Wohngeld für Azubis: Was du wissen musst
Wohngeld für Auszubildende hängt stark vom Einzelfall ab, weil BAB oder BAföG oft vorrangig sind. Dieser Artikel erklärt, wann Wohngeld trotzdem möglich sein kann und wie du den Antrag vorbereitest.
Noel Lang
Gründer & Fachinformatiker
Der Start in die Ausbildung bedeutet für viele junge Menschen den ersten Schritt in die Selbstständigkeit. Gerade wenn du für deine Ausbildung umziehen musst, kommen neben der Miete auch weitere Kosten auf dich zu. Ob deine Ausbildungsvergütung dafür reicht, hängt stark von Region, Miete, Haushalt und Unterstützungsansprüchen ab.
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu deinen Wohnkosten. Es soll Haushalte mit geringem Einkommen bei angemessenem Wohnraum entlasten. Ob es für dich in Betracht kommt und wie hoch es ausfällt, hängt vor allem von Einkommen, Miete, Haushaltsgröße und Wohnort ab.
Als Auszubildender in einem IT-Beruf solltest du Wohngeld immer im Zusammenhang mit BAB oder BAföG prüfen. Das liegt daran, dass diese Förderungen häufig vorrangig sind: Wenn du eine duale Ausbildung machst, kann Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) relevant sein. Bei einer schulischen Ausbildung kann BAföG in Frage kommen. In beiden Förderungen können Wohnkosten bereits berücksichtigt sein.
Es gibt aber Ausnahmen, in denen Wohngeld auch während einer Ausbildung in Betracht kommen kann. Zum Beispiel wenn BAB oder BAföG dem Grunde nach nicht möglich ist oder wenn nicht alle Personen im Haushalt unter den Ausschluss wegen Ausbildungsförderung fallen. In diesen Fällen lohnt es sich, vor einem Antrag mit der Wohngeldstelle zu sprechen und den offiziellen Wohngeldrechner als erste Orientierung zu nutzen.
In den folgenden Abschnitten erfährst du, welche Grundregeln für Wohngeld in der Ausbildung wichtig sind, welche Ausnahmefälle häufig vorkommen und wie du den Antrag vorbereitest.
| Situation | Wohngeld-Einordnung | Was zuerst zu prüfen ist |
|---|---|---|
| Duale Erstausbildung | häufig ausgeschlossen | BAB dem Grunde nach |
| Schulische Ausbildung | häufig ausgeschlossen | BAföG dem Grunde nach |
| Zweitausbildung | kann eher in Betracht kommen | ob BAB/BAföG dem Grunde nach ausgeschlossen ist |
| Haushalt mit Partner oder Kind | Einzelfallprüfung | ob alle Haushaltsmitglieder dem Grunde nach ausgeschlossen sind |
| Ausbildungsförderung ausschließlich als Darlehen | kann relevant sein | Bescheid und genaue Förderart |
| Bürgergeld oder andere Transferleistung | häufig ausgeschlossen | ob Unterkunftskosten dort berücksichtigt werden |
Grundsätzliche Prüfung beim Wohngeld
Die rechtliche Situation beim Wohngeld für Auszubildende ist stark vom Einzelfall abhängig: Wer dem Grunde nach Anspruch auf vorrangige Ausbildungsförderung wie BAB oder BAföG hat, ist häufig vom Wohngeld ausgeschlossen. Der Grund dafür liegt im Vorrang anderer Förderleistungen, in denen Unterkunftskosten bereits berücksichtigt sein können.
Wenn du eine duale Ausbildung in einem IT-Beruf machst, etwa zum Fachinformatiker, IT-System-Elektroniker oder Kaufmann für IT-System-Management, ist vor dem Wohngeld häufig ein möglicher Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) zu klären. Diese Förderung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB III) kann auch Wohnkosten berücksichtigen.
