Ausbildungsbetrieb wechseln: Möglichkeiten und Voraussetzungen
Ein Wechsel des Ausbildungsbetriebs ist eine wichtige Entscheidung, die gut überlegt sein sollte. Während deiner IT-Ausbildung kann es verschiedene Gründe geben, warum du über einen Betriebswechsel nachdenkst. Das Berufsbildungsgesetz sieht dafür bestimmte Möglichkeiten vor.
Die häufigsten Gründe für einen Betriebswechsel sind:
- Unzureichende Ausbildungsqualität oder mangelnde fachliche Betreuung
- Nicht eingehaltene Ausbildungsinhalte laut Ausbildungsrahmenplan
- Persönliche oder betriebliche Konflikte
- Standortwechsel des Ausbildungsbetriebs oder Umzug des Auszubildenden
- Insolvenz oder Betriebsschließung
Ein Wechsel ist rechtlich möglich, aber nicht ohne Weiteres durchführbar. Das Berufsbildungsgesetz schützt sowohl dich als Auszubildenden als auch den Ausbildungsbetrieb. Vor einem übereilten Wechsel solltest du daher das Gespräch mit deinem Ausbilder oder der Ausbildungsberatung deiner IHK suchen. Oft lassen sich Probleme auch innerhalb des bestehenden Ausbildungsverhältnisses lösen.
Wenn ein Wechsel unvermeidbar erscheint, ist es wichtig, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu kennen und systematisch vorzugehen. Der neue Ausbildungsbetrieb sollte möglichst schon feststehen, bevor du das alte Ausbildungsverhältnis beendest. Nur so vermeidest du Lücken in deiner Ausbildung und stellst sicher, dass die bereits absolvierte Ausbildungszeit angerechnet werden kann.
Rechtliche Grundlagen für einen Betriebswechsel
Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) regelt die verschiedenen Möglichkeiten zur Beendigung eines Ausbildungsverhältnisses. Für einen Betriebswechsel kommen drei zentrale rechtliche Wege in Frage, die jeweils unterschiedliche Voraussetzungen haben.
Die Kündigung während der Probezeit ist der einfachste Weg. In den ersten ein bis vier Monaten der Ausbildung kannst du das Ausbildungsverhältnis jederzeit ohne Angabe von Gründen und ohne Kündigungsfrist beenden. Die Kündigung muss allerdings schriftlich erfolgen. Bei minderjährigen Auszubildenden müssen die Erziehungsberechtigten die Kündigung mit unterschreiben.
Nach der Probezeit wird es komplizierter. Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund ist dann nur möglich, wenn schwerwiegende Verstöße vorliegen. Dazu gehören:
- Wiederholtes Nichteinhalten des Ausbildungsrahmenplans
- Mehrfach nicht gezahlte Ausbildungsvergütung
- Mobbing oder Diskriminierung
- Verstöße gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz
Die Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen erfolgen, nachdem der Kündigungsgrund bekannt wurde. Auch hier ist die Schriftform zwingend erforderlich.
Kündigungsart | Zeitpunkt | Frist | Grund erforderlich? |
---|---|---|---|
Probezeitkündigung | Erste 1-4 Monate | Keine | Nein |
Außerordentliche Kündigung | Nach Probezeit | Sofort (binnen 2 Wochen nach Kenntnis) | Ja, wichtiger Grund |
Aufhebungsvertrag | Jederzeit | Nach Vereinbarung | Nein |
Der Aufhebungsvertrag ist oft der praktikabelste Weg. Hier einigen sich Ausbildungsbetrieb und Auszubildender einvernehmlich auf die Beendigung des Ausbildungsverhältnisses. Der Vorteil: Es müssen keine Fristen eingehalten oder Gründe nachgewiesen werden. Der Zeitpunkt der Beendigung kann frei vereinbart werden. Wichtig ist aber, dass der Aufhebungsvertrag schriftlich geschlossen wird und bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten zustimmen.
Eine weitere Option ist die Kündigung wegen Berufswechsels mit einer Frist von vier Wochen. Diese kommt aber nur in Frage, wenn du die Ausbildung komplett aufgeben oder einen anderen Beruf erlernen möchtest. Für einen reinen Betriebswechsel im gleichen Ausbildungsberuf ist sie nicht vorgesehen.
Schritt für Schritt zum neuen Ausbildungsbetrieb
Der Wechsel des Ausbildungsbetriebs erfordert eine sorgfältige Planung. Bevor du konkrete Schritte zur Beendigung deines bestehenden Ausbildungsverhältnisses einleitest, solltest du bereits einen neuen Ausbildungsbetrieb in Aussicht haben. Die Suche nach einem neuen Betrieb kannst du über die IHK-Lehrstellenbörse oder direkte Bewerbungen bei IT-Unternehmen starten.
