Zuletzt aktualisiert am 16. Januar 20259 Minuten Lesezeit

Förderung und Finanzierung einer IT-Umschulung

Eine Umschulung in einen IT-Beruf eröffnet dir neue berufliche Perspektiven. Die Finanzierung dieser Weiterbildung muss dabei nicht aus eigener Tasche erfolgen - es gibt verschiedene Fördermöglichkeiten, die die Kosten teilweise oder sogar vollständig übernehmen.

Je nachdem, welchen Weg du für deine IT-Umschulung wählst, entstehen unterschiedliche Kosten. Bei einer betrieblichen Umschulung erhältst du in der Regel eine Ausbildungsvergütung vom Unternehmen. Die schulische Umschulung an einer Berufsfachschule verursacht hingegen Schulgebühren. Bei einer überbetrieblichen Umschulung bei einem Bildungsträger fallen Lehrgangskosten an.

Die Gesamtkosten einer IT-Umschulung setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen: Neben den eigentlichen Ausbildungskosten musst du auch deinen Lebensunterhalt während der meist zweijährigen Umschulungszeit finanzieren. Hinzu kommen häufig noch Fahrtkosten, Lernmaterialien und gegebenenfalls Kinderbetreuungskosten.

Die wichtigsten Kostenträger für IT-Umschulungen sind die Agentur für Arbeit und die Jobcenter. Sie können einen Bildungsgutschein ausstellen, der die kompletten Maßnahmekosten abdeckt. Die Deutsche Rentenversicherung fördert Umschulungen im Rahmen der beruflichen Rehabilitation, wenn gesundheitliche Gründe einen Berufswechsel erforderlich machen. Auch die Berufsgenossenschaften und der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr können als Kostenträger in Frage kommen.

Bevor du eine IT-Umschulung beginnst, solltest du dich ausführlich über die verschiedenen Fördermöglichkeiten informieren. Die Bewilligung einer Förderung ist dabei an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Eine frühzeitige Beratung bei den zuständigen Stellen hilft dir, die für dich passende Finanzierung zu finden.

Förderung durch die Agentur für Arbeit

Die Agentur für Arbeit ist der wichtigste Ansprechpartner für die Finanzierung deiner IT-Umschulung. Sie fördert Umschulungsmaßnahmen durch einen Bildungsgutschein, wenn die Weiterbildung notwendig ist, um Arbeitslosigkeit zu beenden oder eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden. Auch wenn du aktuell beschäftigt bist, aber dein Job gefährdet ist, kannst du eine Förderung erhalten.

Der Bildungsgutschein deckt die kompletten Lehrgangskosten ab. Zusätzlich übernimmt die Agentur für Arbeit notwendige Fahrtkosten, Kosten für Lernmittel sowie gegebenenfalls anfallende Kinderbetreuungskosten oder Übernachtungskosten, wenn der Schulungsort weit entfernt liegt. Während der Umschulung erhältst du weiterhin Arbeitslosengeld oder, falls du keinen Anspruch darauf hast, Bürgergeld zur Sicherung deines Lebensunterhalts.

Bei einer betrieblichen Umschulung zahlt der Betrieb eine Ausbildungsvergütung. Die Agentur für Arbeit kann diese durch Zuschüsse ergänzen, wenn sie nicht für den Lebensunterhalt ausreicht. Für eine schulische Umschulung werden die Schulgebühren übernommen. Bei einer überbetrieblichen Umschulung bei einem Bildungsträger finanziert die Agentur die kompletten Maßnahmekosten.

Besonders gefördert wird der Erwerb eines Berufsabschlusses, wenn du bisher keine abgeschlossene Berufsausbildung hast oder deinen erlernten Beruf länger als vier Jahre nicht mehr ausgeübt hast. In diesen Fällen besteht sogar ein Rechtsanspruch auf Förderung. Zusätzlich erhältst du dann ein monatliches Weiterbildungsgeld von 150 Euro sowie Prämien für erfolgreich absolvierte Zwischen- und Abschlussprüfungen in Höhe von 1.000 bzw. 1.500 Euro.

Um eine Förderung zu erhalten, musst du vor Beginn der Umschulung ein Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter führen. Dort wird geprüft, ob die Umschulung für dich geeignet und arbeitsmarktpolitisch zweckmäßig ist. Der ausgewählte Bildungsträger und die Umschulungsmaßnahme müssen außerdem für die Weiterbildungsförderung zugelassen sein.

Die Förderung durch einen Bildungsgutschein ist eine Ermessensleistung - es besteht also kein automatischer Anspruch darauf. Die Erfolgsaussichten für eine Bewilligung sind aber bei IT-Berufen besonders gut, da in diesem Bereich ein hoher Fachkräftebedarf besteht. Mit dem Bildungsgutschein kannst du dann selbst einen zugelassenen Bildungsträger für deine Umschulung auswählen.

