Eine Rechtsform für ein IT-Unternehmen auswählen

Du vergleichst gängige Rechtsformen anhand von Haftung, Vertretung, Kapital und Register und begründest eine passende Vorauswahl.

40 Min Lesezeit Stand:
Lernfelder: Lernfeld 1
Berufsbildpositionen: F2

Was du nach dieser Lektion kannst

Leila und Tom entwickeln eine Software, die kleine Rechenzentren bei der Inventarisierung unterstützt. Bisher schreiben beide Rechnungen unter ihrem eigenen Namen. Nun will ein Hardwareanbieter ihnen Server im Wert von 38.000 Euro auf Rechnung liefern. Gleichzeitig möchte ein erster Mitarbeiter einsteigen. Der Anbieter fragt nach der Rechtsform, der vertretungsberechtigten Person und einem Registerauszug.

Leila schlägt eine GbR vor, weil sie ohne festes Mindestkapital starten kann. Tom möchte ihr privates Vermögen besser vom Unternehmen trennen und denkt an eine GmbH. Eine pauschal “beste” Rechtsform gibt es nicht. Die Auswahl hängt davon ab, welche Anforderungen im konkreten Unternehmen Vorrang haben.

Nach dieser Lektion kannst du:

  • Anforderungen nach Haftung, Vertretung, Kapital und Register ordnen,
  • sechs gängige Rechtsformen anhand dieser Kriterien unterscheiden,
  • für Leila und Tom eine begründete Vorauswahl treffen,
  • Rechtsform, Aufbauorganisation und Ablauforganisation auseinanderhalten.

Die Lektion beschreibt Grundzüge des deutschen Rechts mit Stand vom 10. Juli 2026. Sie ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Bei einer echten Gründung müssen unter anderem Tätigkeit, Finanzierung, Steuern, Sozialversicherung, Verträge und persönliche Risiken im Einzelfall geprüft werden.

Vier Fragen machen die Auswahl prüfbar

Eine Rechtsform gibt dem Unternehmen einen rechtlichen Rahmen. Sie beeinflusst zum Beispiel, wer für Verbindlichkeiten einsteht und wer das Unternehmen nach außen vertreten darf. Für eine erste, prüfungsnahe Einordnung helfen vier Fragen.

1. Wer trägt das Haftungsrisiko?

Haftung beantwortet, auf welches Vermögen Gläubiger grundsätzlich zugreifen können. Bei einem Einzelunternehmen haftet die Inhaberin oder der Inhaber persönlich. Auch die Gesellschafter einer GbR und OHG haften grundsätzlich persönlich als Gesamtschuldner. Das bedeutet: Ein Gläubiger kann seine Forderung unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch von einem einzelnen Gesellschafter verlangen.

Bei GmbH und UG (haftungsbeschränkt) haftet Gläubigern für Verbindlichkeiten der Gesellschaft grundsätzlich nur das Gesellschaftsvermögen. Das ist keine Garantie, dass beteiligte Personen niemals persönlich haften. Persönliche Bürgschaften oder eigene Pflichtverletzungen können weitere Risiken auslösen.

2. Wer darf Verträge schließen?

Vertretung beschreibt das Handeln gegenüber Dritten. Wer wirksam einen Kaufvertrag oder Mietvertrag für das Unternehmen schließen darf, hängt von der Rechtsform und teilweise vom Gesellschaftsvertrag oder Registereintrag ab.

Bei der GbR vertreten nach § 720 BGB grundsätzlich alle Gesellschafter gemeinsam, wenn der Gesellschaftsvertrag nichts anderes festlegt. Eine GmbH wird nach § 35 GmbHG durch ihre Geschäftsführung vertreten. Bei mehreren Geschäftsführern gilt grundsätzlich Gesamtvertretung, sofern der Gesellschaftsvertrag keine andere Regel vorsieht.

3. Welches Kapital ist rechtlich vorgesehen?

Einzelunternehmen, GbR und OHG haben kein gesetzlich festgelegtes Mindestkapital. Das heißt nicht, dass sie ohne Geld, Ausstattung oder Rücklagen sinnvoll betrieben werden können. Es gibt nur keine feste gesetzliche Kapitalzahl für die Gründung.

Das Stammkapital einer GmbH muss nach § 5 GmbHG mindestens 25.000 Euro betragen. Eine UG (haftungsbeschränkt) kann mit einem niedrigeren Stammkapital gegründet werden. Vor der Anmeldung muss es vollständig eingezahlt sein, Sacheinlagen sind bei der Gründung ausgeschlossen. Außerdem ist nach § 5a GmbHG ein Viertel des um einen Verlustvortrag geminderten Jahresüberschusses in eine gesetzliche Rücklage einzustellen. Das Grundkapital einer AG beträgt nach § 7 AktG mindestens 50.000 Euro.

