IT-Umschulung finanzieren: die vier Kostenträger im Überblick.

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Eine IT-Umschulung wird je nach Lebenslage von einem von vier Kostenträgern finanziert: der Agentur für Arbeit über den Bildungsgutschein, der Deutschen Rentenversicherung bei gesundheitlichen Gründen, der Berufsgenossenschaft nach Arbeitsunfall oder Berufskrankheit oder dem Berufsförderungsdienst der Bundeswehr für Zeitsoldaten. Über die Kostenübernahme entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall.

Es gibt keinen einheitlichen Umschulungs-Topf. Je nach persönlicher Lage wird die Weiterbildung öffentlich oder über einen Reha-Träger gefördert. Ob Kosten teilweise oder vollständig übernommen werden, entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall.

Je nachdem, welchen Weg du für deine IT-Umschulung wählst, entstehen unterschiedliche Kosten. Bei einer betrieblichen Umschulung ist häufig eine Ausbildungsvergütung vom Unternehmen vorgesehen. Eine schulische Umschulung an einer Berufsfachschule kann Schulgebühren verursachen. Bei einer überbetrieblichen Umschulung bei einem Bildungsträger fallen in der Regel Lehrgangskosten an.

Die Gesamtkosten einer IT-Umschulung setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen: Neben den eigentlichen Ausbildungskosten musst du auch deinen Lebensunterhalt während der meist zweijährigen Umschulungszeit finanzieren. Hinzu kommen häufig noch Fahrtkosten, Lernmaterialien und gegebenenfalls Kinderbetreuungskosten.

Wichtige Anlaufstellen für IT-Umschulungen sind die Agentur für Arbeit und, für Bürgergeld-Fragen, das Jobcenter. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit läuft die finanzielle Unterstützung beruflicher Weiterbildung seit 1. Januar 2025 auch für Jobcenter-Kundinnen und -Kunden über die Agentur für Arbeit. Ein Bildungsgutschein kann bewilligte Lehrgangskosten und weitere notwendige Weiterbildungskosten abdecken. Die Deutsche Rentenversicherung fördert Umschulungen im Rahmen der beruflichen Rehabilitation, wenn gesundheitliche Gründe einen Berufswechsel erforderlich machen. Auch Berufsgenossenschaften und, bei ehemaligen oder ausscheidenden Zeitsoldaten, der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr können als Kostenträger in Frage kommen.

Bevor du eine IT-Umschulung beginnst, solltest du dich ausführlich über die verschiedenen Fördermöglichkeiten informieren. Die Bewilligung einer Förderung ist dabei an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Eine frühzeitige Beratung bei den zuständigen Stellen hilft dir, die für dich passende Finanzierung zu finden.

FörderwegPasst besonders, wenn …Zuständige Stelle
Bildungsgutscheindu arbeitslos bist, Arbeitslosigkeit droht oder ein Abschluss fehltAgentur für Arbeit; bei Bürgergeld zusätzlich Jobcenter für Existenzsicherung klären
Rentenversicherunggesundheitliche Gründe deinen bisherigen Beruf gefährdenDeutsche Rentenversicherung
BerufsgenossenschaftArbeitsunfall oder Berufskrankheit der Auslöser istzuständige Berufsgenossenschaft
Bundeswehr/BFDdu Zeitsoldat bist oder warstBerufsförderungsdienst der Bundeswehr
Private Ergänzungöffentliche Förderung nicht reicht oder nicht greiftEigenmittel, Arbeitgeber, Ratenzahlung, regionale Programme

Detaillierte Informationen zu den einzelnen Förderwegen:

Welcher Kostenträger ist bei welcher Lebenslage zuständig?

Die schnellste Orientierung liefert deine Ausgangslage. Sie entscheidet, welcher Träger vorrangig prüft. Bei mehreren möglichen Wegen wird in der Reihenfolge geprüft, die deine Situation vorgibt.

