Die mündliche Ergänzungsprüfung für Fachinformatiker
Die Abschlussprüfung knapp nicht bestanden? Die mündliche Ergänzungsprüfung kann die Rettung sein. Wann du sie beantragen kannst, wie sie abläuft und was du beachten musst.
Noel Lang
Gründer & Fachinformatiker
Du hast deine Abschlussprüfung ganz knapp nicht bestanden? Dann kann die mündliche Ergänzungsprüfung eine letzte Chance sein. Sie ist aber keine freie Zusatzprüfung, sondern nur unter klaren Bedingungen möglich.
Als Fachinformatiker/-in hast du eine sogenannte gestreckte Abschlussprüfung, welche sich in zwei Teile gliedert.
Um die Prüfungen zu bestehen, musst du folgende Prüfungsleistungen erreichen:
- im Gesamtergebnis von Teil 1 und 2 mindestens die Note 4 (“ausreichend”)
- im Ergebnis von Teil 2 mindestens die Note 4 (“ausreichend”)
- in mindestens drei Prüfungsbereichen von Teil 2 mit mindestens der Note 4 (“ausreichend”) und
- in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit Note 6 (“ungenügend”)
Wenn du in einem passenden Prüfungsbereich von Teil 2 auf der Kippe stehst, kannst du die sogenannte mündliche Ergänzungsprüfung beantragen.
Du kannst nur eine Ergänzungsprüfung in einem einzigen Prüfungsbereich machen. Damit dein Antrag Erfolg haben kann, müssen drei Dinge zusammenkommen: Der Prüfungsbereich muss in der Verordnung für deine Fachrichtung genannt sein, er muss schlechter als “ausreichend” bewertet sein, und die Ergänzungsprüfung muss für das Bestehen den Ausschlag geben können.
| Frage | Kurzantwort |
|---|---|
| Für welchen Prüfungsteil? | nur für Prüfungsbereiche aus Teil 2 |
| Wie viele Bereiche? | maximal ein schriftlicher Prüfungsbereich |
| Wann sinnvoll? | wenn rechnerisch noch Bestehen möglich ist |
| Dauer | soll 15 Minuten dauern |
| Gewichtung | bisheriges Ergebnis und Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 |
| Erster Schritt | Ergebnisbescheid prüfen und IHK kontaktieren |
Welche Prüfungsbereiche kommen infrage?
Die zulässigen Prüfungsbereiche hängen von deiner Fachrichtung ab:
| Fachrichtung | Mögliche Prüfungsbereiche für die Ergänzungsprüfung |
|---|---|
| Anwendungsentwicklung | Planen eines Softwareproduktes; Entwicklung und Umsetzung von Algorithmen; Wirtschafts- und Sozialkunde |
| Systemintegration | Konzeption und Administration von IT-Systemen; Analyse und Entwicklung von Netzwerken; Wirtschafts- und Sozialkunde |
| Daten- und Prozessanalyse | Durchführen einer Prozessanalyse; Sicherstellen der Datenqualität; Wirtschafts- und Sozialkunde |
| Digitale Vernetzung | Diagnose und Störungsbeseitigung in vernetzten Systemen; Betrieb und Erweiterung von vernetzten Systemen; Wirtschafts- und Sozialkunde |
Die betriebliche Projektarbeit mit Präsentation und Fachgespräch ist nicht der typische Gegenstand der mündlichen Ergänzungsprüfung. Es geht um die in der Verordnung genannten schriftlichen Prüfungsbereiche aus Teil 2.
Wie wird die Ergänzungsprüfung gerechnet?
Bei der Ermittlung des Ergebnisses für den gewählten Prüfungsbereich werden das bisherige Ergebnis und die mündliche Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 gewichtet. Praktisch heißt das:
neues Bereichsergebnis = (2 × bisheriges Bereichsergebnis + 1 × MEP-Ergebnis) / 3
Ein Beispiel: Wenn du in “Konzeption und Administration von IT-Systemen” 40 Punkte hattest und in der Ergänzungsprüfung 70 Punkte erreichst, ergibt das:
(2 × 40 + 70) / 3 = 50 Punkte
Damit wäre dieser einzelne Prüfungsbereich rechnerisch auf “ausreichend”. Ob dadurch die gesamte Abschlussprüfung bestanden ist, hängt zusätzlich vom Gesamtergebnis, vom Ergebnis von Teil 2 und von den anderen Teil-2-Prüfungsbereichen ab. Prüfe das deshalb immer mit deinem Ergebnisbescheid oder dem Notenrechner.
Wie läuft die Ergänzungsprüfung ab?
Als erstes stellst du bei deiner zuständigen IHK einen Antrag, dass du eine mündliche Ergänzungsprüfung ablegen möchtest.
Melde dich früh bei deiner IHK und frage nach, wie du den Antrag stellen sollst. Der konkrete Ablauf, die Form des Antrags und die Frist können je nach IHK und Ergebnisbescheid unterschiedlich organisiert sein.
In diesem Antrag musst du angeben, in welchem Prüfungsbereich du die Ergänzungsprüfung machen möchtest.
