Zuletzt aktualisiert am 16. Januar 20258 Minuten Lesezeit

Wohngeld für Azubis: Was du wissen musst

Der Start in die Ausbildung bedeutet für viele junge Menschen den ersten Schritt in die Selbstständigkeit. Gerade wenn du für deine Ausbildung umziehen musst, kommen neben der Miete auch weitere Kosten auf dich zu. Die durchschnittliche Ausbildungsvergütung in den IT-Berufen liegt im ersten Ausbildungsjahr zwischen 900 und 1.100 Euro brutto. Da kann es schnell eng werden mit dem Geld.

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu deinen Wohnkosten. Es soll dir ermöglichen, angemessen und bezahlbar zu wohnen - auch mit geringem Einkommen. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach deinem Einkommen, deiner Miete und der Anzahl der Personen in deinem Haushalt.

Als Auszubildender in einem IT-Beruf hast du grundsätzlich keinen Anspruch auf Wohngeld. Das liegt daran, dass du vorrangig andere Förderungen beantragen musst: Wenn du eine duale Ausbildung machst, steht dir die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) zu. Bei einer schulischen Ausbildung kannst du BAföG beantragen. In beiden Förderungen sind bereits Zuschüsse zu den Wohnkosten enthalten.

Es gibt aber Ausnahmen, in denen du als Azubi doch Wohngeld bekommen kannst. Zum Beispiel wenn du eine zweite Ausbildung machst oder die Förderungshöchstdauer überschritten hast. In diesen Fällen lohnt es sich, einen Antrag auf Wohngeld zu stellen. Die durchschnittliche Förderung liegt aktuell bei etwa 370 Euro pro Monat. Im Januar 2025 wird das Wohngeld zudem um weitere 15 Prozent erhöht.

In den folgenden Abschnitten erfährst du genau, unter welchen Voraussetzungen du Wohngeld bekommen kannst, wie hoch die Förderung ausfällt und wie du den Antrag stellst.

Grundsätzlicher Anspruch auf Wohngeld

Die rechtliche Situation beim Wohngeld für Auszubildende ist eindeutig geregelt: Nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) haben Auszubildende grundsätzlich keinen Anspruch auf Wohngeld. Der Grund dafür liegt im Vorrang anderer Förderleistungen.

Wenn du eine duale Ausbildung in einem IT-Beruf machst - etwa zum Fachinformatiker, IT-System-Elektroniker oder Kaufmann für IT-System-Management - steht dir die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) zu. Diese Förderung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB III) enthält bereits einen Zuschuss zu deinen Wohnkosten. Der aktuelle BAB-Satz berücksichtigt dabei eine Wohnpauschale, die je nach Unterbringungsart unterschiedlich hoch ausfällt.

Bei einer schulischen Ausbildung, zum Beispiel zum Mathematisch-technischen Softwareentwickler, greift stattdessen das BAföG. Auch hier sind die Wohnkosten bereits in der Förderung eingerechnet. Der BAföG-Höchstsatz enthält eine Wohnkostenpauschale von aktuell 360 Euro.

Wichtig zu wissen: Es spielt keine Rolle, ob du tatsächlich BAB oder BAföG beantragst oder nicht. Allein die Tatsache, dass du einen grundsätzlichen Anspruch auf diese Leistungen hast, schließt den Bezug von Wohngeld aus. Das gilt auch dann, wenn dein BAB- oder BAföG-Antrag abgelehnt wurde, weil du oder deine Eltern zu viel verdienen.

Diese strikte Regelung hat einen nachvollziehbaren Grund: Der Staat will eine Doppelförderung vermeiden. Die Wohnkosten sollen nicht zweimal bezuschusst werden - einmal durch BAB/BAföG und ein weiteres Mal durch Wohngeld. Daher musst du immer zuerst einen Antrag auf die ausbildungsspezifischen Förderungen stellen, bevor Wohngeld überhaupt in Frage kommt.

Das bedeutet aber nicht, dass Auszubildende generell vom Wohngeld ausgeschlossen sind. Es gibt durchaus Situationen, in denen auch Azubis Wohngeld beantragen können. Diese Ausnahmefälle werden wir im nächsten Abschnitt genau betrachten.

Ausnahmen: Wann Azubis doch Wohngeld bekommen können

Auch wenn Auszubildende grundsätzlich kein Wohngeld erhalten, gibt es wichtige Ausnahmefälle. In diesen Situationen kannst du als Azubi in der IT-Branche durchaus einen Anspruch auf Wohngeld haben.

