IHK Notenrechner Fachinformatiker: AP1 & AP2 Note berechnen

Mit dem IHK Notenrechner ordnest du deine Abschlussbewertung aus AP Teil 1, AP Teil 2, Projektbereich und mündlicher Ergänzungsprüfung nach der Gewichtung der IT-Berufe ein.

AP Teil 1 (20%)

Punkte

Note:

Nur 0 bis 100 Punkte möglich.

AP Teil 2 (80%)

Punkte

Note:

Nur 0 bis 100 Punkte möglich.

Punkte

Note:

Nur 0 bis 100 Punkte möglich.

Punkte

Note:

Nur 0 bis 100 Punkte möglich.

(50%)

Punkte

Note:

Nur 0 bis 100 Punkte möglich.

Punkte

Note:

Nur 0 bis 100 Punkte möglich.

Gesamtnote Projektarbeit: ( Punkte)

Mündliche Ergänzungsprüfung (MEP)

Nur möglich bei schriftlichen Bereichen schlechter als Note 4.4, wenn dadurch Bestehen möglich wird.

MEP-Bereiche:

Punkte Neue Note:

Nur 0 bis 100 Punkte möglich.

Gesamtergebnis

So kommt deine Note zustande

Deine Gesamtnote ist eine gewichtete Punktsumme aus fünf Prüfungsbereichen. Gerechnet wird dabei in Punkten von 0 bis 100, erst am Ende übersetzt der Prüfungsausschuss die Punktzahl in eine Schulnote.

Prüfungsbereich (FIAE) Bei FISI Gewicht
Einrichten eines IT-gestützten Arbeitsplatzes (AP Teil 1) gleich 20 %
Planen und Umsetzen eines Softwareprojektes (Projektarbeit) Planen und Umsetzen eines Projektes der Systemintegration 50 %
Planen eines Softwareproduktes Konzeption und Administration von IT-Systemen 10 %
Entwicklung und Umsetzung von Algorithmen Analyse und Entwicklung von Netzwerken 10 %
Wirtschafts- und Sozialkunde gleich 10 %

Wie sich Punkte in Noten übersetzen, zeigt die vollständige Tabelle im IHK-Notenschlüssel.

Das Projekt zählt mit 50 % am schwersten und besteht intern aus zwei gleich gewichteten Hälften: der Projektarbeit mit Dokumentation und der Präsentation mit Fachgespräch, die gemeinsam eine Note ergeben. Die Präsentation dauert maximal 15 Minuten, zusammen mit dem Fachgespräch maximal 30 Minuten. Für die Projektarbeit selbst hast du als FIAE 80 Stunden Bearbeitungszeit, als FISI 40 Stunden. Damit liegt die Hälfte deiner Note faktisch in deiner eigenen Hand, denn das Thema wählst und planst du selbst.

Ein Rechenbeispiel: AP Teil 1 mit 70 Punkten, die beiden Fachbereiche mit 80 und 60 Punkten, Wirtschafts- und Sozialkunde mit 75 Punkten und das Projekt mit 85 Punkten ergeben zusammen 0,20 · 70 + 0,10 · 80 + 0,10 · 60 + 0,10 · 75 + 0,50 · 85 = 14 + 8 + 6 + 7,5 + 42,5 = 78 Punkte. Das entspricht der Note 3 (befriedigend).

Die genaue Gewichtung steht in §16 FIAusbV, für Fachinformatiker Systemintegration in §24 FIAusbV.

Wann hast du bestanden?

Nach §16 Abs. 2 FIAusbV brauchst du für ein Bestehen alle vier der folgenden Kriterien:

  • Dein Gesamtergebnis ist mindestens ausreichend, also mindestens 50 Punkte.
  • Das Ergebnis von AP Teil 2 ist für sich genommen mindestens ausreichend.
  • Mindestens drei der vier Prüfungsbereiche aus AP Teil 2 sind mindestens ausreichend.
  • Keiner der Prüfungsbereiche aus AP Teil 2 ist ungenügend, also unter 30 Punkten.