Deine LebenslageVorrangiger Kostenträger
anerkannter Arbeitsunfall oder BerufskrankheitBerufsgenossenschaft
gesundheitlicher Grund und rund 15 Jahre in die Rentenkasse eingezahltDeutsche Rentenversicherung
Soldat auf Zeit oder Dienstzeitende in SichtBerufsförderungsdienst der Bundeswehr
arbeitslos oder Arbeitslosigkeit drohtAgentur für Arbeit / Jobcenter
fest im Job, kein GesundheitsgrundSelbstzahler oder betriebliche Umschulung über den Arbeitgeber

Bei einem gesundheitlichen Grund ohne erfüllte 15-Jahres-Wartezeit fällt die Zuständigkeit meist auf die Agentur für Arbeit zurück; der Gesundheitsgrund stützt dort zusätzlich die Notwendigkeit. Diese Zuordnung ist eine Orientierung, keine Zusage: Entschieden wird immer im Einzelfall.

Förderung durch die Agentur für Arbeit

Die Agentur für Arbeit ist häufig die erste Anlaufstelle für die Förderung deiner IT-Umschulung. Wenn du Bürgergeld beziehst, kläre zusätzlich mit dem Jobcenter, wie Lebensunterhalt und Mitwirkungspflichten während der Maßnahme geregelt sind. Eine Förderung über Bildungsgutschein kommt in Betracht, wenn die Weiterbildung notwendig ist, um Arbeitslosigkeit zu beenden, eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden oder einen fehlenden Berufsabschluss nachzuholen. Auch Beschäftigte können unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden.

Der Bildungsgutschein kann die zugelassenen Lehrgangskosten abdecken. Zusätzlich können notwendige Fahrtkosten, Lernmittel sowie gegebenenfalls Kinderbetreuungskosten oder auswärtige Unterbringung berücksichtigt werden. Was genau bewilligt ist, ergibt sich aus Gutschein, Bescheid und Merkblatt. Während der Umschulung erhältst du je nach persönlicher Lage weiterhin Arbeitslosengeld oder Bürgergeld zur Sicherung deines Lebensunterhalts.

Bei einer betrieblichen Umschulung zahlt der Betrieb in der Regel eine Vergütung. Die Agentur für Arbeit kann unter Voraussetzungen ergänzend fördern. Für schulische oder überbetriebliche Umschulungen kommt es darauf an, ob Bildungsträger und Maßnahme zugelassen sind und die Förderung vor Beginn bewilligt wurde.

Besonders gefördert wird der Erwerb eines Berufsabschlusses, wenn du bisher keinen verwertbaren Berufsabschluss hast oder deinen erlernten Beruf längere Zeit nicht mehr ausgeübt hast. Das SGB III enthält dafür eigene Anspruchs- und Ermessensregeln; entscheidend bleibt die Prüfung im Einzelfall durch Agentur oder Jobcenter. Bei einer geförderten abschlussorientierten Weiterbildung können zusätzlich Weiterbildungsgeld von 150 Euro monatlich sowie Prämien von 1.000 Euro für die Zwischenprüfung beziehungsweise Teil 1 und 1.500 Euro für die Abschlussprüfung möglich sein.

Um eine Förderung zu erhalten, musst du dich vor Beginn der Umschulung beraten lassen. Dort wird geprüft, ob die Umschulung für dich geeignet und arbeitsmarktpolitisch zweckmäßig ist. Der ausgewählte Bildungsträger und die Umschulungsmaßnahme müssen außerdem für die Weiterbildungsförderung zugelassen sein.

Die Förderung durch einen Bildungsgutschein ist kein Selbstläufer. Die Stelle prüft Notwendigkeit, Eignung, Arbeitsmarktperspektive sowie Zulassung von Träger und Maßnahme. Mit dem Bildungsgutschein kannst du dann innerhalb der Vorgaben einen zugelassenen Bildungsträger für deine Umschulung auswählen.

