Rechte & Pflichten: Pflichten als Ausbildungsbetrieb
Dein Ausbildungsbetrieb hat während deiner Ausbildung verschiedene gesetzliche Pflichten zu erfüllen. Diese sind im Berufsbildungsgesetz (BBiG) festgelegt und stellen sicher, dass du eine qualitativ hochwertige Ausbildung erhältst. Was dein Betrieb alles für dich tun muss, erfährst du hier.
Die wichtigsten Pflichten deines Ausbildungsbetriebs sind:
- Vermittlung aller Ausbildungsinhalte nach Ausbildungsordnung
- Bereitstellung von Ausbildungsmitteln wie Hardware, Software und Fachliteratur
- Zahlung einer angemessenen Ausbildungsvergütung
- Freistellung für Berufsschule und Prüfungen
Diese und weitere Pflichten stellen sicher, dass du deine Ausbildung erfolgreich abschließen kannst. Als Auszubildender hast du einen rechtlichen Anspruch darauf, dass dein Betrieb diese Pflichten einhält. Die Pflichten deines Betriebs sind gleichzeitig deine Rechte als Auszubildender.
In den folgenden Abschnitten erfährst du im Detail, was dein Ausbildungsbetrieb alles für dich tun muss und worauf du während deiner Ausbildung achten solltest.
Grundlegende Ausbildungspflichten
Die wichtigste Pflicht deines Ausbildungsbetriebs ist es, dir alle Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln, die du für deinen IT-Beruf brauchst. Dafür muss dein Betrieb einen betrieblichen Ausbildungsplan erstellen, der auf dem Ausbildungsrahmenplan basiert. Dieser Plan legt fest, wann du welche Ausbildungsinhalte lernst.
Dein Betrieb muss einen geeigneten Ausbilder oder eine Ausbilderin für dich benennen. Diese Person muss sowohl fachlich als auch persönlich für die Ausbildung geeignet sein. Das bedeutet:
- Fachliche Eignung durch Berufsabschluss und mehrjährige Berufserfahrung
- Nachweis der Ausbildereignung (AEVO-Prüfung)
- Persönliche Eignung (keine relevanten Vorstrafen oder Verstöße gegen das Berufsbildungsgesetz)
Für deine praktische Ausbildung muss der Betrieb dir kostenlos alle notwendigen Ausbildungsmittel zur Verfügung stellen. In IT-Berufen gehören dazu insbesondere:
- Hardware wie Computer, Notebooks oder Server
- Software und Entwicklungsumgebungen
- Fachliteratur und Dokumentationen
- Werkzeuge und Messgeräte
- Persönliche Schutzausrüstung, falls erforderlich
Dein Betrieb muss dich für den Berufsschulunterricht freistellen. Die Freistellung gilt auch für:
- Prüfungsvorbereitungen
- Zwischen- und Abschlussprüfungen
- Den Arbeitstag vor der schriftlichen Abschlussprüfung
- Überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen
Eine weitere wichtige Pflicht ist die Überwachung deines Ausbildungsnachweises. Dein Betrieb muss dir erlauben, den Ausbildungsnachweis während der Arbeitszeit zu führen und muss diesen regelmäßig kontrollieren. Der Ausbildungsnachweis ist wichtig, weil er dokumentiert, dass deine Ausbildung planmäßig durchgeführt wird. Er ist auch Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung.
Wenn dein Betrieb nicht alle Ausbildungsinhalte selbst vermitteln kann, muss er dafür sorgen, dass du diese durch Ausbildungsmaßnahmen außerhalb des Betriebs erlernst. Das kann zum Beispiel durch eine Verbundausbildung mit anderen Betrieben oder durch überbetriebliche Lehrgänge geschehen.
Diese grundlegenden Pflichten stellen sicher, dass du alle notwendigen Kompetenzen für deinen Beruf erwirbst. Dein Betrieb ist dafür verantwortlich, dass deine Ausbildung systematisch und vollständig durchgeführt wird.