Diese Schritte sind für einen erfolgreichen Wechsel wichtig:
- Beratungsgespräch mit der IHK-Ausbildungsberatung führen
- Neuen Ausbildungsbetrieb finden und Übernahme schriftlich zusichern lassen
- Anrechnung der bisherigen Ausbildungszeit mit neuem Betrieb klären
- Beendigung des alten Ausbildungsverhältnisses einleiten
- Neuen Ausbildungsvertrag abschließen und von der IHK eintragen lassen
Mit dem neuen Ausbildungsbetrieb musst du verschiedene Aspekte im Vorfeld besprechen. Besonders wichtig ist die Anrechnung deiner bisherigen Ausbildungszeit. Der neue Betrieb kann, muss diese aber nicht vollständig anerkennen. Die Anrechnung sollte schriftlich im neuen Ausbildungsvertrag festgehalten werden.
Eine neue Probezeit von mindestens einem und maximal vier Monaten ist beim Betriebswechsel gesetzlich vorgeschrieben. Dies gilt auch dann, wenn deine bisherige Ausbildungszeit angerechnet wird. Die neue Probezeit dient beiden Seiten zur Absicherung, ob die Zusammenarbeit funktioniert.
Häufig ist auch ein Wechsel der Berufsschule erforderlich, da diese sich nach dem Standort des Ausbildungsbetriebs richtet. Folgende Punkte solltest du dabei beachten:
- Frühzeitige Kontaktaufnahme mit der neuen Berufsschule
- Klärung der Übernahme in die passende Klassenstufe
- Abstimmung des Übergangs mit beiden Berufsschulen
- Sicherung der Dokumentation bisheriger Leistungen
Die IHK unterstützt dich bei allen Schritten des Wechsels. Sie prüft den neuen Ausbildungsvertrag und trägt ihn in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse ein. Erst mit dieser Eintragung wird der neue Ausbildungsvertrag wirksam. Nutze die Beratungsangebote der IHK, um einen reibungslosen Übergang sicherzustellen.
Konsequenzen und Auswirkungen eines Betriebswechsels
Ein Betriebswechsel während der IT-Ausbildung kann sowohl positive als auch negative Auswirkungen haben. Die finanziellen Folgen sind dabei besonders zu beachten. Die Ausbildungsvergütung kann sich im neuen Betrieb deutlich unterscheiden, da diese von Branche, Region und Tarifbindung abhängt. Besonders bei einem Wechsel von einem tarifgebundenen in einen nicht tarifgebundenen Betrieb kann es zu Einkommenseinbußen kommen.
Zwischen zwei Ausbildungsverhältnissen können folgende finanzielle Aspekte relevant werden:
- Anspruch auf Arbeitslosengeld nur bei mindestens 12 Beitragsmonaten
- Mögliche Sperrfrist beim Arbeitslosengeld nach Aufhebungsvertrag
- Überbrückungsmöglichkeiten durch Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
- Eventuell neue Anträge auf Förderungen oder Unterstützungsleistungen
Die Ausbildungszeit kann sich durch einen Betriebswechsel verlängern. Dies ist besonders dann der Fall, wenn der neue Betrieb die bisherige Ausbildungszeit nicht vollständig anrechnet oder wenn zwischen den Ausbildungsverhältnissen eine längere Pause liegt. Eine Verlängerung kann aber auch Vorteile bieten, wenn du bestimmte Ausbildungsinhalte vertiefen oder nachholen möchtest.
Aspekt | Mögliche positive Folgen | Mögliche negative Folgen |
---|---|---|
Fachliche Entwicklung | Neue Technologien und Arbeitsweisen kennenlernen | Einarbeitungszeit in neue Systeme |
Ausbildungsqualität | Bessere Betreuung und Ausbildungsbedingungen | Anpassung an neue Ausbildungsmethoden |
Persönliche Entwicklung | Neue Teams und Herausforderungen | Verlust bestehender Kontakte |
Zeitlicher Rahmen | Chance zur Vertiefung von Inhalten | Mögliche Verlängerung der Ausbildung |
Ein Wechsel kann sich auch auf die Prüfungsvorbereitung auswirken. Jeder Betrieb hat andere Schwerpunkte und Vorbereitungsmethoden. Im neuen Betrieb musst du dich möglicherweise auf andere Lernmethoden einstellen. Die IHK-Zwischenprüfung oder Abschlussprüfung sollte bei der Wechselplanung berücksichtigt werden.
Die beruflichen Perspektiven können sich durch einen Wechsel verbessern. Viele IT-Unternehmen schätzen die Erfahrungen aus verschiedenen Betriebsumgebungen. Du lernst unterschiedliche Arbeitsweisen kennen und erweiterst deine fachlichen wie sozialen Kompetenzen. Dies kann sich positiv auf deine späteren Karrierechancen auswirken.
Nutze in jedem Fall die kostenlose Beratung der IHK. Die Ausbildungsberater kennen die häufigsten Probleme beim Betriebswechsel und können dir helfen:
- Einschätzung deiner individuellen Situation
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten
- Vermittlung zwischen altem und neuem Ausbildungsbetrieb
- Unterstützung bei der Vertragsgestaltung
- Klärung von Fragen zur Ausbildungszeit und Prüfungen
Ein Betriebswechsel sollte trotz aller Herausforderungen als Chance gesehen werden. Mit guter Vorbereitung und professioneller Unterstützung kann er ein wichtiger Schritt in deiner beruflichen Entwicklung sein.