Zuletzt aktualisiert am 11. Juni 20258 Minuten Lesezeit
Die Abschlussprüfung der IT-Berufe
Zeitlicher Ablauf der Prüfung
Die offiziellen Prüfungstermine werden von der IHK AkA bekannt gegeben: https://www.ihk-aka.de/
Teil 1 der Abschlussprüfung
Teil 1 der Abschlussprüfung ist für alle IT-Berufe identisch und findet im vierten Ausbildungshalbjahr statt. Er macht 20% der Gesamtnote aus und besteht aus einem Prüfungsbereich mit dem Titel "Einrichten eines IT-gestützten Arbeitsplatzes".
Inhalte der Prüfung
Teil 2 der Abschlussprüfung
Teil 2 der Abschlussprüfung findet am Ende der Ausbildung statt und unterscheidet sich je nach IT-Beruf und Fachrichtung. Er besteht aus vier Prüfungsbereichen, von denen die betriebliche Projektarbeit den wichtigsten Teil darstellt.
Prüfungsbereiche und deren Gewichtung
Bestehensregeln
Die betriebliche Projektarbeit
Bestehensregeln und Wiederholung
Mündliche Ergänzungsprüfung
Beispiel für die Notenberechnung
Ein Prüfling hat in einem Prüfungsbereich 45 Punkte erreicht (mangelhaft). In der mündlichen Ergänzungsprüfung erreicht er 75 Punkte (befriedigend). Die Berechnung erfolgt dann so:
(45 × 2 + 75) ÷ 3 = 55 Punkte
Das neue Ergebnis von 55 Punkten entspricht der Note "ausreichend".
Wiederholung bei Nichtbestehen
Wichtige Hinweise
Zum Abschluss die wichtigsten Punkte für eine erfolgreiche Prüfung:
Die Ausbildung in den IT-Berufen schließt mit einer gestreckten Abschlussprüfung ab. Diese besteht aus zwei Teilen, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten stattfinden: Teil 1 wird im vierten Ausbildungshalbjahr durchgeführt, Teil 2 am Ende der Ausbildung.
Die Prüfungen werden bundesweit einheitlich von den Industrie- und Handelskammern (IHK) durchgeführt - mit einer Ausnahme: In Baden-Württemberg ist das Kultusministerium für die Prüfungen zuständig. Auch wenn sich die Prüfungstermine und konkreten Aufgaben dort unterscheiden, orientieren sie sich am gleichen Ausbildungsrahmenplan und vermitteln die gleichen Kompetenzen.
Die Prüfungstermine liegen in der Regel im Frühjahr/Sommer oder Herbst/Winter. Die genauen Termine und Fristen können je nach IHK variieren. Während Teil 1 für alle IT-Berufe gleich ist, unterscheidet sich Teil 2 je nach Beruf und Fachrichtung, mit Ausnahme des Prüfungsbereichs "Wirtschafts- und Sozialkunde". Das Herzstück von Teil 2 ist die betriebliche Projektarbeit, die 50% der Gesamtbewertung ausmacht.
Die gestreckte Abschlussprüfung folgt einem festen zeitlichen Ablauf. Hier die wichtigsten Termine und Fristen im Überblick:
Termine für Teil 1
Ereignis
Frühjahr
Herbst
Anmeldeschluss
15. November (Vorjahr)
15. Mai
Prüfungstermin
Ende Februar bis Mitte März
Mitte bis Ende September
Termine für Teil 2
Ereignis
Sommer
Winter
Anmeldeschluss und Projektbeschreibung
1. Februar
1. September
Genehmigung der Projektbeschreibung
Ende Februar bis Mitte März
Ende September bis Mitte Oktober
Durchführung der Projektarbeit
März/April
Oktober/November
Schriftliche Prüfungen und Abgabe der Projektdokumentation
Ende April bis Mitte Mai
Mitte/Ende November
Präsentation und Fachgespräch
Juni/Juli
Januar (Folgejahr)
Der Ausbildungsbetrieb ist für die rechtzeitige Anmeldung zur Prüfung verantwortlich. Die Anmeldeformulare werden von der IHK automatisch etwa vier Wochen vor Anmeldeschluss an den Betrieb verschickt.
Als Auszubildender musst du folgende Aufgaben selbst erledigen:
Rechtzeitige Einreichung der Projektbeschreibung über das Online-Portal der IHK
Einhaltung der Bearbeitungszeit für die Projektarbeit
Fristgerechte Abgabe der Projektdokumentation
Vorbereitung von Präsentation und Fachgespräch
Bei externen Prüfungsteilnehmern, die die Prüfung ohne Ausbildungsverhältnis ablegen, müssen die Anmeldeunterlagen mindestens zwei Wochen vor dem offiziellen Anmeldeschluss bei der IHK angefordert werden.
