Rechte & Pflichten: Arbeitszeit und Urlaub
Die Ausbildung in einem IT-Beruf bringt viele spannende Aufgaben mit sich. Damit du dich voll darauf konzentrieren kannst, regeln verschiedene Gesetze deine Arbeitszeit und deinen Urlaubsanspruch. Die wichtigsten Regelungen findest du hier im Überblick.
Während deiner Ausbildung gelten für dich besondere Schutzvorschriften. Je nachdem, ob du noch unter 18 Jahre alt bist, greifen dabei unterschiedliche gesetzliche Bestimmungen. Auch die Berufsschulzeiten spielen eine wichtige Rolle bei der Gestaltung deiner Arbeitszeit.
Die wichtigsten Gesetze für dich sind:
- Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) für Auszubildende unter 18 Jahren
- Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) für volljährige Auszubildende
- Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) mit grundlegenden Regelungen zur Ausbildung
Diese Gesetze stellen sicher, dass du genügend Zeit für deine Ausbildung, aber auch für Erholung und Freizeit hast. Die folgenden Abschnitte erklären dir im Detail, was das für deinen Ausbildungsalltag bedeutet.
Arbeitszeiten für Auszubildende
Deine reguläre Arbeitszeit hängt davon ab, ob du noch jugendlich oder bereits volljährig bist. Als jugendlicher Auszubildender darfst du maximal 8 Stunden täglich und 40 Stunden pro Woche arbeiten. An einzelnen Tagen kann die Arbeitszeit auf 8,5 Stunden erhöht werden, wenn du an anderen Tagen der gleichen Woche entsprechend weniger arbeitest.
Für volljährige Auszubildende gelten die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes. Du darfst bis zu 8 Stunden täglich arbeiten, was sich auf maximal 48 Stunden in der Woche summiert. In Ausnahmefällen ist eine Verlängerung auf bis zu 10 Stunden möglich, diese Mehrarbeit muss aber innerhalb von 6 Monaten wieder ausgeglichen werden.
Pausenzeiten im Überblick
Die gesetzlich vorgeschriebenen Pausenzeiten unterscheiden sich ebenfalls nach Alter:
Jugendliche Auszubildende:
- Bei 4,5 bis 6 Stunden Arbeitszeit: 30 Minuten Pause
- Bei mehr als 6 Stunden Arbeitszeit: 60 Minuten Pause
Volljährige Auszubildende:
- Bei 6 bis 9 Stunden Arbeitszeit: 30 Minuten Pause
- Bei mehr als 9 Stunden Arbeitszeit: 45 Minuten Pause
Die Pausen müssen dabei mindestens 15 Minuten am Stück betragen und können nicht an den Anfang oder das Ende der Arbeitszeit gelegt werden.
Berufsschulzeiten
Die Zeit in der Berufsschule wird vollständig auf deine Arbeitszeit angerechnet. An Berufsschultagen mit mehr als 5 Unterrichtsstunden darfst du nicht mehr im Betrieb arbeiten. Bei weniger Unterrichtsstunden musst du anschließend in den Betrieb, die Berufsschulzeit wird dann von deiner täglichen Arbeitszeit abgezogen.
Besondere Schutzzeiten
Nach der Arbeit brauchst du ausreichend Zeit zur Erholung. Als jugendlicher Auszubildender hast du Anspruch auf mindestens 12 Stunden ununterbrochene Freizeit zwischen zwei Arbeitstagen. Für volljährige Auszubildende sind es mindestens 11 Stunden.
Jugendliche dürfen grundsätzlich nur zwischen 6 und 20 Uhr arbeiten. Für einige Branchen gibt es Ausnahmen bis 22 Uhr. Die Fünf-Tage-Woche ist für jugendliche Auszubildende verbindlich vorgeschrieben. Volljährige können auch an 6 Tagen in der Woche arbeiten, solange die Höchstarbeitszeit nicht überschritten wird.
Überstunden sollten in der Ausbildung die Ausnahme sein. Werden sie angeordnet, müssen sie entweder durch Freizeit ausgeglichen oder zusätzlich vergütet werden. Die genauen Regelungen dazu findest du in deinem Ausbildungsvertrag oder dem geltenden Tarifvertrag.
Dein Urlaubsanspruch
Als Auszubildender hast du einen gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Die Höhe deines Urlaubsanspruchs richtet sich nach deinem Alter und wird in deinem Ausbildungsvertrag festgelegt.
Gesetzlicher Mindesturlaub nach Alter
Für jugendliche Auszubildende gilt folgender jährlicher Mindesturlaub:
Alter zu Jahresbeginn | Werktage | Arbeitstage (bei 5-Tage-Woche) |
---|---|---|
unter 16 Jahre | 30 | 25 |
unter 17 Jahre | 27 | 23 |
unter 18 Jahre | 25 | 21 |
Für volljährige Auszubildende beträgt der gesetzliche Mindesturlaub 24 Werktage bzw. 20 Arbeitstage bei einer 5-Tage-Woche. Viele Ausbildungsbetriebe gewähren jedoch mehr Urlaub, besonders wenn ein Tarifvertrag gilt. Den genauen Urlaubsanspruch findest du in deinem Ausbildungsvertrag.