Förderung durch die Deutsche Rentenversicherung

Die Deutsche Rentenversicherung kann die Kosten einer IT-Umschulung im Rahmen der beruflichen Rehabilitation übernehmen, wenn du aus gesundheitlichen Gründen deinen bisherigen Beruf nicht mehr oder nicht mehr dauerhaft ausüben kannst. Entscheidend sind medizinische Unterlagen, versicherungsrechtliche Voraussetzungen und die Bewilligung als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben.

Häufige versicherungsrechtliche Voraussetzungen sind die Wartezeit von 15 Jahren, eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder ein direkter Zusammenhang mit einer medizinischen Reha. Ob diese Voraussetzungen in deinem Fall erfüllt sind, prüft die Rentenversicherung anhand deines Versicherungskontos und der Reha-Unterlagen.

Die Rentenversicherung kann bei einer bewilligten Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben die notwendigen Kosten der Maßnahme übernehmen. Während der Umschulungszeit kann Übergangsgeld zur Sicherung deines Lebensunterhalts gezahlt werden. Die Höhe richtet sich nach deiner Berechnungsgrundlage und beträgt nach DRV-Angaben häufig 75 Prozent mit Kindergeldanspruch beziehungsweise 68 Prozent ohne Kindergeldanspruch.

Um eine Förderung zu beantragen, wendest du dich an die Deutsche Rentenversicherung. Ein Reha-Berater prüft dann gemeinsam mit dir, welcher IT-Beruf für dich geeignet ist und welche Form der Umschulung in Frage kommt. Dabei werden sowohl deine gesundheitlichen Einschränkungen als auch deine bisherige Berufserfahrung und persönlichen Interessen berücksichtigt. Die Umschulung kann auch in einem speziellen Berufsförderungswerk durchgeführt werden, das auf die Bedürfnisse von Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen ausgerichtet ist.

Förderung durch Berufsgenossenschaften

Die Berufsgenossenschaften als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung können eine IT-Umschulung finanzieren, wenn du aufgrund eines anerkannten Arbeitsunfalls oder einer anerkannten Berufskrankheit deinen bisherigen Beruf nicht mehr ausüben kannst. Der Unfallversicherungsträger prüft dabei Ursache, medizinische Folgen und den passenden Weg zurück ins Arbeitsleben.

Die Berufsgenossenschaft kann im Rahmen ihrer Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben die notwendigen Kosten der Umschulung übernehmen. Dazu können Ausbildungskosten, Lernmittel, Fahrten zur Ausbildungsstätte sowie gegebenenfalls Unterkunft, Verpflegung oder Hilfsmittel gehören. Während der Umschulungszeit kann je nach Phase und Anspruch eine Entgeltersatzleistung wie Verletztengeld oder Übergangsgeld gezahlt werden.

Ein möglicher Vorteil der Förderung durch die Berufsgenossenschaft kann die enge Begleitung sein. Je nach Fall unterstützt dich ein Reha-Management oder eine feste Ansprechperson bei der Auswahl eines geeigneten IT-Berufs und der passenden Umschulungsform. Auch spezialisierte Bildungsträger oder Berufsförderungswerke können eingebunden werden.

Die Antragstellung beziehungsweise Klärung erfolgt direkt beim zuständigen Unfallversicherungsträger. Wichtig ist, dass der Zusammenhang zwischen dem Arbeitsunfall beziehungsweise der Berufskrankheit und dem Teilhabebedarf geprüft wird. Der Unfallversicherungsträger kann auch ergänzende Hilfen bewilligen, etwa wenn für die Ausübung des neuen IT-Berufs besondere technische Arbeitshilfen oder eine behindertengerechte Ausstattung des Arbeitsplatzes erforderlich sind.

Förderung durch die Bundeswehr

Der Berufsförderungsdienst (BFD) der Bundeswehr unterstützt Soldatinnen und Soldaten auf Zeit bei ihrer beruflichen Qualifizierung für die Zeit nach dem Dienst. Die Fachinformatiker-Umschulung ist eine typische BFD-geförderte Maßnahme. Der Förderanspruch steigt mit der Dienstzeit: Ab etwa vier Jahren Dienstzeit besteht in der Regel ein Anspruch, Umfang und Dauer staffeln sich nach Dienstzeit (SaZ 4, 8, 12 und mehr). Die Förderansprüche gelten in der Regel bis zu sieben Jahre nach dem Dienstzeitende.

