Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) für IT-Auszubildende

Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) kann dir helfen, deine IT-Ausbildung zu finanzieren, wenn du für den Ausbildungsplatz umziehen musst oder dein Gehalt die Lebenshaltungskosten nicht deckt. Entscheidend sind Antrag, Rechner und Bescheid der Arbeitsagentur.

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Noel Lang

Gründer & Fachinformatiker

Veröffentlicht: Aktualisiert: 11 Min. Lesezeit

Eine Ausbildung in einem IT-Beruf kann ein guter Einstieg sein, aber auch mit Ausbildungsvergütung wird das Geld manchmal knapp. Besonders wenn du für die Ausbildung umziehen musst, können Miete, Fahrtkosten und Lebenshaltungskosten dein Budget stark belasten.

Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) ist ein staatlicher Zuschuss, der dir dabei helfen kann, deine Ausbildung auch dann zu absolvieren, wenn dein Ausbildungsgehalt und die Unterstützung deiner Eltern nicht ausreichen. Anders als ein Kredit musst du bewilligte BAB später nicht zurückzahlen. Ob die gesetzlichen Voraussetzungen in deinem Fall erfüllt sind und in welcher Höhe BAB bewilligt wird, entscheidet die Bundesagentur für Arbeit über Antrag und Bescheid.

Die genaue Höhe der Förderung wird individuell berechnet. Sie hängt unter anderem von deiner Ausbildungsvergütung, deiner Wohnsituation, möglichen Fahrtkosten und dem Einkommen deiner Eltern oder deiner Partnerin beziehungsweise deines Partners ab. Besonders relevant ist BAB für IT-Auszubildende, die nicht mehr bei ihren Eltern wohnen können, weil der Ausbildungsbetrieb zu weit entfernt liegt.

Mit der BAB unterstützt der Staat Auszubildende, deren Ausbildung sonst an den Lebenshaltungskosten scheitern könnte. Für IT-Azubis ist das vor allem dann relevant, wenn der passende Ausbildungsbetrieb nicht in erreichbarer Nähe zum Elternhaus liegt oder wenn du bereits einen eigenen Haushalt führst.

Was ist Berufsausbildungsbeihilfe?

Die Berufsausbildungsbeihilfe ist eine Sozialleistung, die im Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) gesetzlich verankert ist. Sie kann für Auszubildende in einer betrieblichen oder außerbetrieblichen Ausbildung relevant sein, wenn der Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln gedeckt werden kann. Anders als beim BAföG für Studierende handelt es sich bei bewilligter BAB um einen Zuschuss, den du nicht zurückzahlen musst.

Die Bundesagentur für Arbeit ist als Träger der Leistung für die Bewilligung und Auszahlung zuständig. Sie prüft deinen Antrag und ermittelt, ob und in welcher Höhe BAB bewilligt werden kann. Bei Berufsausbildung wird BAB laut Arbeitsagentur üblicherweise zunächst für 18 Monate bewilligt; § 69 SGB III nennt diesen Zeitraum als Regelfall. Danach kannst du einen Weiterbewilligungsantrag stellen, wenn die Ausbildung weiterläuft.

Die BAB setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen. Berücksichtigt werden können unter anderem Bedarf für Lebensunterhalt, Unterkunft, Fahrtkosten und in bestimmten Fällen weitere Bedarfe. Die konkreten Sätze ändern sich. Prüfe deshalb nicht nur Beispielrechnungen, sondern immer den aktuellen Rechner und den späteren Bescheid der Arbeitsagentur.

Eine Besonderheit der BAB ist die Berücksichtigung der Ausbildungsvergütung und des Einkommens der Eltern. Die Arbeitsagentur ermittelt zunächst deinen individuellen Bedarf und prüft dann, welchen Teil davon du selbst durch deine Ausbildungsvergütung decken kannst. Auch das Einkommen deiner Eltern wird dabei angerechnet, allerdings gibt es verschiedene Freibeträge, die nicht berücksichtigt werden. Bei einer notwendigen auswärtigen Unterbringung gelten zudem höhere Freibeträge, um die berufliche Mobilität zu fördern.

