Lernfeld 11a

Funktionalität in Anwendungen realisieren

3. Ausbildungsjahr 80 Unterrichtsstunden Abschlussprüfung Teil 2

Worum es in diesem Lernfeld geht.

Das Lernfeld „Funktionalität in Anwendungen realisieren" ist im Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz mit einem Zeitrichtwert von 80 Unterrichtsstunden im 3. Ausbildungsjahr angesetzt. Es gehört zu den fachrichtungsspezifischen Lernfeldern der Fachrichtung Anwendungsentwicklung. Der Zeitrichtwert gibt an, wie viel Unterrichtszeit die Berufsschule ungefähr für dieses Lernfeld vorsieht; er ist eine Orientierung, keine feste Vorgabe.

Die Inhalte dieses Lernfelds werden in der gestreckten Abschlussprüfung Teil 2 geprüft, die am Ende der Ausbildung stattfindet und mit 80 Prozent den größeren Teil der Abschlussbewertung ausmacht.

Im Ausbildungsbetrieb entsprechen diesem Lernfeld die Berufsbildpositionen „Konzipieren und Umsetzen von kundenspezifischen Softwareanwendungen" und „Sicherstellen der Qualität von Softwareanwendungen" aus dem Ausbildungsrahmenplan. In der Abschlussprüfung zahlt es auf die Prüfungsbereiche „Planen und Umsetzen eines Softwareprojektes", „Planen eines Softwareproduktes" und „Entwicklung und Umsetzung von Algorithmen" ein.

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