4. Welches Register macht Angaben nach außen sichtbar?

Das Handelsregister wird von Registergerichten geführt. Es macht rechtlich wichtige Angaben zu eingetragenen Unternehmen öffentlich abrufbar. Dazu können Firma, Sitz und vertretungsberechtigte Personen gehören. OHG, GmbH und AG werden dort eingetragen. Beim Einzelunternehmen hängt die Eintragung insbesondere davon ab, ob ein kaufmännisch eingerichteter Geschäftsbetrieb vorliegt oder eine freiwillige Eintragung erfolgt.

Für die GbR gibt es seit 2024 zusätzlich das Gesellschaftsregister. Die Eintragung ist nicht für jede GbR allgemein vorgeschrieben. Eine eingetragene Gesellschaft führt den Zusatz “eGbR”. Handelsregister und Gesellschaftsregister sind verschiedene Register.

Die Rechtsformen im direkten Vergleich

Die folgenden Kurzprofile zeigen den gesetzlichen Ausgangspunkt. Gesellschaftsverträge und besondere Umstände können die konkrete Ausgestaltung verändern.

Einzelunternehmen

Eine natürliche Person führt das Unternehmen und vertritt es selbst. Sie haftet persönlich. Es gibt kein gesetzliches Mindestkapital. Ob ein Eintrag im Handelsregister erforderlich ist, hängt insbesondere von der Kaufmannseigenschaft ab; eine freiwillige Eintragung kann ebenfalls möglich sein.

GbR

Mindestens zwei Personen verfolgen einen gemeinsamen Zweck. Sie haften grundsätzlich persönlich als Gesamtschuldner und vertreten die Gesellschaft gemeinsam, falls der Gesellschaftsvertrag nichts anderes bestimmt. Ein gesetzliches Mindestkapital gibt es nicht. Eine Eintragung in das Gesellschaftsregister ist möglich; die Gesellschaft führt dann den Zusatz “eGbR”.

OHG

Mindestens zwei Personen betreiben unter gemeinschaftlicher Firma ein Handelsgewerbe. Die Gesellschafter haften grundsätzlich persönlich als Gesamtschuldner, und grundsätzlich ist jeder Gesellschafter zur Vertretung befugt. Ein gesetzliches Mindestkapital gibt es nicht. Die OHG wird in Abteilung A des Handelsregisters eingetragen.

UG (haftungsbeschränkt)

Eine oder mehrere Personen können beteiligt sein. Für Gesellschaftsverbindlichkeiten haftet grundsätzlich das Gesellschaftsvermögen. Die Geschäftsführung vertritt die Gesellschaft. Ein Stammkapital unter 25.000 Euro ist möglich; bei der Gründung muss es vollständig als Geld eingezahlt werden. Die UG wird in Abteilung B des Handelsregisters eingetragen.

GmbH

Eine oder mehrere Personen können beteiligt sein. Für Gesellschaftsverbindlichkeiten haftet grundsätzlich das Gesellschaftsvermögen. Die Geschäftsführung vertritt die Gesellschaft. Das gesetzliche Mindeststammkapital beträgt 25.000 Euro. Die GmbH wird in Abteilung B des Handelsregisters eingetragen.

AG

Eine oder mehrere Personen können beteiligt sein. Für Gesellschaftsverbindlichkeiten haftet grundsätzlich das Gesellschaftsvermögen. Der Vorstand leitet und vertritt die Gesellschaft. Das gesetzliche Mindestgrundkapital beträgt 50.000 Euro. Die AG wird in Abteilung B des Handelsregisters eingetragen.

Zwei Unterschiede sind besonders wichtig. Erstens ist die UG keine eigene Rechtsform neben der GmbH, sondern eine besondere Ausgestaltung der GmbH mit geringerem Stammkapital und Rücklagenpflicht. Zweitens bedeutet “kein Mindestkapital” nicht “kein Finanzbedarf”. Leila und Tom brauchen weiterhin genug Liquidität, um Rechnungen, Personal und laufende Kosten zu tragen.

Zuordnungsaufgabe

Ordne die Merkmale einer Rechtsform zu

Wähle jeweils die Rechtsform, zu der das Merkmal am besten passt. Nutze den gesetzlichen Grundfall.

Richtig zugeordnet. Prüfe diese Zuordnung noch einmal.

Richtig zugeordnet. Prüfe diese Zuordnung noch einmal.

Richtig zugeordnet. Prüfe diese Zuordnung noch einmal.

Richtig zugeordnet. Prüfe diese Zuordnung noch einmal.