Bei einer schulischen Ausbildung kann stattdessen BAföG relevant sein. Auch dort können Wohnkosten bereits in der Ausbildungsförderung berücksichtigt sein.
Wichtig zu wissen: Es reicht oft nicht, BAB oder BAföG einfach nicht zu beantragen. Wenn alle Haushaltsmitglieder dem Grunde nach unter eine vorrangige Ausbildungsförderung fallen, kann das Wohngeld ausschließen. Das kann auch dann relevant sein, wenn ein BAB- oder BAföG-Antrag wegen Einkommensanrechnung abgelehnt wurde. Lass dir deshalb im Zweifel genau erklären, ob die Ablehnung “dem Grunde nach” oder nur wegen der Höhe von Einkommen/Vermögen erfolgt ist.
Diese Regelung soll Doppelförderung vermeiden. Die Wohnkosten sollen nicht zweimal bezuschusst werden, einmal durch BAB/BAföG und zusätzlich durch Wohngeld. In der Praxis brauchst du deshalb häufig zuerst eine Klärung, ob BAB, BAföG oder Ausbildungsgeld dem Grunde nach möglich wären und ob dein gesamter Haushalt oder nur einzelne Personen betroffen sind.
Ähnlich vorsichtig musst du sein, wenn du oder Haushaltsmitglieder bereits Leistungen wie Bürgergeld beziehen. Wohngeld ist dann häufig ausgeschlossen, wenn Unterkunftskosten in dieser Leistung berücksichtigt werden. Auch hier zählt der konkrete Bescheid und nicht nur die Bezeichnung der Leistung.
Das bedeutet aber nicht, dass Auszubildende generell vom Wohngeld ausgeschlossen sind. Es gibt Situationen, in denen auch Azubis einen Antrag prüfen lassen können. Die wichtigsten Fallgruppen stehen im nächsten Abschnitt.
Ausnahmen: Wann Wohngeld in Betracht kommt
Auch wenn Auszubildende mit vorrangiger Ausbildungsförderung häufig vom Wohngeld ausgeschlossen sind, gibt es wichtige Ausnahmefälle. In diesen Situationen kann Wohngeld auch für Azubis in der IT-Branche in Betracht kommen.
Ein häufiger Fall ist eine zweite Berufsausbildung. Wenn du beispielsweise nach einer abgeschlossenen Ausbildung noch eine weitere Ausbildung beginnst, kann es sein, dass BAB oder BAföG dem Grunde nach nicht mehr möglich ist. Dann kann Wohngeld eher in Betracht kommen. Nach einem abgebrochenen Studium hängt die Einordnung vom konkreten Förderrecht und deiner bisherigen Ausbildungsbiografie ab.
Eine weitere wichtige Ausnahme betrifft Ausbildungen oder Bildungswege, die nicht unter die üblichen Fördertatbestände von BAB oder BAföG fallen. Einige private Bildungsträger bieten IT-nahe Qualifizierungen an, die nicht nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt sind. Wenn dem Grunde nach keine Ausbildungsförderung möglich ist, kann Wohngeld eher in Betracht kommen, sofern Einkommen, Miete und Haushalt passen.
Auch wenn eine Förderung dem Grunde nach nicht mehr besteht, kann Wohngeld in Frage kommen. Das kann je nach Fall etwa bei Förderhöchstdauer, Altersgrenze oder bestimmten Wechselkonstellationen relevant werden. Lass dir dabei immer den konkreten Grund im Bescheid erklären, weil Ablehnung nicht automatisch Wohngeldanspruch bedeutet.
Eine besondere Situation ergibt sich, wenn du mit anderen Personen zusammenwohnst. Lebt in deinem Haushalt jemand, der nicht in Ausbildung ist, zum Beispiel dein Partner oder dein Kind, kann diese Person unter Umständen wohngeldrechtlich relevant sein. Da das Wohngeld für den gesamten Haushalt berechnet wird, muss die Wohngeldstelle die Haushaltskonstellation genau prüfen. Sind nur einzelne Personen ausgeschlossen, kann die Miete je nach Fall anteilig berücksichtigt werden.