Die BAB unterscheidet sich damit von Förderungen wie Schüler-BAföG. Für duale oder außerbetriebliche Berufsausbildung setzt BAB grundsätzlich daran an, ob du während der Ausbildung außerhalb des Haushalts deiner Eltern wohnst und deinen Lebensunterhalt nicht anderweitig decken kannst. Einzelne Sonderfälle, etwa bei Behinderung, Aufenthaltsstatus oder besonderen sozialen Gründen, müssen individuell geprüft werden.

Voraussetzungen für BAB

Die Voraussetzungen für BAB folgen gesetzlichen Grundregeln und gelten auch für die IT-Ausbildungsberufe. Grundlegend geht es um eine betriebliche oder außerbetriebliche Ausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf mit vorgeschriebenem Berufsausbildungsvertrag. Das trifft auf die dualen IT-Berufe zu, da sie nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt sind. Schulische Ausbildungen werden hingegen nicht durch BAB gefördert; dort kann stattdessen BAföG relevant sein.

FallErste Einordnung
Duale IT-Ausbildung und eigene WohnungBAB prüfen, besonders wenn Elternwohnung nicht passt oder du volljährig bist
Betriebliche oder außerbetriebliche Ausbildung im anerkannten BerufGrundsätzlich BAB-relevant, wenn die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind
Schulische IT-AusbildungEher BAföG prüfen, nicht BAB
Vorphase einer Assistierten AusbildungBAB kann wie bei einer berufsvorbereitenden Maßnahme relevant sein
Zweite AusbildungNur in bestimmten Sonderfällen prüfen lassen

Wohnsituation als zentrale Voraussetzung

Die Wohnsituation ist ein zentraler Prüfpunkt: In der regulären Berufsausbildung ist BAB besonders relevant, wenn du nicht im Haushalt deiner Eltern wohnst und der Ausbildungsbetrieb zu weit entfernt ist, um zuhause wohnen zu bleiben. Bei minderjährigen Auszubildenden ist zusätzlich entscheidend, ob die Ausbildungsstätte vom Elternhaus aus in angemessener Zeit erreichbar wäre. Die Arbeitsagentur prüft diesen Punkt im Einzelfall; verlasse dich deshalb nicht auf pauschale Kilometergrenzen aus Ratgeberartikeln.

Volljährigkeit und weitere Sonderfälle

Bist du bereits volljährig, verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft verbunden, gilt die Erreichbarkeitsregel aus § 60 Absatz 1 Nummer 2 SGB III nicht in derselben Weise wie bei minderjährigen Auszubildenden. Auch dann bleibt entscheidend, dass du außerhalb des Haushalts deiner Eltern wohnst, die übrigen Fördervoraussetzungen erfüllst und nach Anrechnung von Einkommen ein ungedeckter Bedarf bleibt.

Besondere Lebenssituationen

Besondere Lebenssituationen können ebenfalls dafür sprechen, dass du nicht auf die Wohnung deiner Eltern verwiesen wirst. Dazu gehören je nach Einzelfall:

  • Du bist verheiratet oder lebst in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
  • Du lebst mit mindestens einem eigenen Kind zusammen
  • Es liegen schwerwiegende soziale Gründe vor, die gegen einen Verbleib im Elternhaus sprechen

Auch hier gilt: Diese Punkte ersetzen nicht die Prüfung durch die Agentur für Arbeit. Sie sind Gründe, warum BAB trotz erreichbarer Elternwohnung möglich sein kann.

Erstausbildung und Zweitausbildung

In der Regel geht es bei BAB um die erste Berufsausbildung. Für eine zweite Ausbildung nennt die Arbeitsagentur nur bestimmte Sonderfälle. Wenn du nach einer abgeschlossenen Ausbildung in die IT wechseln willst, kläre die Förderfähigkeit deshalb vorab mit deiner Beratungsfachkraft statt mit einer pauschalen Internet-Regel zu planen.

Ausbildung im Ausland

Für IT-Auszubildende ist auch die Regelung zur Auslandsausbildung interessant: Nach § 58 SGB III kann ein Ausbildungsabschnitt im Ausland förderfähig sein, wenn er im Verhältnis zur Gesamtdauer angemessen ist und höchstens ein Jahr dauert. Eine vollständige betriebliche Ausbildung im angrenzenden Ausland oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat ist nur unter zusätzlichen Voraussetzungen förderfähig. Kläre solche Fälle vorab mit der Arbeitsagentur, bevor du mit einer Förderung planst.