Der häufigste Fall ist eine zweite Berufsausbildung. Wenn du beispielsweise nach einer Ausbildung zum Fachinformatiker noch eine Ausbildung zum IT-System-Elektroniker machst, steht dir keine BAB mehr zu. In diesem Fall kannst du stattdessen Wohngeld beantragen. Das Gleiche gilt, wenn du nach einem abgebrochenen Studium eine IT-Ausbildung beginnst.

Eine weitere wichtige Ausnahme betrifft staatlich nicht anerkannte Ausbildungen. Einige private Bildungsträger bieten IT-Ausbildungen an, die nicht nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt sind. Da du hier weder BAB noch BAföG bekommst, hast du einen Anspruch auf Wohngeld - vorausgesetzt, dein Einkommen ist niedrig genug.

Auch wenn du die Förderungshöchstdauer überschritten hast, kommt Wohngeld in Frage. Das kann passieren, wenn sich deine Ausbildung etwa durch längere Krankheit verzögert. In solchen Fällen endet die BAB- oder BAföG-Förderung, und du kannst Wohngeld beantragen.

Eine besondere Situation ergibt sich, wenn du mit anderen Personen zusammenwohnst. Lebt in deinem Haushalt jemand, der nicht in Ausbildung ist - zum Beispiel dein Partner oder dein Kind - kann diese Person unter Umständen Wohngeld beantragen. Da das Wohngeld für den gesamten Haushalt berechnet wird, profitierst du dann indirekt davon mit.

Ein weiterer wichtiger Ausnahmefall liegt vor, wenn du BAföG als Volldarlehen erhältst. Das kommt vor allem bei einem Fachrichtungswechsel oder bei Überschreitung der Altersgrenze vor. In dieser Situation steht dir zusätzlich zum BAföG-Darlehen auch Wohngeld zu.

Bevor du einen Wohngeldantrag stellst, solltest du immer zuerst prüfen, ob einer dieser Ausnahmefälle auf dich zutrifft. Im Zweifelsfall kannst du dich bei der Wohngeldstelle beraten lassen. Die Prüfung deines Antrags ist kostenlos - es lohnt sich also in jedem Fall nachzufragen.

Höhe des Wohngeldes

Die Höhe des Wohngeldes wird individuell berechnet und richtet sich nach drei Hauptfaktoren: deinem monatlichen Einkommen, deiner Kaltmiete und der Anzahl der Personen in deinem Haushalt. Auch dein Wohnort spielt eine Rolle, da die Städte und Gemeinden in verschiedene Mietstufen eingeteilt sind.

Seit der Wohngeldreform 2023 wurde die Berechnung angepasst. Es gibt nun eine zusätzliche Heizkostenkomponente von 1,20 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Im Januar 2025 wird das Wohngeld zudem um weitere 15 Prozent erhöht.

Hier ein konkretes Rechenbeispiel für einen Auszubildenden in der IT:

  • Ausbildungsvergütung netto: 850 Euro
  • Kaltmiete: 500 Euro
  • Wohnort: Mittlere Großstadt (Mietstufe 3)
  • Einpersonenhaushalt

In diesem Fall könnte das Wohngeld etwa 280 Euro monatlich betragen.

Dabei gilt: Je höher dein Einkommen, desto niedriger fällt das Wohngeld aus. Das durchschnittliche Wohngeld pro Haushalt liegt aktuell bei 370 Euro. Der maximale Zuschuss kann die Höhe deiner Kaltmiete erreichen, wird aber in der Praxis meist deutlich darunter liegen.

Für IT-Auszubildende ist besonders relevant: Die Ausbildungsvergütung wird nicht in voller Höhe als Einkommen angerechnet. Es gibt verschiedene Freibeträge, die abgezogen werden. Zudem werden bestimmte Einkommensarten, wie zum Beispiel Kindergeld, nicht berücksichtigt.

Um vorab einschätzen zu können, ob und wie viel Wohngeld dir zusteht, stellt das Bundesministerium für Wohnen einen kostenlosen Wohngeldrechner zur Verfügung. Die genaue Berechnung erfolgt aber erst durch die Wohngeldstelle bei der Bearbeitung deines Antrags.