Ein weiterer wichtiger Ausnahmefall liegt vor, wenn Ausbildungsförderung ausschließlich als Darlehen geleistet wird. Dann kann der Wohngeld-Ausschluss nach § 20 WoGG anders greifen als bei normaler Zuschussförderung.
Bevor du einen Wohngeldantrag stellst, solltest du prüfen, ob einer dieser Ausnahmefälle auf dich zutrifft und wie deine Wohngeldstelle den Fall einordnet. Im Zweifelsfall kannst du dich dort beraten lassen. Es lohnt sich also nachzufragen, statt nur mit allgemeinen Faustregeln zu planen.
Höhe des Wohngeldes
Die Höhe des Wohngeldes wird individuell berechnet und richtet sich nach drei Hauptfaktoren: deinem monatlichen Einkommen, deiner berücksichtigungsfähigen Bruttokaltmiete und der Anzahl der Personen in deinem Haushalt. Auch dein Wohnort spielt eine Rolle, da die Städte und Gemeinden in verschiedene Mietstufen eingeteilt sind.
Die Berechnung wird regelmäßig angepasst. Deshalb solltest du für konkrete Beträge nicht mit alten Beispielwerten planen, sondern den aktuellen Wohngeldrechner und die Wohngeldstelle nutzen.
Für eine erste Orientierung brauchst du mindestens deine monatlichen Einkünfte, deine berücksichtigungsfähige Bruttokaltmiete, die Zahl der Haushaltsmitglieder und die Mietstufe deines Wohnorts. Der offizielle Rechner fragt diese Angaben ab und liefert eine unverbindliche Schätzung.
Dabei gilt: Je höher dein Einkommen, desto niedriger fällt das Wohngeld aus. Der Zuschuss kann in Einzelfällen spürbar helfen, wird aber individuell berechnet und hängt stark von Mietstufe, Einkommen und Haushaltsgröße ab.
Für IT-Auszubildende ist besonders relevant: Bei der Wohngeldberechnung zählt nicht einfach dein Brutto oder Netto eins zu eins. Es gibt Abzüge, Freibeträge und Sonderregeln. Welche Einnahmen und Haushaltsmitglieder berücksichtigt werden, prüft die Wohngeldstelle anhand deiner Unterlagen.
Um vorab einzuschätzen, ob und in welcher Größenordnung Wohngeld möglich sein könnte, stellt das Bundesministerium für Wohnen einen Wohngeldrechner zur Verfügung. Die genaue Berechnung erfolgt aber erst durch die Wohngeldstelle bei der Bearbeitung deines Antrags.
Seit der Wohngeld-Plus-Reform enthält das Wohngeld zusätzliche Komponenten, unter anderem zur Entlastung bei Heizkosten. Die tatsächlichen Heiz- und Warmwasserkosten sind aber nicht Teil der Bruttokaltmiete im Rechner. Plane deshalb nicht mit pauschalen Beispielbeträgen, sondern mit dem Rechner und der Entscheidung deiner Wohngeldstelle.
Antragstellung und Ablauf
Den Wohngeldantrag stellst du bei der Wohngeldstelle deiner Stadt oder Gemeinde. Diese ist häufig im Rathaus, Bürgeramt oder bei der Kreisverwaltung angesiedelt. In vielen Bundesländern oder Städten kannst du den Antrag mittlerweile auch online einreichen. Vor der Antragstellung kann ein Beratungstermin sinnvoll sein, damit du die Ausbildungsförderung und die Haushaltskonstellation richtig einordnest.
Für einen vollständigen Wohngeldantrag benötigst du verschiedene Unterlagen. Häufig wichtig sind Nachweise zu BAB, BAföG oder Ausbildungsgeld, dein Ausbildungsvertrag, Gehaltsabrechnungen, Mietvertrag und Nachweise über weitere Einkünfte. Ob ein Ablehnungsbescheid zwingend erforderlich ist oder eine andere Klärung reicht, sagt dir deine Wohngeldstelle.
