Zuletzt aktualisiert am 16. Januar 20258 Minuten Lesezeit

Die Abschlussprüfung der IT-Berufe

Die Ausbildung in den IT-Berufen schließt mit einer gestreckten Abschlussprüfung ab. Diese besteht aus zwei Teilen, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten stattfinden: Teil 1 wird im vierten Ausbildungshalbjahr durchgeführt, Teil 2 am Ende der Ausbildung.

Die Prüfungen werden bundesweit einheitlich von den Industrie- und Handelskammern (IHK) durchgeführt - mit einer Ausnahme: In Baden-Württemberg ist das Kultusministerium für die Prüfungen zuständig. Auch wenn sich die Prüfungstermine und konkreten Aufgaben dort unterscheiden, orientieren sie sich am gleichen Ausbildungsrahmenplan und vermitteln die gleichen Kompetenzen.

Die Prüfungstermine liegen in der Regel im Frühjahr/Sommer oder Herbst/Winter. Die genauen Termine und Fristen können je nach IHK variieren. Während Teil 1 für alle IT-Berufe gleich ist, unterscheidet sich Teil 2 je nach Beruf und Fachrichtung, mit Ausnahme des Prüfungsbereichs "Wirtschafts- und Sozialkunde". Das Herzstück von Teil 2 ist die betriebliche Projektarbeit, die 50% der Gesamtbewertung ausmacht.

Zeitlicher Ablauf der Prüfung

Die gestreckte Abschlussprüfung folgt einem festen zeitlichen Ablauf. Hier die wichtigsten Termine und Fristen im Überblick:

Termine für Teil 1

EreignisFrühjahrHerbst
Anmeldeschluss15. November (Vorjahr)15. Mai
PrüfungsterminEnde Februar bis Mitte MärzMitte bis Ende September

Termine für Teil 2

EreignisSommerWinter
Anmeldeschluss und Projektbeschreibung1. Februar1. September
Genehmigung der ProjektbeschreibungEnde Februar bis Mitte MärzEnde September bis Mitte Oktober
Durchführung der ProjektarbeitMärz/AprilOktober/November
Schriftliche Prüfungen und Abgabe der ProjektdokumentationEnde April bis Mitte MaiMitte/Ende November
Präsentation und FachgesprächJuni/JuliJanuar (Folgejahr)

Der Ausbildungsbetrieb ist für die rechtzeitige Anmeldung zur Prüfung verantwortlich. Die Anmeldeformulare werden von der IHK automatisch etwa vier Wochen vor Anmeldeschluss an den Betrieb verschickt.

Als Auszubildender musst du folgende Aufgaben selbst erledigen:

  • Rechtzeitige Einreichung der Projektbeschreibung über das Online-Portal der IHK
  • Einhaltung der Bearbeitungszeit für die Projektarbeit
  • Fristgerechte Abgabe der Projektdokumentation
  • Vorbereitung von Präsentation und Fachgespräch

Bei externen Prüfungsteilnehmern, die die Prüfung ohne Ausbildungsverhältnis ablegen, müssen die Anmeldeunterlagen mindestens zwei Wochen vor dem offiziellen Anmeldeschluss bei der IHK angefordert werden.

Wichtig: Die genannten Termine bzgl. Fristen und Projektarbeit sind Richtwerte, die von IHK zu IHK leicht abweichen können. Die verbindlichen Termine erfährst du von deiner zuständigen IHK.

Die offiziellen Prüfungstermine werden von der IHK AkA bekannt gegeben: https://www.ihk-aka.de/

Teil 1 der Abschlussprüfung

Teil 1 der Abschlussprüfung ist für alle IT-Berufe identisch und findet im vierten Ausbildungshalbjahr statt. Er macht 20% der Gesamtnote aus und besteht aus einem Prüfungsbereich mit dem Titel "Einrichten eines IT-gestützten Arbeitsplatzes".

Laut § 8 und § 9 der Fachinformatikerausbildungsverordnung (sowie den entsprechenden Paragraphen der anderen IT-Berufe) muss der Prüfling nachweisen, dass er:

  • Kundenbedarfe zielgruppengerecht ermitteln
  • Hard- und Software auswählen und ihre Beschaffung einleiten
  • einen IT-Arbeitsplatz konfigurieren und testen
  • dabei die Bestimmungen und betrieblichen Vorgaben zum Datenschutz, zur IT-Sicherheit und zur Qualitätssicherung einhalten
  • Kunden in die Nutzung des Arbeitsplatzes einweisen
  • die Leistungserbringung kontrollieren und protokollieren kann

Die Prüfung erfolgt schriftlich und dauert 90 Minuten. Die Aufgaben sind praxisbezogen gestaltet. Das bedeutet, sie orientieren sich an realen beruflichen Situationen.