Förderung durch die Deutsche Rentenversicherung

Die Deutsche Rentenversicherung übernimmt die Kosten einer IT-Umschulung im Rahmen der beruflichen Rehabilitation, wenn du aus gesundheitlichen Gründen deinen bisherigen Beruf nicht mehr ausüben kannst. Dies gilt sowohl bei akuten Erkrankungen als auch bei chronischen Beschwerden, die eine Weiterbeschäftigung im alten Beruf unmöglich machen.

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass du die Wartezeit von 15 Jahren in der Rentenversicherung erfüllt hast oder bereits eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit beziehst. Die Förderung kann aber auch bewilligt werden, wenn ohne die Umschulung eine Erwerbsminderungsrente gezahlt werden müsste oder wenn eine medizinische Rehabilitation allein nicht ausreicht.

Die Rentenversicherung übernimmt bei einer bewilligten Umschulung sämtliche Kosten der Maßnahme - unabhängig davon, ob du eine betriebliche, schulische oder überbetriebliche Umschulung wählst. Während der Umschulungszeit erhältst du außerdem ein Übergangsgeld zur Sicherung deines Lebensunterhalts. Die Höhe richtet sich nach deinem letzten Verdienst und beträgt für Versicherte mit Kindern 75 Prozent, für Kinderlose 68 Prozent des letzten Nettoeinkommens.

Um eine Förderung zu beantragen, wendest du dich an die Deutsche Rentenversicherung. Ein Reha-Berater prüft dann gemeinsam mit dir, welcher IT-Beruf für dich geeignet ist und welche Form der Umschulung in Frage kommt. Dabei werden sowohl deine gesundheitlichen Einschränkungen als auch deine bisherige Berufserfahrung und persönlichen Interessen berücksichtigt. Die Umschulung kann auch in einem speziellen Berufsförderungswerk durchgeführt werden, das auf die Bedürfnisse von Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen ausgerichtet ist.

Förderung durch Berufsgenossenschaften

Die Berufsgenossenschaften als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung finanzieren eine IT-Umschulung, wenn du aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit deinen bisherigen Beruf nicht mehr ausüben kannst. Dabei spielt es keine Rolle, ob die gesundheitliche Einschränkung sofort nach dem Unfall auftritt oder sich erst später als Folge entwickelt.

Die Berufsgenossenschaft übernimmt im Rahmen ihrer Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben die vollständigen Kosten der Umschulung. Dies umfasst nicht nur die eigentlichen Ausbildungskosten, sondern auch notwendige Aufwendungen für Lernmittel, Arbeitskleidung, Fahrten zur Ausbildungsstätte sowie gegebenenfalls Unterkunft und Verpflegung. Während der Umschulungszeit erhältst du außerdem Verletztengeld oder Übergangsgeld als Ersatz für deinen wegfallenden Arbeitsverdienst.

Ein besonderer Vorteil der Förderung durch die Berufsgenossenschaft ist die umfassende Betreuung. Dir steht ein persönlicher Reha-Manager zur Seite, der dich bei der Auswahl eines geeigneten IT-Berufs und der passenden Umschulungsform unterstützt. Die Berufsgenossenschaft arbeitet dabei eng mit spezialisierten Bildungsträgern zusammen, die Erfahrung in der Qualifizierung von Menschen mit unfallbedingten Einschränkungen haben.

Die Antragstellung erfolgt direkt bei der für dich zuständigen Berufsgenossenschaft. Wichtig ist, dass der ursächliche Zusammenhang zwischen dem Arbeitsunfall bzw. der Berufskrankheit und der Notwendigkeit der Umschulung nachgewiesen wird. Die Berufsgenossenschaft kann auch ergänzende Hilfen bewilligen, etwa wenn für die Ausübung des neuen IT-Berufs besondere technische Arbeitshilfen oder eine behindertengerechte Ausstattung des Arbeitsplatzes erforderlich sind.

Förderung durch die Bundeswehr

Der Berufsförderungsdienst (BFD) der Bundeswehr unterstützt Zeitsoldaten bei ihrer beruflichen Qualifizierung für die Zeit nach dem Dienst. Als ehemaliger Soldat oder ehemalige Soldatin kannst du eine IT-Umschulung während oder nach deiner Dienstzeit absolvieren. Die Förderung steht dir dabei unabhängig von deiner vorherigen Tätigkeit bei der Bundeswehr zu.

Die Höhe und Dauer der Förderung richtet sich nach deiner Dienstzeit. Je länger du bei der Bundeswehr warst, desto umfangreicher sind die Leistungen. Der BFD übernimmt die kompletten Kosten der Umschulung einschließlich Lehrgangsgebühren, Lernmittel und Prüfungsgebühren. Während der Umschulung erhältst du zudem einen Ausbildungszuschuss zur Sicherung deines Lebensunterhalts.

Der BFD berät dich bereits während deiner aktiven Dienstzeit über mögliche IT-Berufe und unterstützt dich bei der Auswahl einer geeigneten Umschulungseinrichtung. Du kannst zwischen allen drei Umschulungsformen - betrieblich, schulisch oder überbetrieblich - wählen. Die Förderung erfolgt dabei unabhängig von anderen Leistungen wie dem Übergangsgebührnissen oder der Nachversicherung in der Rentenversicherung.

