Lernfeld 12a
Kundenspezifische Anwendungsentwicklung durchführen
Worum es in diesem Lernfeld geht.
Das Lernfeld „Kundenspezifische Anwendungsentwicklung durchführen" ist im Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz mit einem Zeitrichtwert von 120 Unterrichtsstunden im 3. Ausbildungsjahr angesetzt. Es gehört zu den fachrichtungsspezifischen Lernfeldern der Fachrichtung Anwendungsentwicklung. Der Zeitrichtwert gibt an, wie viel Unterrichtszeit die Berufsschule ungefähr für dieses Lernfeld vorsieht; er ist eine Orientierung, keine feste Vorgabe.
Die Inhalte dieses Lernfelds werden in der gestreckten Abschlussprüfung Teil 2 geprüft, die am Ende der Ausbildung stattfindet und mit 80 Prozent den größeren Teil der Abschlussbewertung ausmacht.
Im Ausbildungsbetrieb entsprechen diesem Lernfeld die Berufsbildpositionen „Erbringen der Leistungen und Auftragsabschluss", „Konzipieren und Umsetzen von kundenspezifischen Softwareanwendungen" und „Sicherstellen der Qualität von Softwareanwendungen" aus dem Ausbildungsrahmenplan. In der Abschlussprüfung zahlt es auf den Prüfungsbereich „Planen und Umsetzen eines Softwareprojektes" ein.
Dein Lernpfad.
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Lernplattform
Übe mit prüfungsnahen Aufgaben.
Aufgaben, Lernkarten und Lernpfade in der AIDI-Lernplattform.