Der zeitliche Ablauf der IT-Ausbildung
Eine IT-Ausbildung dauert in der Regel drei Jahre. Hier erfährst du, wie Betrieb, Berufsschule, AP Teil 1, AP Teil 2, Verkürzung, Teilzeit und Wiederholung zeitlich zusammenhängen.
Noel Lang
Gründer & Fachinformatiker
Eine Ausbildung in der IT dauert in der Regel drei Jahre. In dieser Zeit lernst du gemeinsame IT-Grundlagen und spezialisierst dich in deinem Ausbildungsberuf oder deiner Fachrichtung. Die Ausbildung findet dabei an zwei Orten statt: in deinem Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Ausbildungszeit individuell anzupassen. Eine Verkürzung ist möglich, wenn zu erwarten ist, dass du das Ausbildungsziel trotzdem erreichst. Eine Verlängerung kommt in Ausnahmefällen infrage, wenn sie nötig ist, um das Ausbildungsziel zu erreichen. Falls du die Abschlussprüfung nicht bestehst, kann sich das Ausbildungsverhältnis auf dein Verlangen bis zur nächsten Wiederholungsprüfung verlängern, höchstens um ein Jahr.
Der zeitliche Ablauf orientiert sich an der gestreckten Abschlussprüfung. Teil 1 findet im vierten Ausbildungshalbjahr statt. Bei Fachinformatikern erstreckt er sich nach der Ausbildungsverordnung auf die im Ausbildungsrahmenplan für die ersten 18 Monate genannten Inhalte und passenden Berufsschulstoff. Teil 2 folgt am Ende der Berufsausbildung. Den genauen Termin legt die zuständige Stelle fest.
Diese Seite ist eine redaktionelle Orientierung. Verbindlich sind dein Ausbildungsvertrag, die Ausbildungsverordnung deines Berufs und die Vorgaben deiner zuständigen Stelle.
Die Ausbildung startet üblicherweise im August oder September. Je nach Ausbildungsbetrieb verbringst du 3–4 Tage pro Woche im Betrieb und 1–2 Tage in der Berufsschule. Manche Berufsschulen bieten den Unterricht auch in Blockform an.
| Phase | Zeitraum | Schwerpunkt |
|---|---|---|
| Ausbildungsstart | Monat 1 bis 4 | Betrieb kennenlernen, Probezeit je nach Vertrag, Grundlagen, erste Aufgaben |
| Erste Ausbildungshälfte | Monat 1 bis 18 | gemeinsame und berufsbezogene Grundlagen |
| AP Teil 1 | viertes Ausbildungshalbjahr | gemeinsamer Prüfungsbereich “Einrichten eines IT-gestützten Arbeitsplatzes” |
| Zweite Ausbildungshälfte | danach bis Ausbildungsende | stärkere Spezialisierung im Beruf und in der Fachrichtung |
| AP Teil 2 | am Ende der Ausbildung | berufsspezifische Prüfungsbereiche, Projektbereich und WiSo |
Reguläre Ausbildungsdauer
Die Ausbildungsordnung des jeweiligen dualen IT-Berufs legt eine reguläre Ausbildungsdauer von drei Jahren fest. Während dieser Zeit arbeitest du im dualen System. Das bedeutet eine Kombination aus praktischer Arbeit im Betrieb und theoretischem Unterricht in der Berufsschule.
Häufig verbringst du drei bis vier Tage pro Woche im Ausbildungsbetrieb. Dort arbeitest du an betrieblichen Aufgaben mit und lernst die praktischen Aspekte deines Berufs kennen. Die restlichen ein bis zwei Tage besuchst du die Berufsschule. Einige Berufsschulen bieten den Unterricht auch in Blockform an. Dann hast du mehrere Tage oder Wochen am Stück Unterricht und arbeitest danach wieder längere Zeit im Betrieb.
Die Ausbildung beginnt häufig am 1. August oder 1. September eines Jahres. Der genaue Starttermin und die Ausbildungsdauer werden in deinem Ausbildungsvertrag festgelegt und bei der zuständigen Stelle eingetragen. Rechtlich wichtig: Bestehst du die Abschlussprüfung vor Ablauf der Ausbildungsdauer, endet das Ausbildungsverhältnis mit der Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss.