Alternative Finanzierungsmöglichkeiten

Wenn eine Förderung durch die klassischen Kostenträger nicht möglich ist, gibt es weitere Wege, deine IT-Umschulung zu finanzieren. Das Aufstiegs-BAföG unterstützt beispielsweise bei schulischen Umschulungen an Berufsfachschulen. Die Förderung besteht aus einem Zuschuss, den du nicht zurückzahlen musst, und einem zinsgünstigen Darlehensanteil. Die Höhe richtet sich nach deinem Einkommen und Vermögen.

Eine weitere Option ist der Bildungskredit der KfW-Bank, den du zusätzlich zu anderen Förderungen beantragen kannst. Er wird unabhängig von Einkommen und Vermögen gewährt und bietet besonders günstige Zinsen. Die maximale Förderhöhe beträgt 7.200 Euro, ausgezahlt in monatlichen Raten von bis zu 300 Euro. Die Rückzahlung beginnt erst vier Jahre nach der ersten Auszahlung.

Die Bildungsprämie des Bundes kann für kürzere Qualifizierungsmaßnahmen im IT-Bereich genutzt werden. Sie übernimmt 50 Prozent der Weiterbildungskosten bis maximal 500 Euro. Voraussetzung ist, dass du erwerbstätig bist und dein zu versteuerndes Jahreseinkommen 20.000 Euro nicht übersteigt.

Auch eine private Finanzierung durch einen normalen Bankkredit ist möglich. Hier solltest du verschiedene Angebote vergleichen, da die Konditionen stark variieren können. Einige Banken bieten spezielle Weiterbildungskredite an, die auf die besonderen Bedürfnisse von Umschülern zugeschnitten sind.

Die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten lassen sich teilweise miteinander kombinieren. So kannst du beispielsweise das Aufstiegs-BAföG mit einem Bildungskredit ergänzen. Eine genaue Beratung zu den Kombinationsmöglichkeiten erhältst du bei der Agentur für Arbeit oder beim Bundesverwaltungsamt.

Unterhalt während der Umschulung

Während einer IT-Umschulung musst du nicht nur die Ausbildungskosten, sondern auch deinen Lebensunterhalt finanzieren. Die Art der Unterstützung hängt dabei vom jeweiligen Kostenträger und der gewählten Umschulungsform ab.

Bei einer betrieblichen Umschulung erhältst du eine Ausbildungsvergütung vom Unternehmen. Diese orientiert sich meist an der Vergütung für Auszubildende im zweiten Lehrjahr. Die genaue Höhe ist oft in Tarifverträgen festgelegt oder wird individuell vereinbart. Zusätzlich kannst du aufstockende Leistungen beantragen, wenn die Vergütung nicht ausreicht.

Wer Arbeitslosengeld bezieht, erhält dieses während einer geförderten Umschulung weiter. Zusätzlich gibt es bei einer abschlussorientierten Weiterbildung ein monatliches Weiterbildungsgeld von 150 Euro. Bei erfolgreichem Abschluss der Zwischen- und Abschlussprüfung werden Prämien von 1.000 bzw. 1.500 Euro gezahlt.

Die Deutsche Rentenversicherung zahlt im Rahmen der beruflichen Rehabilitation ein Übergangsgeld. Dieses beträgt für Versicherte mit Kindern 75 Prozent, für Kinderlose 68 Prozent des letzten Nettoeinkommens. Auch die Berufsgenossenschaft gewährt ein vergleichbares Übergangsgeld bei Umschulungen nach Arbeitsunfällen.

Neben diesen Unterhaltsleistungen werden in der Regel auch zusätzliche Kosten übernommen. Dazu gehören Fahrtkosten zur Ausbildungsstätte, Kinderbetreuungskosten sowie bei Bedarf auch Kosten für Unterkunft und Verpflegung, wenn die Umschulung nicht am Wohnort stattfindet.

Beratung und nächste Schritte

Der erste Weg zur Finanzierung deiner IT-Umschulung führt zu einer persönlichen Beratung. Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter sind dabei die wichtigsten Anlaufstellen. In einem Beratungsgespräch werden deine individuellen Voraussetzungen geprüft und passende Fördermöglichkeiten aufgezeigt.

Bei gesundheitlichen Einschränkungen wendest du dich am besten direkt an die Deutsche Rentenversicherung oder deine zuständige Berufsgenossenschaft. Beide Institutionen verfügen über spezialisierte Berater, die dich bei der Planung deiner beruflichen Rehabilitation unterstützen.

Bereite dich gut auf die Beratungsgespräche vor. Informiere dich vorab über die IT-Berufe, die für dich in Frage kommen, und überlege dir, welche Umschulungsform - betrieblich, schulisch oder überbetrieblich - am besten zu deiner Situation passt. Je konkreter deine Vorstellungen sind, desto zielgerichteter kann die Beratung erfolgen.

Plane für die Antragstellung ausreichend Zeit ein, da die Bearbeitung mehrere Wochen dauern kann. Beginne mit der Umschulung erst, wenn du eine schriftliche Förderzusage hast, da rückwirkende Förderungen in der Regel nicht möglich sind.