Wichtig ist der Zeitpunkt: Der Förderantrag muss vor Maßnahmenbeginn genehmigt sein, eine rückwirkende Förderung gibt es nicht. Höhe und Dauer richten sich nach deinem persönlichen BFD-Anspruch. Lehrgangsgebühren, Lernmittel, Prüfungsgebühren und Unterhalt werden nicht pauschal gleich behandelt; maßgeblich sind Beratung, Förderplan und Bewilligung.

Der BFD berät dich bereits während deiner aktiven Dienstzeit über mögliche IT-Berufe und unterstützt dich bei der Auswahl einer geeigneten Umschulungseinrichtung. Kläre früh, welche Umschulungsform in deinem Fall förderfähig ist und wie sich die Förderung zu anderen Dienstzeitende-Leistungen verhält.

Alternative Finanzierungsmöglichkeiten

Wenn eine Förderung durch die klassischen Kostenträger nicht möglich ist, solltest du keine Finanzierung auf Verdacht unterschreiben. Kläre zuerst, ob Agentur für Arbeit, Jobcenter, Rentenversicherung, Unfallversicherung oder ein anderer Rehabilitationsträger zuständig ist. Erst wenn diese Wege ausscheiden, kommen Eigenfinanzierung, Arbeitgeberzuschüsse, Ratenzahlung beim Bildungsträger oder regionale Förderprogramme in Betracht.

Bei schulischen Angeboten kann es je nach Bildungsgang und persönlicher Situation weitere Förderwege geben. Ob ein Landesprogramm, Arbeitgeberzuschuss oder eine andere Ergänzung wirklich passt, hängt stark vom konkreten Abschluss, vom Anbieter und von deiner Lebenssituation ab. Lass dir deshalb immer schriftlich bestätigen, welche Kosten übernommen werden und welche Beträge du selbst tragen musst.

Ein normaler Bankkredit sollte nur die letzte Lösung sein. Eine Umschulung dauert oft zwei Jahre; wenn neben Lehrgangskosten auch Lebensunterhalt, Fahrtkosten und Lernmittel selbst finanziert werden müssen, entsteht schnell ein hohes Risiko.

Wichtig ist: Beginne nicht mit einer teuren Maßnahme, solange die Finanzierung ungeklärt ist. Rückwirkende Bewilligungen sind unsicher. Eine Förderzusage, ein Bildungsgutschein oder ein Reha-Bescheid sollte vor Vertragsbeginn schriftlich vorliegen.

Die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten lassen sich nur je nach Zuständigkeit und Bewilligung kombinieren. Eine genaue Beratung zu Reihenfolge, möglichen Eigenanteilen und Ausschlüssen erhältst du bei der Agentur für Arbeit, beim Jobcenter für Fragen der Existenzsicherung, bei der Deutschen Rentenversicherung oder beim zuständigen Unfallversicherungsträger.

Unterhalt während der Umschulung

Während einer IT-Umschulung musst du nicht nur die Ausbildungskosten, sondern auch deinen Lebensunterhalt finanzieren. Die Art der Unterstützung hängt dabei vom jeweiligen Kostenträger und der gewählten Umschulungsform ab.

Bei einer betrieblichen Umschulung erhältst du in der Regel eine Vergütung vom Unternehmen. Die genaue Höhe richtet sich nach Vertrag, Tarifbindung, Branche und regionaler Praxis. Zusätzlich können ergänzende Leistungen in Frage kommen, wenn die Vergütung nicht für den Lebensunterhalt reicht.

Wer Arbeitslosengeld bezieht, kann dieses während einer geförderten Umschulung weiter erhalten, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Zusätzlich ist bei bestimmten abschlussorientierten Weiterbildungen ein monatliches Weiterbildungsgeld von 150 Euro vorgesehen. Bei erfolgreichem Abschluss der Zwischenprüfung oder von Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung sowie der Abschlussprüfung können Prämien von 1.000 beziehungsweise 1.500 Euro gezahlt werden.