Urlaubsanspruch im ersten und letzten Ausbildungsjahr
Im ersten Ausbildungsjahr entsteht dein voller Urlaubsanspruch erst nach einer Wartezeit von sechs Monaten. Für die Zeit davor bekommst du für jeden vollen Ausbildungsmonat ein Zwölftel des Jahresurlaubs. Beginnst du deine Ausbildung vor oder am 1. Juli, hast du Anspruch auf den vollen Jahresurlaub.
Endet deine Ausbildung in der ersten Jahreshälfte, also bis zum 30. Juni, wird dein Urlaubsanspruch ebenfalls anteilig berechnet. Bei Ausbildungsende ab dem 1. Juli steht dir der volle Jahresurlaub zu. Bruchteile von Urlaubstagen werden dabei immer aufgerundet, wenn sie mindestens einen halben Tag ergeben.
Urlaubsvergütung
Während deines Urlaubs erhältst du deine normale Ausbildungsvergütung weiter. Zusätzliches Urlaubsgeld gibt es nur, wenn es im Tarifvertrag oder Ausbildungsvertrag vereinbart ist. Die Urlaubsvergütung muss vor Urlaubsantritt gezahlt werden.
Übertragung von Resturlaub
Grundsätzlich solltest du deinen Urlaub im laufenden Kalenderjahr nehmen. Eine Übertragung in das nächste Jahr ist nur möglich, wenn dringende betriebliche Gründe oder persönliche Gründe dies rechtfertigen. Der übertragene Urlaub muss dann bis zum 31. März des Folgejahres genommen werden.
Eine Auszahlung des Urlaubs ist während der Ausbildung nicht erlaubt. Nur wenn das Ausbildungsverhältnis endet und der Urlaub nicht mehr genommen werden kann, muss er finanziell abgegolten werden.
Urlaubsplanung und Berufsschule
Deinen Urlaub solltest du möglichst während der Berufsschulferien nehmen. Besuchst du während deines Urlaubs dennoch die Berufsschule, bekommst du für jeden Berufsschultag einen zusätzlichen Urlaubstag. Dies gilt auch dann, wenn der Unterricht nur wenige Stunden dauert.
Ablauf der Urlaubsplanung
Eine gute Urlaubsplanung läuft typischerweise in diesen Schritten ab:
- Zu Jahresbeginn werden Urlaubswünsche gesammelt
- Der Ausbildungsbetrieb prüft die Wünsche und stimmt sie mit dir ab
- Du stellst einen schriftlichen Urlaubsantrag
- Nach Genehmigung kannst du deinen Urlaub konkret planen
Der Urlaub muss zusammenhängend gewährt werden. Eine Aufteilung ist nur aus wichtigen betrieblichen oder persönlichen Gründen möglich. Dabei muss mindestens ein Urlaubsteil zwölf aufeinanderfolgende Werktage umfassen.
Betriebsurlaub und Zwangsurlaub
Viele Unternehmen legen einen Betriebsurlaub fest, bei dem der gesamte Betrieb geschlossen ist. Der Ausbildende kann im Rahmen seines Direktionsrechts einen solchen Betriebsurlaub anordnen. Dies muss jedoch für den ganzen Betrieb oder klar abgegrenzte Betriebsteile gelten.
Ein individueller "Zwangsurlaub" ist dagegen nicht zulässig. Du kannst nicht einfach in den Urlaub geschickt werden. Der Urlaubszeitpunkt muss immer mit dir abgestimmt werden, wobei deine Wünsche berücksichtigt werden sollen. Nur wenn dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Mitarbeiter unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang haben, können deine Wünsche zurückgestellt werden.
Rechtliche Grundlagen
Deine Rechte und Pflichten bezüglich Arbeitszeit und Urlaub werden durch verschiedene Gesetze geschützt. Die wichtigsten gesetzlichen Regelungen findest du in diesen Vorschriften:
- Berufsbildungsgesetz (BBiG): Regelt die grundlegenden Rahmenbedingungen deiner Ausbildung
- Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG): Enthält besondere Schutzvorschriften für Auszubildende unter 18 Jahren
- Bundesurlaubsgesetz (BUrlG): Legt den Mindesturlaubsanspruch für volljährige Auszubildende fest
- Arbeitszeitgesetz (ArbZG): Bestimmt die maximale Arbeitszeit und Pausenregelungen für Erwachsene
Zusätzlich zu diesen gesetzlichen Mindeststandards können Tarifverträge oder dein Ausbildungsvertrag bessere Bedingungen vorsehen. Diese dürfen die gesetzlichen Vorgaben aber niemals unterschreiten. Bei Fragen oder Unklarheiten zu deinen Rechten kannst du dich an deine zuständige IHK, den Betriebsrat oder die Jugend- und Auszubildendenvertretung wenden.
Wichtig ist auch, dass alle Vereinbarungen zu deiner Arbeitszeit und deinem Urlaub schriftlich in deinem Ausbildungsvertrag festgehalten werden müssen. Die IHK prüft bei der Eintragung deines Ausbildungsvertrags, ob alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.