Wichtig: Die genannten Termine bzgl. Fristen und Projektarbeit sind Richtwerte, die von IHK zu IHK leicht abweichen können. Die verbindlichen Termine erfährst du von deiner zuständigen IHK.
Laut § 8 und § 9 der Fachinformatikerausbildungsverordnung (sowie den entsprechenden Paragraphen der anderen IT-Berufe) muss der Prüfling nachweisen, dass er:
Kundenbedarfe zielgruppengerecht ermitteln
Hard- und Software auswählen und ihre Beschaffung einleiten
einen IT-Arbeitsplatz konfigurieren und testen
dabei die Bestimmungen und betrieblichen Vorgaben zum Datenschutz, zur IT-Sicherheit und zur Qualitätssicherung einhalten
Kunden in die Nutzung des Arbeitsplatzes einweisen
die Leistungserbringung kontrollieren und protokollieren kann
Die Prüfung erfolgt schriftlich und dauert 90 Minuten. Die Aufgaben sind praxisbezogen gestaltet. Das bedeutet, sie orientieren sich an realen beruflichen Situationen.
Die Prüfung erstreckt sich auf die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die in den ersten 18 Monaten der Ausbildung vermittelt wurden. Dazu gehören die folgenden Bereiche aus dem Ausbildungsrahmenplan:
Planen und Vorbereiten von Arbeitsaufgaben
Informieren und Beraten von Kunden
Beurteilen marktgängiger IT-Systeme
Entwickeln und Betreuen von IT-Lösungen
Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen
Umsetzen von IT-Sicherheit und Datenschutz
Erbringen und Dokumentieren von Leistungen
Das Ergebnis von Teil 1 wird dem Prüfling mitgeteilt. Da es sich um einen Teil der Gesamtprüfung handelt, kann Teil 1 nicht eigenständig wiederholt werden. Ein schwaches Ergebnis muss durch entsprechend gute Leistungen in Teil 2 ausgeglichen werden.
Prüfungsbereich
Gewichtung
Dauer
Betriebliche Projektarbeit mit Dokumentation, Präsentation und Fachgespräch
50%
siehe unten
Prüfungsbereich 2 (fachrichtungsspezifisch)
10%
90 Minuten
Prüfungsbereich 3 (fachrichtungsspezifisch)
10%
90 Minuten
Wirtschafts- und Sozialkunde
10%
60 Minuten
Die konkreten Bezeichnungen der fachrichtungsspezifischen Prüfungsbereiche sind:
Fachinformatiker/-in Anwendungsentwicklung:
Planen eines Softwareproduktes
Entwicklung und Umsetzung von Algorithmen
Fachinformatiker/-in Systemintegration:
Konzeption und Administration von IT-Systemen
Analyse und Entwicklung von Netzwerken
Fachinformatiker/-in Daten- und Prozessanalyse:
Durchführen einer Prozessanalyse
Sicherstellen der Datenqualität
Fachinformatiker/-in Digitale Vernetzung:
Diagnose und Störungsbeseitigung in vernetzten Systemen
Betrieb und Erweiterung von vernetzten Systemen
Kaufleute für IT-System-Management:
Einführen einer IT-Systemlösung
Kaufmännische Unterstützungsprozesse
Kaufleute für Digitalisierungsmanagement:
Entwicklung eines digitalen Geschäftsmodells
Kaufmännische Unterstützungsprozesse
IT-System-Elektroniker/-in:
Anbindung von Geräten und Systemen an die Stromversorgung (Sperrfach)
Installation und Service an IT-Geräten
Besonderheit bei IT-System-Elektronikern: Der Prüfungsbereich "Anbindung von Geräten und Systemen an die Stromversorgung" ist ein Sperrfach. Das bedeutet, dieser Prüfungsbereich muss mit mindestens "ausreichend" bestanden werden, unabhängig von den anderen Ergebnissen.