Die Bearbeitungszeit ist regional sehr unterschiedlich. Wichtig zu wissen: Wohngeld wird in der Regel ab dem Monat der Antragstellung berücksichtigt, nicht beliebig rückwirkend. Eine Sonderregel kann relevant werden, wenn eine andere Sozialleistung abgelehnt wurde und du danach rechtzeitig Wohngeld beantragst. Frage in so einem Fall direkt bei der Wohngeldstelle nach, welche Frist für dich gilt.
Das Wohngeld wird im Allgemeinen für 12 Monate bewilligt; der Bewilligungszeitraum kann je nach Fall abweichen. Danach musst du einen Weiterleistungsantrag stellen, wenn du weiterhin Wohngeld brauchst. Dabei werden deine Einkommenssituation und die Miethöhe neu geprüft. Ändern sich während des Bewilligungszeitraums wichtige Faktoren, etwa dein Einkommen oder deine Miete, musst du das der Wohngeldstelle mitteilen.
Ein praktischer Tipp für IT-Azubis: Sammle schon vor der Antragstellung alle notwendigen Unterlagen. Erstelle digitale Kopien und speichere sie geordnet ab. Das vereinfacht nicht nur die erste Antragstellung, sondern hilft dir auch bei der späteren Verlängerung des Wohngelds. Die meisten Wohngeldstellen akzeptieren mittlerweile auch eingescannte Dokumente.
Sollte dein Antrag abgelehnt werden, prüfe die Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid. Dort steht, ob und innerhalb welcher Frist du Widerspruch einlegen kannst. Lass dich in diesem Fall am besten von der Wohngeldstelle oder einer geeigneten Beratungsstelle erklären, welche zusätzlichen Nachweise sinnvoll sind.
Das Wichtigste im Überblick
Als Auszubildender in einem IT-Beruf solltest du zuerst prüfen, ob BAB oder BAföG dem Grunde nach relevant sind. Diese Förderungen sind für Azubis häufig vorrangig, weil sie speziell auf die Bedürfnisse während der Ausbildung zugeschnitten sind. Wohngeld kommt vor allem dann in Frage, wenn Ausbildungsförderung dem Grunde nach nicht möglich ist oder eine gesetzliche Ausnahme greift.
Besonders relevant für deine Planung: Wohngeld wird grundsätzlich erst ab dem Monat der Antragstellung berücksichtigt. Kümmere dich daher frühzeitig um die Klärung, am besten schon vor Ausbildungsbeginn. Die Beratung bei der Wohngeldstelle hilft dir, keine wichtigen Unterlagen oder Fristen zu übersehen.
Ein häufiger Fehler ist es, Wohngeld zu planen, ohne vorher den möglichen BAB-, BAföG- oder Ausbildungsgeld-Anspruch geklärt zu haben. Plane dafür ausreichend Zeit ein. Von der Antragstellung bis zum Bescheid können mehrere Wochen vergehen.
Denk auch daran: Wenn sich während des Bewilligungszeitraums deine Einkommenssituation verbessert, etwa durch eine höhere Ausbildungsvergütung im zweiten Lehrjahr, musst du das der Wohngeldstelle mitteilen. So vermeidest du mögliche Rückforderungen.
Wenn du in einer dualen Ausbildung bist, lies als nächsten Schritt den Überblick zur Berufsausbildungsbeihilfe. Für andere Unterstützungsfragen während der Ausbildung hilft außerdem der Artikel zur Assistierten Ausbildung.
Offizielle Quellen

Noel Lang
Fachinformatiker für Anwendungsentwicklung, baut Lernplattformen für IT-Azubis und schreibt hier über alles rund um den IT-Berufseinstieg.
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