übungsmaterial an. Eine solide Vorbereitung hilft dir, deine tatsächlichen Kenntnisse besser zu zeigen.

Bleibe während des gesamten Antragsprozesses aktiv mit deiner Ansprechperson in Kontakt. Frage nach, wenn dir etwas unklar ist, und informiere den Träger umgehend über neue Entwicklungen oder Änderungen deiner gesundheitlichen Situation. Diese offene Kommunikation ermöglicht es, schnell auf Veränderungen zu reagieren und die Planung entsprechend anzupassen.

Quellen und amtliche Einstiege

Nächster Schritt

Wenn du noch nicht sicher bist, welcher Kostenträger zuständig ist, gehe zurück zur Übersicht Umschulung Finanzierung oder zur Übersicht IT-Umschulung. Bei gesundheitlichen Einschränkungen ohne Arbeitsunfall ist meist die Umschulung über die Rentenversicherung der richtige Weg, ohne gesundheitlichen Grund der Bildungsgutschein.

Häufige Fragen.

Wenn ein anerkannter Arbeitsunfall, Wegeunfall oder eine anerkannte Berufskrankheit vorliegt und du deinen bisherigen Beruf wegen der Folgen nicht mehr oder nur eingeschränkt ausüben kannst. Entscheidend ist der kausale Zusammenhang zwischen dem Versicherungsfall und der Einschränkung. Die Umschulung muss für die dauerhafte Wiedereingliederung erforderlich sein.
Die Berufsgenossenschaft übernimmt in der Regel sämtliche notwendigen Umschulungskosten wie Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, Lernmittel und Fahrtkosten. Zusätzlich zahlt sie eine Entgeltersatzleistung wie Übergangsgeld oder Verletztengeld. Bei Bedarf kommen technische Hilfsmittel oder eine behindertengerechte Arbeitsplatzausstattung hinzu.
Weil sie für die Folgen des Arbeitsunfalls oder der Berufskrankheit einstehen muss, übernimmt sie die Leistungen aus einer Hand und oft umfassender als andere Träger. Häufig begleitet dich ein Reha-Management über die gesamte Umschulung. Die Umschulung läuft oft in spezialisierten Berufsförderungswerken.