Die Prüfung soll 15 Minuten dauern und wird vom Prüfungsausschuss abgenommen.
Die Fragen beziehen sich auf den gewählten Prüfungsbereich. Je nach IHK und Prüfungsausschuss kann die Prüfung stärker an typischen Aufgaben, an deinen schriftlichen Schwächen oder an grundlegenden Kompetenzen dieses Bereichs orientiert sein.
Wichtig: Bleib ruhig und antworte strukturiert. Die Ergänzungsprüfung ist kurz; sie belohnt keine langen Monologe, sondern klare fachliche Antworten.
Wie du dich gezielt vorbereitest
Die Ergänzungsprüfung ist kurz. Du brauchst deshalb keine komplette Wiederholung aller Themen, sondern eine klare Prioritätenliste.
Gehe so vor:
- Lies deinen Ergebnisbescheid genau und kläre, welcher Prüfungsbereich infrage kommt.
- Sammle die Themen, die in diesem Bereich typischerweise geprüft werden.
- Schreibe zehn wahrscheinliche Fragen auf.
- Formuliere kurze Antworten in ganzen Sätzen.
- Übe laut, nicht nur im Kopf.
- Rechne oder skizziere kleine Beispiele, wenn dein Prüfungsbereich das verlangt.
Wenn du Fachinformatiker Systemintegration bist, können zum Beispiel Netzwerke, Dienste, Sicherheit oder Betriebsszenarien drankommen. Bei Anwendungsentwicklung sind eher Programmlogik, Datenbanken, Softwareplanung oder Tests naheliegend. Entscheidend ist der konkrete Prüfungsbereich, nicht deine allgemeine Nervosität.
Was du in 15 Minuten leisten musst
Die mündliche Ergänzungsprüfung ist kein zweites Fachgespräch zu deinem Projekt. Sie ergänzt einen schriftlichen Prüfungsbereich. Deine Antworten sollten deshalb direkt, fachlich und strukturiert sein.
Hilfreich ist diese Antwortstruktur:
- Begriff oder Problem kurz einordnen.
- Vorgehen oder Lösung erklären.
- Beispiel nennen.
- Wenn sinnvoll: Vor- und Nachteil oder Risiko ergänzen.
Wenn du eine Frage nicht sofort beantworten kannst, denke laut strukturiert weiter. Ein nachvollziehbarer Ansatz ist besser als Schweigen oder wildes Raten.
Was passiert, wenn ich in der schriftlichen Abschlussprüfung durchfalle?
Wenn du die Abschlussprüfung nicht bestehst, hast du grundsätzlich zwei Wege:
- Du verlangst die Verlängerung deiner Ausbildung bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr.
- Du verlängerst das Ausbildungsverhältnis nicht und klärst mit der zuständigen IHK, wie die Wiederholungsprüfung organisiert wird.
Nach § 37 BBiG kann die Abschlussprüfung bei Nichtbestehen zweimal wiederholt werden. Insgesamt hast du also den ersten Versuch plus zwei Wiederholungen. Bei gestreckten Abschlussprüfungen ist Teil 1 nicht eigenständig wiederholbar.
Kann ich für Teil 1 eine Ergänzungsprüfung machen?
Nein, das geht nicht. In Berufen mit gestreckter Prüfung, wie es der Fachinformatiker und die anderen IT-Berufe sind, kannst du nur für Teil 2 eine Ergänzungsprüfung machen.
Fazit
Die mündliche Ergänzungsprüfung kann die Abschlussprüfung retten, wenn genau ein passender Prüfungsbereich knapp zu schwach war und das neue Ergebnis rechnerisch den Ausschlag geben kann. Sie ist aber kein Ersatz für eine Wiederholungsprüfung und kein zweites Projekt-Fachgespräch.
Prüfe zuerst mit dem Notenrechner, wie knapp dein Ergebnis ist. Für die fachliche Vorbereitung helfen die Seiten AP Teil 2, Prüfungsvorbereitung Fachinformatiker und, wenn dein Projekt noch ansteht, die Fachgespräch-Checkliste.
Offizielle Quellen
- FIAusbV § 16: Bestehensregeln Anwendungsentwicklung
- FIAusbV § 17: Ergänzungsprüfung Anwendungsentwicklung
- FIAusbV § 24: Bestehensregeln Systemintegration
- FIAusbV § 25: Ergänzungsprüfung Systemintegration
- FIAusbV § 32: Bestehensregeln Daten- und Prozessanalyse
- FIAusbV § 33: Ergänzungsprüfung Daten- und Prozessanalyse
- FIAusbV § 40: Bestehensregeln Digitale Vernetzung
- FIAusbV § 41: Ergänzungsprüfung Digitale Vernetzung
- BBiG § 21: Verlängerung bei Nichtbestehen
- BBiG § 37: Wiederholung der Abschlussprüfung
- IHK Regensburg: Prüfungsinformationen Fachinformatiker

Noel Lang
Fachinformatiker für Anwendungsentwicklung, baut Lernplattformen für IT-Azubis und schreibt hier über alles rund um den IT-Berufseinstieg.
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