Ausschlusskriterien

Es gibt auch typische Fälle, in denen BAB nicht oder nur unter engen Voraussetzungen in Betracht kommt:

  • Schulische Ausbildungen (hier greift stattdessen BAföG)
  • bereits abgeschlossene Berufsausbildung, sofern kein förderfähiger Sonderfall für eine zweite Ausbildung vorliegt
  • Bezug vergleichbarer staatlicher Leistungen
  • Wohnen im elterlichen Haushalt (außer bei gesetzlichen Sonderfällen)

Staatsbürgerschaft und Aufenthaltsstatus

Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsstatus können eine Rolle spielen. Die Arbeitsagentur weist darauf hin, dass BAB auch ohne deutsche Staatsbürgerschaft in vielen Fällen möglich sein kann. Bei Nicht-EU-Bürgern hängt die Prüfung stark vom konkreten Aufenthaltsstatus ab. § 60 SGB III schließt Personen mit Aufenthaltsgestattung während einer Berufsausbildung aus; geduldete Ausländerinnen und Ausländer können bei erfüllten Voraussetzungen nach mindestens 15 Monaten ununterbrochenem erlaubtem, gestattetem oder geduldetem Aufenthalt förderungsberechtigt sein.

Verlass dich hier nicht auf eine pauschale Internet-Antwort. Wenn dein Aufenthaltsstatus nicht eindeutig ist, lass die Agentur für Arbeit deinen konkreten Fall prüfen, bevor du mit der Förderung planst.

Diese Grundregeln betreffen alle dualen IT-Ausbildungsberufe, also Fachinformatiker aller Fachrichtungen, IT-System-Elektroniker und IT-Kaufleute. Die genaue Prüfung deines individuellen Falls übernimmt die örtliche Agentur für Arbeit.

Höhe der Förderung

Die Höhe deiner BAB-Förderung setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen und wird individuell berechnet. Maßgeblich sind nicht pauschale Tabellen aus Ratgeberartikeln, sondern dein konkreter Bedarf und die Anrechnung von Einkommen. § 61 SGB III verweist beim Bedarf für den Lebensunterhalt auf die jeweils geltenden BAföG-Bedarfssätze; deshalb ändern sich Zahlen über die Zeit. Nutze den BAB-Rechner deshalb nur als Orientierung; verbindlich ist erst der Bescheid der Arbeitsagentur.

Beispielrechnung für einen IT-Auszubildenden

Nehmen wir als Beispiel einen 19-jährigen Fachinformatiker im ersten Ausbildungsjahr:

BedarfskomponenteBetrag
Lebensunterhaltwird nach den aktuellen Bedarfssätzen berücksichtigt
Unterkunftskostenkönnen bis zu den jeweils geltenden Grenzen berücksichtigt werden
Fahrtkostenabhängig von Strecke und Nachweisen
Arbeitskleidungnur, wenn sie förderfähig und nachgewiesen ist
Ergebniswird im Bescheid individuell berechnet

Von diesem Gesamtbedarf werden deine eigene Ausbildungsvergütung und das Einkommen deiner Eltern teilweise abgezogen. Wie viel davon berücksichtigt wird, hängt von deiner konkreten Vergütung, deiner Wohnsituation und den jeweils geltenden Freibeträgen ab.

Anrechnung des Elterneinkommens

Beim Einkommen deiner Eltern gelten Freibeträge. Ob und wie viel angerechnet wird, hängt von der Familien- und Einkommenssituation ab. Für Geschwister, Ehe- oder Lebenspartner und besondere Wohnsituationen können weitere Regeln greifen. Hier lohnt sich der offizielle Rechner, weil sich Freibeträge und Bedarfssätze ändern können.

Konkrete Förderbeispiele

Ob und in welcher Höhe BAB bewilligt werden kann, hängt stark von deiner individuellen Situation ab. Besonders wichtig sind dabei:

  • Die tatsächliche Höhe deiner Ausbildungsvergütung
  • Das Einkommen deiner Eltern
  • Deine Mietkosten am Ausbildungsort
  • Die Entfernung zwischen Wohnung und Ausbildungsstätte

Die Arbeitsagentur stellt online einen BAB-Rechner zur Verfügung, mit dem du eine mögliche Förderung grob einschätzen kannst. Der Rechner ist für eine erste Orientierung sinnvoll, ersetzt aber nicht die vollständige Prüfung deiner Unterlagen. Verbindlich ist erst der Bescheid nach deinem konkreten Antrag.

