Rechte & Pflichten: Arbeitszeit und Urlaub
Die wichtigsten Gesetze für dich sind:
- Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) für Auszubildende unter 18 Jahren
- Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) für volljährige Auszubildende
- Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) mit grundlegenden Regelungen zur Ausbildung
Diese Gesetze stellen sicher, dass du genügend Zeit für deine Ausbildung, aber auch für Erholung und Freizeit hast. Die folgenden Abschnitte erklären dir im Detail, was das für deinen Ausbildungsalltag bedeutet.
Arbeitszeiten für Auszubildende
Pausenzeiten im Überblick
Berufsschulzeiten
Die Zeit in der Berufsschule wird vollständig auf deine Arbeitszeit angerechnet. An Berufsschultagen mit mehr als 5 Unterrichtsstunden darfst du nicht mehr im Betrieb arbeiten. Bei weniger Unterrichtsstunden musst du anschließend in den Betrieb, die Berufsschulzeit wird dann von deiner täglichen Arbeitszeit abgezogen.
Besondere Schutzzeiten
Dein Urlaubsanspruch
Als Auszubildender hast du einen gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Die Höhe deines Urlaubsanspruchs richtet sich nach deinem Alter und wird in deinem Ausbildungsvertrag festgelegt.
Gesetzlicher Mindesturlaub nach Alter
Für jugendliche Auszubildende gilt folgender jährlicher Mindesturlaub:
Alter zu Jahresbeginn | Werktage | Arbeitstage (bei 5-Tage-Woche) |
---|---|---|
unter 16 Jahre | 30 | 25 |
unter 17 Jahre | 27 | 23 |
unter 18 Jahre | 25 | 21 |
Für volljährige Auszubildende beträgt der gesetzliche Mindesturlaub 24 Werktage bzw. 20 Arbeitstage bei einer 5-Tage-Woche. Viele Ausbildungsbetriebe gewähren jedoch mehr Urlaub, besonders wenn ein Tarifvertrag gilt. Den genauen Urlaubsanspruch findest du in deinem Ausbildungsvertrag.
Urlaubsanspruch im ersten und letzten Ausbildungsjahr
Urlaubsvergütung
Während deines Urlaubs erhältst du deine normale Ausbildungsvergütung weiter. Zusätzliches Urlaubsgeld gibt es nur, wenn es im Tarifvertrag oder Ausbildungsvertrag vereinbart ist. Die Urlaubsvergütung muss vor Urlaubsantritt gezahlt werden.
Übertragung von Resturlaub
Urlaubsplanung und Berufsschule
Deinen Urlaub solltest du möglichst während der Berufsschulferien nehmen. Besuchst du während deines Urlaubs dennoch die Berufsschule, bekommst du für jeden Berufsschultag einen zusätzlichen Urlaubstag. Dies gilt auch dann, wenn der Unterricht nur wenige Stunden dauert.
Ablauf der Urlaubsplanung
Eine gute Urlaubsplanung läuft typischerweise in diesen Schritten ab:
- Zu Jahresbeginn werden Urlaubswünsche gesammelt
- Der Ausbildungsbetrieb prüft die Wünsche und stimmt sie mit dir ab
- Du stellst einen schriftlichen Urlaubsantrag
- Nach Genehmigung kannst du deinen Urlaub konkret planen
Der Urlaub muss zusammenhängend gewährt werden. Eine Aufteilung ist nur aus wichtigen betrieblichen oder persönlichen Gründen möglich. Dabei muss mindestens ein Urlaubsteil zwölf aufeinanderfolgende Werktage umfassen.