In den ersten 18 Monaten baust du die Grundlage für AP Teil 1 auf. Bei Fachinformatikern erstreckt sich dieser Prüfungsteil auf die im Ausbildungsrahmenplan für die ersten 18 Monate genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie passenden Berufsschulstoff. Eine klassische Zwischenprüfung gibt es in den modernisierten IT-Berufen nicht mehr; AP Teil 1 ist bereits Teil der Abschlussprüfung und zählt in die Abschlussbewertung.
Für die betriebliche Ausbildung erstellt dein Ausbildungsbetrieb spätestens zu Beginn einen Ausbildungsplan auf Grundlage des Ausbildungsrahmenplans. Dieser legt fest, wann dir welche Inhalte vermittelt werden. Die Berufsschule folgt parallel dazu dem jeweiligen Rahmenlehrplan.
Möglichkeiten der Ausbildungsverkürzung
Es gibt mehrere Wege, die Ausbildungsdauer anzupassen. Rechtlich entscheidend ist § 8 BBiG: Die zuständige Stelle verkürzt auf gemeinsamen Antrag von Auszubildenden und Ausbildenden, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht wird. Die konkrete Praxis hängt von der zuständigen IHK oder Stelle ab.
Verkürzung durch schulische Vorbildung
Mit schulischer Vorbildung kannst du die Verkürzung oft schon beim Abschluss des Ausbildungsvertrags ansprechen. Ob und in welchem Umfang verkürzt wird, entscheidet die zuständige Stelle anhand ihrer Kriterien und deines konkreten Falls.
Typische Nachweise sind:
- Abschlusszeugnisse
- relevante schulische oder berufliche Vorbildung
- Ausbildungsplan für die gekürzte Dauer
- gemeinsamer Antrag von dir und deinem Ausbildungsbetrieb
Verkürzung durch berufliche Vorbildung
Wenn du bereits Berufserfahrung im IT-Bereich hast, kann das bei der Entscheidung berücksichtigt werden:
- Eine vorherige Ausbildung in einem verwandten Beruf
- Ein Berufsgrundbildungsjahr in der IT
- Praktische Arbeitserfahrung in der IT
Die zuständige Stelle prüft individuell, ob deine Vorkenntnisse ausreichen und ob der Ausbildungsbetrieb alle Inhalte in der kürzeren Zeit vermitteln kann.
Vorzeitige Prüfungszulassung bei guten Leistungen
Auch während der Ausbildung kannst du vorzeitig zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn deine Leistungen das rechtfertigen. Dafür werden Ausbildende und Berufsschule angehört.
- gute bis sehr gute Berufsschulleistungen
- gute betriebliche Beurteilung
- Stellungnahmen von Betrieb und Berufsschule
- rechtzeitiger Antrag bei der zuständigen Stelle
Die Verkürzung wirkt sich auch auf deine Prüfungstermine aus. Sprich daher frühzeitig mit deinem Ausbildungsbetrieb und der zuständigen Stelle über deine Pläne.
Prüfungstermine und Ablauf
Seit der Neuordnung 2020 gibt es in den IT-Berufen die gestreckte Abschlussprüfung. Diese besteht aus zwei Teilen, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten stattfinden.
Teil 1 der Abschlussprüfung
Teil 1 findet im vierten Ausbildungshalbjahr statt. Bei Fachinformatikern heißt der Prüfungsbereich “Einrichten eines IT-gestützten Arbeitsplatzes”. Die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten. Der konkrete Termin wird von der zuständigen Stelle festgelegt.
Teil 2 der Abschlussprüfung
Der zweite Teil findet am Ende deiner Ausbildung statt und besteht je nach Beruf und Fachrichtung aus mehreren Bereichen:
- betriebliche Projektarbeit
- Präsentation und Fachgespräch
- fachrichtungsspezifische schriftliche Prüfungsbereiche
- Wirtschafts- und Sozialkunde
Die genauen Anmeldefristen, Projektantragsfristen und Prüfungstermine unterscheiden sich regional. Verlasse dich deshalb nicht auf allgemeine Datumsangaben, sondern prüfe die Termine deiner zuständigen IHK oder Stelle.