Schutz und Fürsorge
Dein Ausbildungsbetrieb hat die Pflicht, für deine Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu sorgen. Dabei muss er besonders auf den Jugendarbeitsschutz achten, wenn du noch nicht volljährig bist. Das bedeutet konkret: Der Betrieb muss die gesetzlichen Arbeitszeiten einhalten und darf dich nicht mit gefährlichen Arbeiten betrauen.
Für die Arbeitssicherheit gelten folgende wichtige Regeln:
- Unterweisung in Arbeitsschutz und Unfallverhütung
- Bereitstellung erforderlicher Schutzausrüstung
- Einhaltung der Pausenzeiten
- Regelmäßige Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes
Dein Betrieb muss dich während der Ausbildung beaufsichtigen und anleiten. Das bedeutet nicht, dass ständig jemand neben dir stehen muss. Die Aufsicht muss aber so gestaltet sein, dass Fehler oder Gefährdungen rechtzeitig erkannt werden können. Mit zunehmender Erfahrung und Selbstständigkeit kann die Aufsicht gelockert werden.
Wenn du Überstunden leisten musst, hat dein Betrieb zwei Möglichkeiten diese auszugleichen:
- Bezahlung der Mehrarbeit zusätzlich zur Ausbildungsvergütung
- Ausgleich durch entsprechende Freizeit
Wichtig ist: Überstunden müssen die Ausnahme bleiben und dürfen nicht zur Regel werden. Sie dürfen auch nicht deiner Ausbildung im Weg stehen.
Zur Fürsorgepflicht gehört auch deine charakterliche Förderung. Der Betrieb muss dich dabei unterstützen, berufliche Handlungsfähigkeit und soziale Kompetenzen zu entwickeln. Das geschieht zum Beispiel durch:
- Einbindung in Teamarbeit
- Übertragung von eigenverantwortlichen Aufgaben
- Feedback zu deiner Entwicklung
- Unterstützung bei Problemen in der Ausbildung
Bei Konflikten oder Problemen solltest du dich an deinen Ausbilder oder deine Ausbilderin wenden. Der Betrieb muss dir dabei zuhören und nach Lösungen suchen. In größeren Betrieben kannst du dich auch an die Jugend- und Auszubildendenvertretung oder den Betriebsrat wenden.
Vergütung und finanzielle Pflichten
Dein Ausbildungsbetrieb muss dir eine angemessene Ausbildungsvergütung zahlen. Diese Vergütung muss mit jedem Ausbildungsjahr steigen. Für IT-Berufe liegt die durchschnittliche monatliche Vergütung aktuell bei:
Ausbildungsjahr | Durchschnittliche Vergütung |
---|---|
1. Jahr | 900-1.150 EUR |
2. Jahr | 1.000-1.220 EUR |
3. Jahr | 1.100-1.300 EUR |
Die genaue Höhe hängt davon ab, ob dein Betrieb einen Tarifvertrag hat. Mit Tarifvertrag ist die Vergütung meist höher. Zusätzlich können Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld hinzukommen.
Alle mit der Ausbildung verbundenen Kosten muss dein Betrieb übernehmen. Dazu gehören:
- Prüfungsgebühren für Zwischen- und Abschlussprüfung
- Fahrtkosten zur überbetrieblichen Ausbildung
- Kosten für vorgeschriebene Arbeitskleidung
- Gebühren für notwendige Zertifizierungen
- Lernmaterialien und Fachbücher
Die Vergütung muss spätestens am letzten Arbeitstag des Monats gezahlt werden. Im Krankheitsfall hast du Anspruch auf Fortzahlung der Vergütung für bis zu sechs Wochen. Auch während des Urlaubs und an gesetzlichen Feiertagen wird die Vergütung weitergezahlt.
Wenn du an Prüfungen teilnimmst oder die Berufsschule besuchst, gilt diese Zeit als Ausbildungszeit. Dein Betrieb muss die Vergütung auch für diese Zeiten zahlen. Das gleiche gilt für überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen.
Diese finanziellen Pflichten sollen sicherstellen, dass dir während der Ausbildung keine zusätzlichen Kosten entstehen und du dich voll auf deine Ausbildung konzentrieren kannst.