Der Weg zur Berufsausbildungsbeihilfe

Den Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe stellst du bei der Agentur für Arbeit an deinem Wohnort. Dies kannst du bequem online über die Website der Arbeitsagentur erledigen. Die Antragstellung ist auch vor Beginn der Ausbildung möglich, sobald du einen unterschriebenen Ausbildungsvertrag hast. Eine frühe Antragstellung ist sinnvoll, da die Bearbeitung einige Wochen dauern kann.

Benötigte Unterlagen

Für einen vollständigen Antrag brauchst du typischerweise mehrere Nachweise. Die genaue Liste ergibt sich aus dem Online-Antrag und den Rückfragen der Arbeitsagentur:

  • Deinen unterschriebenen Ausbildungsvertrag
  • Eine Bescheinigung über deine Ausbildungsvergütung
  • Deinen Mietvertrag
  • Den Einkommensnachweis deiner Eltern (Steuerbescheid oder Lohnbescheinigung des vorletzten Kalenderjahres)
  • Bei Fahrtkosten: Nachweise über die Kosten des öffentlichen Nahverkehrs

Zeitlicher Ablauf

BAB wird nach Angaben der Arbeitsagentur rückwirkend nur ab dem Monat gezahlt, in dem du den Antrag gestellt hast, auch wenn deine Ausbildung schon früher begonnen hat. Bei Berufsausbildung wird sie üblicherweise zunächst für 18 Monate bewilligt. Danach solltest du rechtzeitig einen Weiterbewilligungsantrag stellen, wenn du weiter auf die Förderung angewiesen bist.

Tipps für die Antragstellung

Achte besonders auf die Vollständigkeit deiner Unterlagen. Fehlende Dokumente verzögern die Bearbeitung erheblich. Wenn deine Eltern die Einkommensunterlagen nicht zur Verfügung stellen wollen oder können, solltest du das der Arbeitsagentur früh mitteilen. Dort kann geklärt werden, welche Nachweise oder Verfahren in deinem Fall möglich sind.

Nach der Antragstellung

Nach Eingang deines Antrags prüft die Arbeitsagentur deine Unterlagen und berechnet, ob nach den gesetzlichen Regeln ein ungedeckter Bedarf bleibt. Bei Rückfragen wirst du kontaktiert. Nach der Entscheidung erhältst du einen schriftlichen Bescheid, aus dem hervorgeht, ob BAB bewilligt oder abgelehnt wird und wie hoch die Leistung ausfällt. Wenn du einen Bescheid für falsch hältst, prüfe die Rechtsbehelfsbelehrung und hole dir rechtzeitig Beratung.

Änderungen während des Bewilligungszeitraums

Wichtige Änderungen musst du der Arbeitsagentur umgehend mitteilen. Dazu gehören:

  • Ein Umzug in eine andere Wohnung
  • Eine Änderung deiner Ausbildungsvergütung
  • Ein Wechsel des Ausbildungsbetriebs

Die BAB kann dann neu berechnet, angepasst oder für den neuen Sachverhalt erneut geprüft werden. Bei einem Umzug in einen anderen Agenturbezirk solltest du mit der bisher zuständigen Arbeitsagentur klären, ob und wie die Zuständigkeit übergeben wird.

Besonderheit für IT-Auszubildende

Wenn dein IT-Ausbildungsplatz nicht in erreichbarer Nähe liegt, ist eine gute Vorbereitung der BAB-Antragstellung besonders wichtig. Kläre bereits bei der Zusage, ob du umziehen musst, wie hoch deine realistischen Wohnkosten sind und welche Unterlagen die Arbeitsagentur von dir und deinen Eltern benötigt.

Besonderheiten und häufige Fragen

Auslandsaufenthalte während der IT-Ausbildung können förderrechtlich relevant sein. BAB kann für bestimmte Ausbildungsabschnitte im Ausland möglich sein; Details hängen von Dauer, Ausbildung, Staat und Gleichwertigkeit ab. Kläre solche Fälle vorab mit der Arbeitsagentur, bevor du mit einer Förderung planst.