Inhalte der Prüfung

Die Prüfung erstreckt sich auf die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die in den ersten 18 Monaten der Ausbildung vermittelt wurden. Dazu gehören die folgenden Bereiche aus dem Ausbildungsrahmenplan:

  • Planen und Vorbereiten von Arbeitsaufgaben
  • Informieren und Beraten von Kunden
  • Beurteilen marktgängiger IT-Systeme
  • Entwickeln und Betreuen von IT-Lösungen
  • Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen
  • Umsetzen von IT-Sicherheit und Datenschutz
  • Erbringen und Dokumentieren von Leistungen

Das Ergebnis von Teil 1 wird dem Prüfling mitgeteilt. Da es sich um einen Teil der Gesamtprüfung handelt, kann Teil 1 nicht eigenständig wiederholt werden. Ein schwaches Ergebnis muss durch entsprechend gute Leistungen in Teil 2 ausgeglichen werden.

Teil 2 der Abschlussprüfung

Teil 2 der Abschlussprüfung findet am Ende der Ausbildung statt und unterscheidet sich je nach IT-Beruf und Fachrichtung. Er besteht aus vier Prüfungsbereichen, von denen die betriebliche Projektarbeit den wichtigsten Teil darstellt.

Prüfungsbereiche und deren Gewichtung

PrüfungsbereichGewichtungDauer
Betriebliche Projektarbeit mit Dokumentation, Präsentation und Fachgespräch50%siehe unten
Prüfungsbereich 2 (fachrichtungsspezifisch)10%90 Minuten
Prüfungsbereich 3 (fachrichtungsspezifisch)10%90 Minuten
Wirtschafts- und Sozialkunde10%60 Minuten

Die konkreten Bezeichnungen der fachrichtungsspezifischen Prüfungsbereiche sind:

Fachinformatiker/-in Anwendungsentwicklung:

  • Planen eines Softwareproduktes
  • Entwicklung und Umsetzung von Algorithmen

Fachinformatiker/-in Systemintegration:

  • Konzeption und Administration von IT-Systemen
  • Analyse und Entwicklung von Netzwerken

Fachinformatiker/-in Daten- und Prozessanalyse:

  • Durchführen einer Prozessanalyse
  • Sicherstellen der Datenqualität

Fachinformatiker/-in Digitale Vernetzung:

  • Diagnose und Störungsbeseitigung in vernetzten Systemen
  • Betrieb und Erweiterung von vernetzten Systemen

Kaufleute für IT-System-Management:

  • Einführen einer IT-Systemlösung
  • Kaufmännische Unterstützungsprozesse

Kaufleute für Digitalisierungsmanagement:

  • Entwicklung eines digitalen Geschäftsmodells
  • Kaufmännische Unterstützungsprozesse

IT-System-Elektroniker/-in:

  • Anbindung von Geräten und Systemen an die Stromversorgung (Sperrfach)
  • Installation und Service an IT-Geräten

Besonderheit bei IT-System-Elektronikern: Der Prüfungsbereich "Anbindung von Geräten und Systemen an die Stromversorgung" ist ein Sperrfach. Das bedeutet, dieser Prüfungsbereich muss mit mindestens "ausreichend" bestanden werden, unabhängig von den anderen Ergebnissen.

Bestehensregeln

Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn:

  • das Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mindestens "ausreichend" ist
  • das Ergebnis von Teil 2 mindestens "ausreichend" ist
  • mindestens drei Prüfungsbereiche in Teil 2 mit "ausreichend" oder besser bewertet wurden
  • kein Prüfungsbereich in Teil 2 mit "ungenügend" bewertet wurde
  • bei IT-System-Elektronikern zusätzlich: das Sperrfach mindestens "ausreichend" ist

Die Bearbeitungszeit für die betriebliche Projektarbeit unterscheidet sich je nach Fachrichtung:

  • Fachinformatiker/-in Anwendungsentwicklung: 80 Stunden
  • Alle anderen Fachrichtungen: 40 Stunden

Die betriebliche Projektarbeit

Die betriebliche Projektarbeit ist der wichtigste Teil der Abschlussprüfung und besteht aus drei Komponenten:

  • Durchführung und Dokumentation der Projektarbeit
  • Präsentation der Ergebnisse
  • Fachgespräch

Anforderungen an das Projekt

Das Projekt muss:

  • einem realen betrieblichen Auftrag entsprechen
  • dem Ausbildungsberuf und der Fachrichtung angemessen sein
  • keine Betriebsgeheimnisse oder schutzbedürftige Kundendaten enthalten
  • innerhalb der vorgegebenen Bearbeitungszeit durchführbar sein
  • vor Beginn vom Prüfungsausschuss genehmigt werden

Inhaltliche Anforderungen an die Dokumentation

Die Dokumentation muss enthalten:

  • Name des Prüflings und des Ausbildungsbetriebs
  • Projektthema und -ziel
  • Beschreibung der Ausgangssituation
  • detaillierte Darstellung der Arbeitsschritte
  • notwendige Koordinierungsprozesse
  • erreichte Ergebnisse
  • Durchführungsprotokoll mit Zeiterfassung

Präsentation und Fachgespräch

Die Präsentation:

  • dauert maximal 15 Minuten
  • richtet sich an eine definierte Zielgruppe (z.B. Kunden, Management)
  • muss sich von der Dokumentation inhaltlich abgrenzen
  • kann durch elektronische Hilfsmittel unterstützt werden

Das anschließende Fachgespräch:

  • dauert etwa 15 Minuten
  • bezieht sich auf die Projektarbeit und die Präsentation
  • dient der Überprüfung der fachlichen Tiefe
  • soll die Vorgehensweise im Projekt begründen

Die Bewertung der betrieblichen Projektarbeit erfolgt zu gleichen Teilen (jeweils 50%) aus:

  • der Dokumentation der Projektarbeit
  • der Präsentation mit Fachgespräch

Bestehensregeln und Wiederholung

Mündliche Ergänzungsprüfung

In einem der schriftlichen Prüfungsbereiche von Teil 2 (außer der Projektarbeit) kann eine mündliche Ergänzungsprüfung beantragt werden, wenn:

  • der Prüfungsbereich schlechter als "ausreichend" bewertet wurde
  • die mündliche Ergänzungsprüfung für das Bestehen der Gesamtprüfung den Ausschlag geben kann
  • es sich nicht um das Sperrfach bei IT-System-Elektronikern handelt

Die mündliche Ergänzungsprüfung:

  • dauert etwa 15 Minuten
  • kann nur in einem einzigen Prüfungsbereich durchgeführt werden
  • wird im Verhältnis 2:1 mit der ursprünglichen Note verrechnet (bisheriges Ergebnis zählt doppelt)

Beispiel für die Notenberechnung

Ein Prüfling hat in einem Prüfungsbereich 45 Punkte erreicht (mangelhaft). In der mündlichen Ergänzungsprüfung erreicht er 75 Punkte (befriedigend). Die Berechnung erfolgt dann so:

(45 × 2 + 75) ÷ 3 = 55 Punkte

Das neue Ergebnis von 55 Punkten entspricht der Note "ausreichend".

Wiederholung bei Nichtbestehen

Bei Nichtbestehen der Prüfung gilt:

  • Die Prüfung kann zweimal wiederholt werden
  • Beide Teile (Teil 1 und 2) müssen wiederholt werden
  • Auf Antrag können bestandene Prüfungsbereiche (mindestens "ausreichend") angerechnet werden
  • Die Anrechnung gilt für zwei Jahre ab dem Tag der Beendigung der nicht bestandenen Prüfung
  • Das Ausbildungsverhältnis verlängert sich auf Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, maximal um ein Jahr

Die Wiederholungsprüfung kann entweder im Rahmen eines verlängerten Ausbildungsverhältnisses oder als externe Prüfung abgelegt werden. Bei einer externen Prüfung muss der Prüfling die Anmeldung selbst bei der IHK vornehmen.

Wichtig: Auch bei der Wiederholungsprüfung müssen alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sein, insbesondere die ordnungsgemäße Führung der Ausbildungsnachweise.

Wichtige Hinweise

Zum Abschluss die wichtigsten Punkte für eine erfolgreiche Prüfung:

Verantwortlichkeiten

Der Ausbildungsbetrieb kümmert sich um:

  • Rechtzeitige Anmeldung zur Prüfung
  • Freistellung für Prüfungstermine
  • Bereitstellung von Ausbildungsnachweisen

Als Auszubildender bist du verantwortlich für:

  • Einreichung der Projektbeschreibung über das Online-Portal
  • Einhaltung aller Fristen und Bearbeitungszeiten
  • Vorbereitung und Durchführung der Präsentation
  • Vollständige und ordentliche Dokumentation

Termine und Fristen

  • Die genannten Termine sind Richtwerte - die verbindlichen Termine erfährst du von deiner zuständigen IHK
  • In Baden-Württemberg gelten andere Termine für die schriftluchen Prüfungen, da dort das Kultusministerium zuständig ist
  • Plane genügend Puffer für unvorhergesehene Ereignisse ein
  • Beachte die unterschiedlichen Bearbeitungszeiten je nach Fachrichtung

Hilfreiche Tipps

  • Beginne frühzeitig mit der Vorbereitung der Projektarbeit
  • Stelle sicher, dass dein Projekt realistisch im vorgegebenen Zeitrahmen umsetzbar ist
  • Bereite ein Backup deiner Präsentation vor
  • Nutze die Beratungsangebote deiner IHK bei Fragen
  • Führe die Ausbildungsnachweise kontinuierlich und sorgfältig

Die detaillierten Anforderungen und Regelungen findest du in der Prüfungsordnung deiner zuständigen IHK.