Die Deutsche Rentenversicherung kann im Rahmen der beruflichen Rehabilitation Übergangsgeld zahlen. Die Höhe liegt nach DRV-Angaben häufig bei 75 Prozent mit Kindergeldanspruch beziehungsweise 68 Prozent ohne Kindergeldanspruch. Auch die Berufsgenossenschaft kann bei Umschulungen nach Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten Übergangsgeld oder eine vergleichbare Entgeltersatzleistung zahlen; die genaue Berechnung hängt vom Einzelfall ab.

Neben diesen Unterhaltsleistungen können zusätzliche notwendige Kosten übernommen werden. Dazu gehören je nach Förderweg Fahrtkosten zur Ausbildungsstätte, Kinderbetreuungskosten sowie bei Bedarf Kosten für Unterkunft und Verpflegung, wenn die Umschulung nicht am Wohnort stattfindet.

Beratung und nächste Schritte

Der erste Weg zur Finanzierung deiner IT-Umschulung führt zu einer persönlichen Beratung. Für die Weiterbildungsförderung ist die Agentur für Arbeit die wichtigste Anlaufstelle; bei Bürgergeld klärst du zusätzlich mit dem Jobcenter die Existenzsicherung. In einem Beratungsgespräch werden deine individuellen Voraussetzungen geprüft und passende Fördermöglichkeiten aufgezeigt.

Bei gesundheitlichen Einschränkungen wendest du dich früh an die Deutsche Rentenversicherung oder deine zuständige Berufsgenossenschaft. Dort wird geprüft, welcher Rehabilitationsträger zuständig ist und welche Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Betracht kommen.

Bereite dich gut auf die Beratungsgespräche vor. Informiere dich vorab über die IT-Berufe, die für dich in Frage kommen, und überlege dir, welche Umschulungsform, betrieblich, schulisch oder überbetrieblich, am besten zu deiner Situation passt. Je konkreter deine Vorstellungen sind, desto zielgerichteter kann die Beratung erfolgen.

Plane für die Antragstellung ausreichend Zeit ein, da die Bearbeitung mehrere Wochen dauern kann. Beginne mit der Umschulung erst, wenn du eine schriftliche Förderzusage hast, da rückwirkende Förderungen in der Regel nicht möglich sind.

Quellen und amtliche Einstiege

Nächster Schritt

Wenn du weißt, welcher Förderweg wahrscheinlich ist, lies gezielt Bildungsgutschein, Rentenversicherung oder Berufsgenossenschaft. Für die Wahl der passenden Form geh zurück zur Umschulung-Übersicht.

Häufige Fragen.

Je nach Lebenslage einer von vier Kostenträgern: die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter über den Bildungsgutschein, die Deutsche Rentenversicherung bei gesundheitlichen Gründen, die Berufsgenossenschaft nach einem anerkannten Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit oder der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr bei Soldaten auf Zeit. Ansonsten bleibt die Selbstfinanzierung oder eine betriebliche Umschulung.
Ja, je nach Kostenträger. Über die Agentur für Arbeit läuft Arbeitslosengeld oder Bürgergeld weiter, dazu kommen bei abschlussorientierten Umschulungen Weiterbildungsgeld und Prämien. Die Rentenversicherung und die Berufsgenossenschaft zahlen Übergangsgeld. Bei einer betrieblichen Umschulung zahlt der Betrieb eine Vergütung.
Ja, als Selbstzahler ist eine Umschulung möglich, die Kurskosten liegen je nach Träger grob im mittleren vierstelligen bis unteren fünfstelligen Bereich für rund 24 Monate. Kläre aber immer zuerst, ob ein Kostenträger zuständig ist. Beginne keine teure Maßnahme, solange die Finanzierung ungeklärt ist, denn rückwirkende Bewilligungen sind unsicher.