Richtig zugeordnet. Prüfe diese Zuordnung noch einmal.

Richtig zugeordnet. Prüfe diese Zuordnung noch einmal.

von 6 richtig

Die Zuordnung verbindet Rechtsform und gesetzliches Grundmerkmal. Für einen echten Fall kommen Gesellschaftsvertrag, konkrete Tätigkeit, Registerstand und mögliche persönliche Sicherheiten hinzu.

Leila und Tom gewichten ihre Anforderungen

Die beiden brauchen keine Liste mit Definitionen, sondern eine nachvollziehbare Entscheidung. Sie halten deshalb zuerst ihre Anforderungen fest:

  1. Beide wollen beteiligt sein und verbindlich mitentscheiden.
  2. Private Vermögensrisiken aus größeren Lieferverträgen sollen grundsätzlich begrenzt werden.
  3. Für die nächsten Monate stehen 30.000 Euro als Kapital zur Verfügung.
  4. Gegenüber Lieferanten soll klar erkennbar sein, wer das Unternehmen vertritt.
  5. Eine spätere Beteiligung weiterer Personen soll grundsätzlich möglich bleiben.

Damit scheiden nicht automatisch alle Personengesellschaften aus. GbR und OHG wären rechtlich mögliche Formen, erfüllen aber den ausdrücklich hoch gewichteten Wunsch nach einer grundsätzlichen Beschränkung der Haftung auf das Gesellschaftsvermögen nicht. Eine AG würde die Haftungsanforderung erfüllen, verlangt aber mindestens 50.000 Euro Grundkapital und passt damit nicht zum genannten Kapitalrahmen.

In der engeren Auswahl bleiben UG (haftungsbeschränkt) und GmbH. Da 30.000 Euro verfügbar sind, ist das gesetzliche Mindeststammkapital einer GmbH erreichbar. Die GmbH ist deshalb für das Szenario eine tragfähige Vorauswahl. Diese Aussage entscheidet noch nicht, wie viel Kapital tatsächlich sofort einzuzahlen ist, wie viel Liquidität danach im Betrieb bleibt oder welche Steuerfolgen entstehen. Dafür brauchen Leila und Tom eine konkrete Gründungs- und Finanzierungsplanung.

Schnellcheck

Triff Entscheidungen im Gründungsszenario

Entscheide dich bei jeder Frage. Du bekommst die Erklärung direkt nach deiner Antwort.

Leila und Tom wollen gemeinsam starten, haben kein festes Mindestkapital eingeplant und akzeptieren persönliche Haftung. Welche Form passt zu diesen Angaben am ehesten?

Das passt.

Noch nicht ganz.

Die GbR kann von mindestens zwei Personen für einen gemeinsamen Zweck errichtet werden. Es gibt kein gesetzliches Mindestkapital. Die Gesellschafter haften für Gesellschaftsverbindlichkeiten grundsätzlich persönlich als Gesamtschuldner.

Ein Lieferant möchte wissen, wer einen Vertrag für die GmbH unterschreiben darf. Welche Information ist zuerst einschlägig?

Das passt.

Noch nicht ganz.

Die GmbH wird durch ihre Geschäftsführer vertreten. Bei mehreren Geschäftsführern sind Gesellschaftsvertrag und Registerstand für die konkrete Vertretungsregel relevant. Interne Arbeitsabläufe beantworten diese Außenvertretung nicht.

Warum ist die Aussage 'Eine GmbH verhindert jede persönliche Haftung' fachlich zu weit?

Das passt.

Noch nicht ganz.

Für Gesellschaftsverbindlichkeiten haftet grundsätzlich das Gesellschaftsvermögen. Daraus folgt kein allgemeiner Schutz vor jeder persönlichen Haftung. Eigene Pflichten und freiwillig übernommene Sicherheiten müssen getrennt geprüft werden.

Leila sagt: 'Die UG braucht wenig Kapital, also braucht unser Betrieb auch kaum Geld.' Welche Antwort passt?

Das passt.

Noch nicht ganz.

Das gesetzliche Stammkapital ist nur ein rechtliches Merkmal. Für einen tragfähigen Betrieb müssen Leila und Tom ihren tatsächlichen Kapital- und Liquiditätsbedarf separat planen.

Geschafft

von 4

Situationen richtig eingeordnet.

Rechtsform ist nicht Betriebsorganisation

Im Prüfungskatalog stehen Rechtsformen und Unternehmensstruktur im selben Fragenkomplex. Trotzdem beschreiben sie verschiedene Ebenen.

