Zuletzt aktualisiert am 16. Januar 20256 Minuten Lesezeit

Krankmeldung in der IT-Ausbildung

Wenn du während deiner IT-Ausbildung krank wirst, musst du einige wichtige Regeln beachten. Eine korrekte Krankmeldung ist nicht nur eine Frage der Höflichkeit, sondern auch eine rechtliche Verpflichtung. Dabei geht es um mehr als nur den Anruf am Morgen - von der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bis zur Dokumentation der Fehlzeiten gibt es einiges zu beachten.

Die wichtigsten Aspekte bei Krankheit während der Ausbildung sind:

  • Die unverzügliche Meldung beim Ausbildungsbetrieb
  • Die Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
  • Die separate Krankmeldung in der Berufsschule
  • Die Dokumentation der Fehlzeiten für die Prüfungszulassung

In den folgenden Abschnitten erfährst du genau, wie du bei einer Erkrankung während der Ausbildung vorgehen musst, welche Rechte und Pflichten du hast und welche Auswirkungen längere Fehlzeiten auf deine Ausbildung haben können. Dabei berücksichtigen wir die besonderen Anforderungen der IT-Ausbildungsberufe und die aktuellen gesetzlichen Regelungen.

So meldest du dich richtig krank

Wenn du krank bist, musst du deinen Ausbildungsbetrieb unverzüglich informieren - das bedeutet in der Regel zu Beginn der betrieblichen Arbeitszeit am ersten Krankheitstag. Die meisten Betriebe erwarten einen Anruf. In manchen Fällen sind auch andere Kommunikationswege erlaubt:

  • Telefonanruf (bevorzugt)
  • E-Mail
  • SMS oder Messenger-Nachricht
  • Benachrichtigung durch Angehörige

Wichtig ist, dass du die im Betrieb üblichen Kommunikationswege nutzt. Frag am besten gleich zu Beginn deiner Ausbildung nach, welche Meldewege akzeptiert werden.

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Spätestens am vierten Kalendertag deiner Krankheit musst du eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vorlegen. Viele Betriebe können diese inzwischen elektronisch bei der Krankenkasse abrufen. Trotzdem solltest du dich erkundigen, ob du noch eine Kopie einreichen musst. Dein Ausbildungsbetrieb darf die AU auch schon ab dem ersten Krankheitstag verlangen - das muss er dir aber vorher mitteilen.

Bei der Krankmeldung musst du angeben:

  • Dass du nicht zur Arbeit kommen kannst
  • Wie lange du voraussichtlich ausfällst

Die genaue Diagnose oder Krankheitsursache musst du nicht nennen. Eine Ausnahme besteht nur bei ansteckenden Krankheiten, vor denen der Betrieb andere Mitarbeiter schützen muss.

Krankmeldung in der Berufsschule

Auch die Berufsschule musst du über deine Krankheit informieren. Dabei gelten oft andere Regeln als im Betrieb. In der Regel genügt ein Anruf im Schulsekretariat vor Unterrichtsbeginn. Nenne dabei:

  • Deinen Namen
  • Deine Klasse
  • Den Grund deines Fehlens

Wichtig: Selbst wenn du nur in der Berufsschule fehlst, musst du auch deinen Ausbildungsbetrieb informieren.

Folgebescheinigungen bei längerer Krankheit

Wenn du länger krank bist als zunächst gedacht, brauchst du eine Folgebescheinigung. Diese muss nahtlos an die erste Bescheinigung anschließen. Es darf keine Lücke zwischen den Bescheinigungen entstehen. Die Folgebescheinigung musst du ebenfalls unverzüglich bei deinem Ausbildungsbetrieb einreichen.

Eine sorgfältige Dokumentation deiner Krankmeldungen ist wichtig. Bewahre Kopien der Bescheinigungen auf und notiere dir, wann und wie du dich krank gemeldet hast. Das kann besonders dann hilfreich sein, wenn es später Fragen zu deinen Fehlzeiten gibt.

Rechte und Pflichten bei Krankheit

Als Auszubildender hast du während einer Krankheit sowohl Rechte als auch Pflichten. Das wichtigste Recht ist die Entgeltfortzahlung: Wenn du krank wirst, erhältst du für bis zu sechs Wochen deine volle Ausbildungsvergütung weiter. Dieser Anspruch besteht allerdings erst nach vier Wochen Ausbildungszeit.

Entgeltfortzahlung und Krankengeld

Die wichtigsten Regelungen zur Vergütung bei Krankheit:

  • Erste 6 Wochen: Volle Ausbildungsvergütung vom Betrieb
  • Ab der 7. Woche: Krankengeld von der Krankenkasse (70% der Bruttovergütung, maximal 90% der Nettovergütung)
  • Maximale Dauer Krankengeld: 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren bei gleicher Erkrankung

Bei jeder neuen Krankheit beginnt die 6-Wochen-Frist von vorn. Eine Ausnahme gilt nur, wenn du innerhalb von 6 Monaten erneut wegen derselben Krankheit arbeitsunfähig wirst.