Die betriebliche Projektarbeit ist der wichtigste Teil der Abschlussprüfung und besteht aus drei Komponenten:
Durchführung und Dokumentation der Projektarbeit
Präsentation der Ergebnisse
Fachgespräch
Anforderungen an das Projekt
Das Projekt muss:
einem realen betrieblichen Auftrag entsprechen
dem Ausbildungsberuf und der Fachrichtung angemessen sein
keine Betriebsgeheimnisse oder schutzbedürftige Kundendaten enthalten
innerhalb der vorgegebenen Bearbeitungszeit durchführbar sein
vor Beginn vom Prüfungsausschuss genehmigt werden
Inhaltliche Anforderungen an die Dokumentation
Die Dokumentation muss enthalten:
Name des Prüflings und des Ausbildungsbetriebs
Projektthema und -ziel
Beschreibung der Ausgangssituation
detaillierte Darstellung der Arbeitsschritte
notwendige Koordinierungsprozesse
erreichte Ergebnisse
Durchführungsprotokoll mit Zeiterfassung
Präsentation und Fachgespräch
Die Präsentation:
dauert maximal 15 Minuten
richtet sich an eine definierte Zielgruppe (z.B. Kunden, Management)
muss sich von der Dokumentation inhaltlich abgrenzen
kann durch elektronische Hilfsmittel unterstützt werden
Das anschließende Fachgespräch:
dauert etwa 15 Minuten
bezieht sich auf die Projektarbeit und die Präsentation
dient der Überprüfung der fachlichen Tiefe
soll die Vorgehensweise im Projekt begründen
Die Bewertung der betrieblichen Projektarbeit erfolgt zu gleichen Teilen (jeweils 50%) aus:
der Dokumentation der Projektarbeit
der Präsentation mit Fachgespräch
In einem der schriftlichen Prüfungsbereiche von Teil 2 (außer der Projektarbeit) kann eine mündliche Ergänzungsprüfung beantragt werden, wenn:
der Prüfungsbereich schlechter als "ausreichend" bewertet wurde
die mündliche Ergänzungsprüfung für das Bestehen der Gesamtprüfung den Ausschlag geben kann
es sich nicht um das Sperrfach bei IT-System-Elektronikern handelt
Die mündliche Ergänzungsprüfung:
dauert etwa 15 Minuten
kann nur in einem einzigen Prüfungsbereich durchgeführt werden
wird im Verhältnis 2:1 mit der ursprünglichen Note verrechnet (bisheriges Ergebnis zählt doppelt)
Bei Nichtbestehen der Prüfung gilt:
Die Prüfung kann zweimal wiederholt werden
Beide Teile (Teil 1 und 2) müssen wiederholt werden
Auf Antrag können bestandene Prüfungsbereiche (mindestens "ausreichend") angerechnet werden
Die Anrechnung gilt für zwei Jahre ab dem Tag der Beendigung der nicht bestandenen Prüfung
Das Ausbildungsverhältnis verlängert sich auf Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, maximal um ein Jahr
Die Wiederholungsprüfung kann entweder im Rahmen eines verlängerten Ausbildungsverhältnisses oder als externe Prüfung abgelegt werden. Bei einer externen Prüfung muss der Prüfling die Anmeldung selbst bei der IHK vornehmen.
Wichtig: Auch bei der Wiederholungsprüfung müssen alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sein, insbesondere die ordnungsgemäße Führung der Ausbildungsnachweise.
Verantwortlichkeiten
Der Ausbildungsbetrieb kümmert sich um:
Rechtzeitige Anmeldung zur Prüfung
Freistellung für Prüfungstermine
Bereitstellung von Ausbildungsnachweisen
Als Auszubildender bist du verantwortlich für:
Einreichung der Projektbeschreibung über das Online-Portal
Einhaltung aller Fristen und Bearbeitungszeiten
Vorbereitung und Durchführung der Präsentation
Vollständige und ordentliche Dokumentation
Termine und Fristen
Die genannten Termine sind Richtwerte - die verbindlichen Termine erfährst du von deiner zuständigen IHK
In Baden-Württemberg gelten andere Termine für die schriftlichen Prüfungen, da dort das Kultusministerium zuständig ist
Plane genügend Puffer für unvorhergesehene Ereignisse ein
Beachte die unterschiedlichen Bearbeitungszeiten je nach Fachrichtung
Hilfreiche Tipps
Beginne frühzeitig mit der Vorbereitung der Projektarbeit
Stelle sicher, dass dein Projekt realistisch im vorgegebenen Zeitrahmen umsetzbar ist
Bereite ein Backup deiner Präsentation vor
Nutze die Beratungsangebote deiner IHK bei Fragen
Führe die Ausbildungsnachweise kontinuierlich und sorgfältig
Die detaillierten Anforderungen und Regelungen findest du in der Prüfungsordnung deiner zuständigen IHK.