Eine Besonderheit seit 2023 ist die neue Wärmekomponente im Wohngeld. Damit sollen die gestiegenen Heizkosten aufgefangen werden. Bei der Berechnung werden auch regionale Unterschiede bei den Heizkosten berücksichtigt.

Antragstellung und Ablauf

Den Wohngeldantrag stellst du bei der Wohngeldstelle deiner Stadt oder Gemeinde. Diese ist meist im Rathaus oder Bürgeramt angesiedelt. In vielen Städten kannst du den Antrag mittlerweile auch online einreichen. Vor der Antragstellung solltest du einen Beratungstermin vereinbaren - die Beratung ist kostenlos und hilft dir, deine Chancen auf Wohngeld richtig einzuschätzen.

Für einen vollständigen Wohngeldantrag benötigst du verschiedene Unterlagen. Besonders wichtig ist der Ablehnungsbescheid für BAB oder BAföG. Ohne diesen Bescheid wird dein Wohngeldantrag direkt abgelehnt. Außerdem brauchst du deinen Ausbildungsvertrag, Gehaltsabrechnungen, den Mietvertrag und Nachweise über weitere Einkünfte wie Kindergeld.

Die Bearbeitungszeit für Wohngeldanträge beträgt aktuell etwa 6-8 Wochen. In Großstädten kann es auch länger dauern. Wichtig zu wissen: Das Wohngeld wird ab dem Monat der Antragstellung gezahlt. Eine rückwirkende Zahlung ist nicht möglich. Stelle den Antrag daher am besten direkt, wenn du merkst, dass du die Förderung brauchst.

Das Wohngeld wird in der Regel für 12 Monate bewilligt. Danach musst du einen neuen Antrag stellen. Dabei werden deine Einkommenssituation und die Miethöhe neu geprüft. Ändern sich während des Bewilligungszeitraums wichtige Faktoren - etwa dein Einkommen oder deine Miete - musst du das der Wohngeldstelle mitteilen.

Ein praktischer Tipp für IT-Azubis: Sammle schon vor der Antragstellung alle notwendigen Unterlagen. Erstelle digitale Kopien und speichere sie geordnet ab. Das vereinfacht nicht nur die erste Antragstellung, sondern hilft dir auch bei der späteren Verlängerung des Wohngelds. Die meisten Wohngeldstellen akzeptieren mittlerweile auch eingescannte Dokumente.

Sollte dein Antrag abgelehnt werden, hast du die Möglichkeit, innerhalb eines Monats Widerspruch einzulegen. Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen und eine Begründung enthalten. Lass dich in diesem Fall am besten von der Wohngeldstelle beraten, welche zusätzlichen Nachweise du einreichen kannst.

Das Wichtigste im Überblick

Als Auszubildender in einem IT-Beruf solltest du zuerst prüfen, ob du Anspruch auf BAB oder BAföG hast. Diese Förderungen sind für Azubis die erste Wahl, da sie speziell auf die Bedürfnisse während der Ausbildung zugeschnitten sind. Wohngeld kommt erst in Frage, wenn du diese Förderungen nicht erhältst.

Besonders relevant für deine Planung: Das Wohngeld wird immer erst ab dem Monat der Antragstellung gezahlt. Kümmere dich daher frühzeitig um deinen Antrag, am besten schon vor Ausbildungsbeginn. Die Beratung bei der Wohngeldstelle ist kostenlos und hilft dir, keine wichtigen Fristen zu verpassen.

Ein häufiger Fehler ist es, den Wohngeldantrag zu stellen, ohne vorher BAB oder BAföG beantragt zu haben. Der Ablehnungsbescheid dieser Förderungen ist aber zwingend erforderlich. Plane dafür ausreichend Zeit ein - von der Antragstellung bis zum Bescheid können mehrere Wochen vergehen.

Die Höhe des Wohngeldes wurde zum Januar 2023 deutlich angehoben und wird 2025 nochmals um 15 Prozent steigen. Zusammen mit der neuen Heizkostenkomponente kann das Wohngeld eine wichtige finanzielle Unterstützung sein. Der durchschnittliche Zuschuss von 370 Euro monatlich zeigt, dass sich der Aufwand der Antragstellung durchaus lohnen kann.

Denk auch daran: Wenn sich während des Bewilligungszeitraums deine Einkommenssituation verbessert, etwa durch eine höhere Ausbildungsvergütung im zweiten Lehrjahr, musst du das der Wohngeldstelle mitteilen. So vermeidest du mögliche Rückforderungen.