Besondere Situationen

Bei selbst verschuldeter Arbeitsunfähigkeit - etwa durch grob fahrlässige Verstöße gegen Unfallverhütungsvorschriften oder Verkehrsregeln - kann der Anspruch auf Entgeltfortzahlung entfallen. Der Betrieb muss in diesem Fall aber nachweisen, dass du die Arbeitsunfähigkeit selbst verschuldet hast.

Während der Krankschreibung musst du nicht zwingend zu Hause bleiben. Du darfst aber nichts tun, was deine Genesung verzögern könnte. Wenn dein Arbeitgeber berechtigte Zweifel an deiner Arbeitsunfähigkeit hat, kann er eine Überprüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen veranlassen.

Mögliche Konsequenzen bei Verstößen

Wenn du deine Pflichten bei der Krankmeldung verletzt, kann das verschiedene Folgen haben:

  • Der Betrieb kann die Vergütung zunächst zurückhalten (bis zur korrekten Krankmeldung)
  • Bei wiederholten Verstößen kann nach vorheriger Abmahnung eine Kündigung erfolgen
  • Häufige Kurzerkrankungen können in bestimmten Fällen ebenfalls zu einer Kündigung führen

Eine Kündigung wegen der Krankheit selbst ist jedoch nur in Ausnahmefällen möglich, etwa wenn feststeht, dass du den Beruf dauerhaft nicht mehr ausüben kannst oder wenn eine Genesung innerhalb der Ausbildungszeit nicht zu erwarten ist.

Dokumentation der Fehlzeiten

Führe am besten selbst Buch über deine Krankheitstage. Das hilft dir, den Überblick zu behalten und bei Bedarf nachzuweisen, dass du dich korrekt krankgemeldet hast. Notiere dabei:

  • Datum der Krankmeldung
  • Art der Meldung (Telefon, E-Mail etc.)
  • Ansprechpartner im Betrieb
  • Datum und Dauer der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Eine gute Dokumentation kann besonders wichtig werden, wenn es später Fragen zu deinen Fehlzeiten gibt oder wenn die Zulassung zur Abschlussprüfung von deinen Fehlzeiten abhängt.

Auswirkungen auf die Ausbildung

Krankheitsbedingte Fehlzeiten können Auswirkungen auf deine Ausbildung haben, besonders im Hinblick auf die Zulassung zur Abschlussprüfung. Das Berufsbildungsgesetz sieht vor, dass du die Ausbildungszeit nicht nur kalendarisch absolvieren, sondern auch tatsächlich am Ausbildungsgeschehen teilnehmen musst.

Die 10%-Regelung bei Fehlzeiten

Die IHKs orientieren sich bei der Zulassung zur Abschlussprüfung an folgenden Richtwerten:

  • Bis 10% Fehlzeiten: Zulassung ohne weitere Prüfung
  • Bei einer 3-jährigen Ausbildung entspricht dies etwa 55 Fehltagen
  • Urlaubstage werden nicht als Fehlzeiten gerechnet
  • Berechnung basiert auf 220 Arbeitstagen pro Jahr

Einzelfallentscheidungen bei höheren Fehlzeiten

Wenn deine Fehlzeiten über 10% liegen, erfolgt eine individuelle Prüfung deines Falls. Die IHK berücksichtigt dabei verschiedene Faktoren:

  • Leistungsbeurteilungen aus dem Betrieb
  • Noten und Beurteilungen der Berufsschule
  • Stellungnahmen von beteiligten Ausbildern
  • Art und Verteilung der Fehlzeiten
  • Erreichte berufliche Handlungsfähigkeit

Entscheidend ist nicht, ob du die theoretische Prüfung bestehen könntest, sondern ob du trotz der Fehlzeiten alle wesentlichen Ausbildungsinhalte kennengelernt hast. Dabei wird sowohl deine Fachkompetenz als auch deine Sozial-, Selbst- und Methodenkompetenz bewertet.

Prüfungsteilnahme trotz Krankschreibung

Wenn du zum Zeitpunkt einer Prüfung krankgeschrieben bist, darfst du grundsätzlich trotzdem teilnehmen. Dabei gilt:

  • Kranken- und Unfallversicherungsschutz bleiben bestehen
  • Eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung ist meist nicht erforderlich
  • Bei praktischen Prüfungen kann der Prüfungsausschuss dich aus Fürsorgepflicht ausschließen, wenn ein Sicherheitsrisiko besteht

Wichtig: Wenn du dich trotz Kenntnis deiner Krankheit für die Prüfung entscheidest, kannst du dich später nicht mehr auf diese Erkrankung berufen, um das Prüfungsergebnis anzufechten.

Vorbeugende Maßnahmen

Um Probleme mit zu hohen Fehlzeiten zu vermeiden, solltest du:

  • Frühzeitig das Gespräch mit Ausbilder und Berufsschule suchen, wenn sich längere Fehlzeiten abzeichnen
  • Möglichkeiten zum Nachholen versäumter Ausbildungsinhalte besprechen
  • Alle Krankmeldungen und Atteste sorgfältig dokumentieren
  • Bei längeren Erkrankungen die IHK-Ausbildungsberatung kontaktieren

Eine offene Kommunikation mit allen Beteiligten kann helfen, gemeinsam Lösungen zu finden und deine erfolgreiche Teilnahme an der Abschlussprüfung sicherzustellen.