Besondere Wohnsituationen werfen oft Fragen auf. Wenn du beispielsweise in einer Wohngemeinschaft lebst, wird der auf dich entfallende Mietanteil berücksichtigt. Bei einer Unterbringung im Wohnheim oder Internat gelten spezielle Regelungen für die Berechnung der Wohnkosten. Welche Kosten berücksichtigt werden, ergibt sich aus den aktuellen Bedarfssätzen und deinem Bescheid.

Ein weiterer Sonderfall betrifft IT-Auszubildende mit eigenem Kind. Hier können zusätzliche Bedarfe oder andere Anrechnungsfragen relevant werden. Außerdem können für Auszubildende mit eigener Familie besondere Regeln gelten.

Bei einer vorzeitigen Beendigung der Ausbildung oder einem Ausbildungswechsel solltest du umgehend die Arbeitsagentur informieren. Die BAB-Zahlung kann dann neu geprüft, angepasst oder beendet werden. Für eine neue Ausbildung brauchst du einen neuen Antrag; ob erneut gefördert wird, hängt vom Einzelfall und den gesetzlichen Voraussetzungen ab.

Die Kombination von BAB mit anderen Leistungen ist ein weiteres wichtiges Thema. Kindergeld, BAföG, Bürgergeld, Wohngeld oder andere Leistungen können die Prüfung beeinflussen oder vorrangig beziehungsweise ausgeschlossen sein. Prüfe solche Kombinationen nicht mit Faustregeln, sondern über die zuständige Stelle.

Alternativen zur Berufsausbildungsbeihilfe

Wenn BAB nicht bewilligt wird oder offensichtlich nicht passt, gibt es je nach Situation andere Unterstützungsmöglichkeiten. Wohngeld kann in manchen Konstellationen relevant sein, wird aber mit anderen Ausbildungsförderungen und der Haushaltskonstellation abgeglichen. Zuständig ist deine Kommune beziehungsweise Wohngeldstelle.

Kindergeld kann während einer Ausbildung weiterhin relevant sein, solange die Voraussetzungen der Familienkasse erfüllt sind. Prüfe die aktuellen Beträge und Voraussetzungen separat. Wenn deine Eltern das Kindergeld bekommen, können sie es an dich weiterleiten; bei Konflikten solltest du die Familienkasse oder eine Beratungsstelle einbeziehen.

Für schulische IT-Ausbildungen, etwa zum Technischen Assistenten für Informatik, kommt statt BAB das BAföG in Frage. Anders als BAB kann BAföG je nach Schulart und Wohnsituation auch gezahlt werden, wenn du bei deinen Eltern wohnst. Wichtig ist die Unterscheidung: Schüler-BAföG wird als Zuschuss gezahlt und muss nicht zurückgezahlt werden. Rückzahlungsregeln betreffen vor allem BAföG für Studierende an Hochschulen, höheren Fachschulen und Akademien.

Kredite oder private Finanzierungsmodelle solltest du in der Ausbildung nur vorsichtig nutzen. Anders als BAB müssen sie zurückgezahlt werden. Prüfe zuerst Zuschüsse, betriebliche Unterstützung, Familienkasse, Wohngeldstelle oder Arbeitsagentur, bevor du Schulden für laufende Lebenshaltungskosten aufnimmst.

Einige Bundesländer bieten zudem spezielle Ausbildungsförderungen an. Diese Programme unterscheiden sich regional stark. Es lohnt sich daher, bei der Industrie- und Handelskammer oder der örtlichen Arbeitsagentur nach landespezifischen Fördermöglichkeiten zu fragen.

Unabhängig von staatlichen Förderungen gewähren manche IT-Unternehmen ihren Auszubildenden zusätzliche Leistungen wie Fahrtkostenzuschüsse, Zuschüsse zur Unterkunft oder Unterstützung bei der Beschaffung von Arbeitsmitteln. Diese betrieblichen Leistungen solltest du bereits beim Vorstellungsgespräch erfragen.

Offizielle Quellen

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Noel Lang

Fachinformatiker für Anwendungsentwicklung, baut Lernplattformen für IT-Azubis und schreibt hier über alles rund um den IT-Berufseinstieg.

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