  • Die Rechtsform ordnet den rechtlichen Rahmen, zum Beispiel Haftung, Organe, Vertretung und Register.
  • Die Aufbauorganisation verteilt Aufgaben, Stellen und Weisungsbeziehungen. Ein Organigramm zeigt zum Beispiel, ob Entwicklung und Support getrennte Teams sind und wer wem berichtet.
  • Die Ablauforganisation beschreibt, in welcher Reihenfolge Arbeit geschieht. Ein Ticket kann etwa von der Erfassung über die Priorisierung und Bearbeitung bis zur Abnahme laufen.

Eine GmbH kann eine Einlinienorganisation oder eine Matrixorganisation nutzen. Umgekehrt kann eine ähnliche Teamstruktur in einer OHG bestehen. Aus der Rechtsform allein folgt daher kein bestimmter Arbeitsablauf.

Mehrfachauswahl

Welche Angaben betreffen die Rechtsform?

Wähle alle Aussagen aus, die unmittelbar den rechtlichen Rahmen der Gesellschaft beschreiben.

Wähle alle passenden Antworten

Alle passenden Antworten gefunden.

Die Auswahl ist noch nicht vollständig richtig.

Haftung, gesetzliche Vertretung und Register gehören zur rechtlichen Ebene. Ticketfolge und Teamzuschnitt beschreiben Ablauf- beziehungsweise Aufbauorganisation.

Transfer: Begründe eine Vorauswahl

Transferaufgabe

Wähle eine Rechtsform für einen IT-Beschaffungsdienst

Mina und Jo planen gemeinsam einen Dienst, der gebrauchte Netzwerkgeräte prüft und weiterverkauft. Beide sollen beteiligt sein. Für Warenkäufe und Gewährleistungsfälle wollen sie das private Vermögen grundsätzlich vom Gesellschaftsvermögen trennen. Sie können zusammen 12.000 Euro als Geldeinlage bereitstellen. Eine Sacheinlage ist nicht vorgesehen. Lieferanten verlangen einen Registerauszug und eine eindeutig benannte Vertretung. Triff eine begründete Vorauswahl zwischen GbR, OHG, UG (haftungsbeschränkt), GmbH und AG. Nenne außerdem eine Grenze deiner Entscheidung.

Musterlösung vergleichen

Musterlösung: Mina und Jo gewichten die grundsätzliche Trennung von Privat- und Gesellschaftsvermögen hoch. GbR und OHG passen deshalb nicht zu ihrer Vorgabe, weil die Gesellschafter für Gesellschaftsverbindlichkeiten grundsätzlich persönlich haften. Für eine GmbH reichen die genannten 12.000 Euro nicht als gesetzliches Mindeststammkapital von 25.000 Euro, für eine AG auch nicht als Grundkapital von 50.000 Euro. Eine UG (haftungsbeschränkt) ist damit eine nachvollziehbare Vorauswahl: Ihr Stammkapital darf unter 25.000 Euro liegen, es wird vor der Anmeldung vollständig als Geld eingezahlt, die Geschäftsführung vertritt sie und sie wird im Handelsregister eingetragen. Die Vorauswahl sagt noch nicht, ob 12.000 Euro den tatsächlichen Finanzbedarf für Waren, Gewährleistungsrisiken und laufende Kosten decken. Auch Steuerfolgen, Verträge und mögliche persönliche Sicherheiten müssen fachkundig geprüft werden.

Das steckt auch in meiner Lösung:

Das nimmst du mit

Eine Rechtsformentscheidung beginnt mit Anforderungen, nicht mit dem Namen einer Gesellschaft. Prüfe mindestens Haftung, Vertretung, Kapital und Register. Trenne das gesetzliche Mindestkapital vom tatsächlichen Geldbedarf des Betriebs. Und halte Rechtsform, Aufbauorganisation und Ablauforganisation auseinander: Sie können zusammenwirken, beantworten aber verschiedene Fragen.

Belegmatrix

  1. Anforderungen nach vier Kriterien ordnen: LF1 und F2; belegt durch KMK-Rahmenlehrplan, FIAusbV und Prüfungskatalog; umgesetzt im Einstiegsszenario und in der Kriterienprüfung.
  2. Rechtsformen unterscheiden: F2 und WiSo; belegt durch BGB, HGB, GmbHG, AktG und Registerportal; umgesetzt in den Kurzprofilen und der Zuordnungsaufgabe.
  3. Eine Vorauswahl begründen: LF1, F2 und WiSo; belegt durch Prüfungskatalog, abstrahierte Aufgabenformen und GmbHG; umgesetzt im Quiz und in der Transfersituation.
  4. Betriebsorganisation abgrenzen: LF1 und F2; belegt durch KMK-Rahmenlehrplan und Prüfungskatalog; umgesetzt in der Mehrfachauswahl zu Rechtsform, Aufbau und Ablauf.

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