Zuletzt aktualisiert am 28. Januar 20256 Minuten Lesezeit

Krankmeldung in der IT-Ausbildung

Wenn du während deiner IT-Ausbildung krank wirst, musst du einige wichtige Regeln beachten. Eine korrekte Krankmeldung ist nicht nur eine Frage der Höflichkeit, sondern auch eine rechtliche Verpflichtung. Dabei geht es um mehr als nur den Anruf am Morgen - von der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bis zur Dokumentation der Fehlzeiten gibt es einiges zu beachten.

Die wichtigsten Aspekte bei Krankheit während der Ausbildung sind:

  • Die unverzügliche Meldung beim Ausbildungsbetrieb
  • Die Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
  • Die separate Krankmeldung in der Berufsschule
  • Die Dokumentation der Fehlzeiten für die Prüfungszulassung

In den folgenden Abschnitten erfährst du genau, wie du bei einer Erkrankung während der Ausbildung vorgehen musst, welche Rechte und Pflichten du hast und welche Auswirkungen längere Fehlzeiten auf deine Ausbildung haben können. Dabei berücksichtigen wir die besonderen Anforderungen der IT-Ausbildungsberufe und die aktuellen gesetzlichen Regelungen.

So meldest du dich richtig krank

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Krankmeldung in der Berufsschule

Auch die Berufsschule musst du über deine Krankheit informieren. Dabei gelten oft andere Regeln als im Betrieb. In der Regel genügt ein Anruf im Schulsekretariat vor Unterrichtsbeginn. Nenne dabei:

  • Deinen Namen
  • Deine Klasse
  • Den Grund deines Fehlens

Wichtig: Selbst wenn du nur in der Berufsschule fehlst, musst du auch deinen Ausbildungsbetrieb informieren.

Folgebescheinigungen bei längerer Krankheit

Rechte und Pflichten bei Krankheit

Als Auszubildender hast du während einer Krankheit sowohl Rechte als auch Pflichten. Das wichtigste Recht ist die Entgeltfortzahlung: Wenn du krank wirst, erhältst du für bis zu sechs Wochen deine volle Ausbildungsvergütung weiter. Dieser Anspruch besteht allerdings erst nach vier Wochen Ausbildungszeit.

Entgeltfortzahlung und Krankengeld

Besondere Situationen

Mögliche Konsequenzen bei Verstößen

Dokumentation der Fehlzeiten

Auswirkungen auf die Ausbildung

Krankheitsbedingte Fehlzeiten können Auswirkungen auf deine Ausbildung haben, besonders im Hinblick auf die Zulassung zur Abschlussprüfung. Das Berufsbildungsgesetz sieht vor, dass du die Ausbildungszeit nicht nur kalendarisch absolvieren, sondern auch tatsächlich am Ausbildungsgeschehen teilnehmen musst.

Die 10%-Regelung bei Fehlzeiten

Die IHKs orientieren sich bei der Zulassung zur Abschlussprüfung an folgenden Richtwerten:

  • Bis 10% Fehlzeiten: Zulassung ohne weitere Prüfung
  • Bei einer 3-jährigen Ausbildung entspricht dies etwa 55 Fehltagen
  • Urlaubstage werden nicht als Fehlzeiten gerechnet
  • Berechnung basiert auf 220 Arbeitstagen pro Jahr

Einzelfallentscheidungen bei höheren Fehlzeiten

Prüfungsteilnahme trotz Krankschreibung

Vorbeugende Maßnahmen