Wenn du die Ausbildung verkürzt oder vorzeitig zur Abschlussprüfung zugelassen wirst, kann sich auch dein Prüfungstermin verschieben. Sprich die genauen Termine frühzeitig mit deinem Ausbildungsbetrieb und der zuständigen Stelle ab.
Verlängerung und Wiederholung
Wenn du die Abschlussprüfung nicht bestehst, ist das kein Grund zur Panik. Du hast mehrere Möglichkeiten, dein Ausbildungsziel noch zu erreichen.
Verlängerung auf Verlangen
Dein Ausbildungsverhältnis verlängert sich nicht einfach automatisch. Wenn du die Abschlussprüfung nicht bestehst, verlängert es sich nach § 21 BBiG auf dein Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr. Während dieser Zeit bleibst du Auszubildender in deinem Betrieb.
Wiederholungsprüfungen
Du kannst die Abschlussprüfung im Fall des Nichtbestehens zweimal wiederholen. Wichtig: Wenn die Abschlussprüfung aus zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen besteht, ist Teil 1 nicht eigenständig wiederholbar.
- Kläre mit der zuständigen Stelle, welche Prüfungsbereiche erneut abgelegt werden müssen
- Prüfe, welche Ergebnisse aus bereits abgelegten Bereichen berücksichtigt werden
- Plane Wiederholung, Berufsschule und betriebliche Unterstützung frühzeitig zusammen
In der Verlängerungszeit kannst du dich gezielt auf die Wiederholungsprüfung vorbereiten. Kläre mit Ausbildungsbetrieb, Berufsschule und zuständiger Stelle, welche Unterstützung möglich ist und welche Prüfungsbereiche erneut relevant sind.
Teilzeitberufsausbildung
Du kannst deine Ausbildung auch in Teilzeit absolvieren. Die tägliche oder wöchentliche Ausbildungszeit wird dabei reduziert, die Gesamtdauer der Ausbildung verlängert sich entsprechend. Die Teilzeitregelung musst du mit deinem Ausbildungsbetrieb vereinbaren und im Ausbildungsvertrag festhalten.
Eine Teilzeitausbildung kann besonders infrage kommen, wenn du beispielsweise Kinder betreust oder Angehörige pflegst. Nach § 7a BBiG darf die tägliche oder wöchentliche Ausbildungszeit um höchstens 50 Prozent gekürzt werden. Die Dauer der Teilzeitberufsausbildung verlängert sich entsprechend, höchstens bis zum Eineinhalbfachen der regulären Dauer.
Auch in der Teilzeitausbildung musst du alle Ausbildungsinhalte lernen und die gleichen Prüfungen ablegen wie in der Vollzeitausbildung. Kläre vor Vertragsabschluss, wie Teilzeit, Berufsschule, betrieblicher Ausbildungsplan und Prüfungstermine konkret zusammenpassen.
Offizielle Quellen
- FIAusbV § 2: Dauer der Berufsausbildung
- FIAusbV § 7: Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
- FIAusbV § 8: Inhalt von Teil 1
- FIAusbV § 9: Prüfungsbereich von Teil 1
- ITSEAusbV § 2: Dauer der Berufsausbildung
- ITSysManKflAusbV § 2: Dauer der Berufsausbildung
- DigiManKflAusbV § 2: Dauer der Berufsausbildung
- BBiG § 7a: Teilzeitberufsausbildung
- BBiG § 8: Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildungsdauer
- BBiG § 20: Probezeit
- BBiG § 21: Beendigung
- BBiG § 37: Abschlussprüfung und Wiederholung
- BBiG § 45: Zulassung in besonderen Fällen

Noel Lang
Fachinformatiker für Anwendungsentwicklung, baut Lernplattformen für IT-Azubis und schreibt hier über alles rund um den IT-Berufseinstieg.
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