Wichtig dabei: AP Teil 1 ist keine eigene Bestehenshürde. Es gibt dafür keine Mindestnote, AP Teil 1 zählt nur mit 20 % ins Gesamtergebnis hinein. Ein schwaches AP1-Ergebnis kannst du also mit einem starken AP Teil 2 wieder ausgleichen.

Quelle: §16 Abs. 2 FIAusbV.

Was ist die mündliche Ergänzungsprüfung?

Die mündliche Ergänzungsprüfung (MEP) kannst du bei deiner IHK beantragen, allerdings immer nur für einen einzigen Prüfungsbereich. Möglich ist das nur in einem der drei schriftlichen Bereiche aus AP Teil 2, also einem der beiden Fachbereiche oder Wirtschafts- und Sozialkunde. Für das Projekt oder für AP Teil 1 gibt es die MEP nicht.

Zwei Voraussetzungen müssen zusammenkommen: Der Bereich wurde schlechter als ausreichend bewertet, und die MEP kann für das Bestehen den Ausschlag geben. Sind beide Bedingungen erfüllt, muss die IHK dem Antrag stattgeben. Zum reinen Aufbessern einer bereits ausreichenden Note gibt es die MEP dagegen nicht. Sie dauert in der Regel 15 Minuten.

Für die Berechnung zählt dein bisheriges schriftliches Ergebnis doppelt, die mündliche Leistung einfach: neue Punktzahl = (2 × schriftlich + mündlich) ÷ 3. Ein Beispiel: 40 Punkte schriftlich und 70 Punkte mündlich ergeben (80 + 70) ÷ 3 = 50 Punkte, also gerade noch ausreichend.

Bei Fachinformatikern für Systemintegration steht dieselbe Regel in §25 FIAusbV. Wie die MEP im Detail abläuft, liest du im ausführlichen Artikel zur mündlichen Ergänzungsprüfung. Der Rechner oben prüft die rechtliche Zulässigkeit automatisch: Die MEP-Simulation erscheint nur, wenn eine mündliche Ergänzungsprüfung für dein Ergebnis überhaupt in Frage kommt.

Quelle: §17 FIAusbV.

Häufige Fragen

Du kannst die Abschlussprüfung zweimal wiederholen, hast also insgesamt drei Versuche (§37 BBiG).
Nein, du wiederholst nur den nicht bestandenen Teil, bestandene Leistungen bleiben erhalten. AP Teil 1 ist allerdings nicht eigenständig wiederholbar. Details dazu regelt die Prüfungsordnung deiner IHK.
AP Teil 1 ist keine eigene Bestehenshürde, er zählt nur mit 20 Prozent ins Gesamtergebnis.
In einem einzelnen Teil-2-Bereich ist 49 Punkte "mangelhaft", das ist erlaubt, solange die übrigen Bestehenskriterien erfüllt sind. Als Gesamt- oder Teil-2-Ergebnis reicht 49 Punkte dagegen nicht, ausreichend beginnt erst bei 50 Punkten.
Du stellst den Antrag formlos beziehungsweise nach dem Verfahren deiner IHK. Sind die drei Voraussetzungen aus §17 FIAusbV erfüllt, muss die IHK dem Antrag stattgeben.
Ja, rechnerisch schon: Auch ein ungenügender schriftlicher Bereich ist MEP-fähig, und die 2:1-Rechnung kann ihn über die Ausreichend-Grenze heben, wenn die mündliche Leistung stark genug ausfällt.
Ob du insgesamt bestanden hast, sagt dir der Prüfungsausschuss direkt nach Präsentation und Fachgespräch. Die genaue Note bekommst du später mit dem Zeugnis per Post.

Quellen

So nutzt du das Ergebnis

Als nächster Schritt führt dich die Prüfungsübersicht in alle freien Inhalte. Wenn du aus dem Ergebnis einen konkreten Lernplan machen willst, nutze die Prüfungsvorbereitung für Fachinformatiker.

Lernplattform

Übe mit prüfungsnahen Aufgaben.

Aufgaben, Lernkarten und Lernpfade in der AIDI-Lernplattform.

Zur Lernplattform