Pflichten des Ausbildungsbetriebs in der IT-Ausbildung

Dein Ausbildungsbetrieb hat gesetzlich festgelegte Pflichten. Was er dir schuldet, von der Ausbildungsvergütung bis zur Freistellung für Prüfungen, steht im Berufsbildungsgesetz.

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Noel Lang

Gründer & Fachinformatiker

Veröffentlicht: Aktualisiert: 5 Min. Lesezeit

Dein Ausbildungsbetrieb hat während deiner Ausbildung verschiedene gesetzliche Pflichten. Die wichtigsten Regeln stehen im Berufsbildungsgesetz (BBiG). Sie sorgen dafür, dass Ausbildung nicht nur “mitarbeiten” bedeutet, sondern planmäßig auf den Ausbildungsabschluss vorbereitet.

Die wichtigsten Pflichten deines Ausbildungsbetriebs sind:

  • Vermittlung aller Ausbildungsinhalte nach Ausbildungsordnung
  • Bereitstellung von Ausbildungsmitteln wie Hardware, Software und Fachliteratur
  • Zahlung einer angemessenen Ausbildungsvergütung
  • Freistellung für Berufsschule und Prüfungen

Diese Pflichten sind gleichzeitig deine Rechte als Auszubildender. Wenn dein Betrieb sie dauerhaft nicht einhält, solltest du das dokumentieren und dir früh Hilfe holen: zuerst intern bei Ausbilder, Ausbildungsleitung, Jugend- und Auszubildendenvertretung oder Betriebsrat, danach bei der zuständigen IHK.

Diese Seite ist eine rechtliche Orientierung für duale IT-Ausbildungen. Bei konkreten Streitfällen zählen dein Ausbildungsvertrag, ein möglicher Tarifvertrag, Betriebsvereinbarungen und die Auskunft deiner zuständigen Stelle.

In den folgenden Abschnitten erfährst du im Detail, was dein Ausbildungsbetrieb alles für dich tun muss und worauf du während deiner Ausbildung achten solltest.

Grundlegende Ausbildungspflichten

Die wichtigste Pflicht deines Ausbildungsbetriebs ist es, dir die berufliche Handlungsfähigkeit zu vermitteln, die du für deinen IT-Beruf brauchst. Die Ausbildung muss planmäßig, zeitlich und sachlich gegliedert sein, damit du das Ausbildungsziel in der vorgesehenen Ausbildungszeit erreichen kannst. Praktisch bedeutet das: Es braucht einen betrieblichen Ausbildungsplan, der sich am Ausbildungsrahmenplan orientiert.

Dein Betrieb muss selbst ausbilden oder einen Ausbilder beziehungsweise eine Ausbilderin ausdrücklich damit beauftragen. Ausbildungsstätte, Ausbildende und Ausbilder müssen dafür geeignet sein. Vereinfacht heißt das:

  • persönliche Eignung nach BBiG
  • fachliche Eignung für den Ausbildungsberuf
  • berufs- und arbeitspädagogische Eignung, in der Praxis häufig über die AEVO nachgewiesen oder geprüft

Für deine praktische Ausbildung muss der Betrieb dir kostenlos alle notwendigen Ausbildungsmittel zur Verfügung stellen. In IT-Berufen gehören dazu insbesondere:

  • Hardware wie Computer, Notebooks oder Server
  • Software und Entwicklungsumgebungen
  • Fachliteratur und Dokumentationen
  • Werkzeuge und Messgeräte
  • Persönliche Schutzausrüstung, falls erforderlich

Dein Betrieb muss dich für den Berufsschulunterricht freistellen. Die Freistellung gilt auch für:

  • Zwischen- und Abschlussprüfungen
  • den Arbeitstag, der der schriftlichen Abschlussprüfung unmittelbar vorangeht
  • Überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen

Eine weitere wichtige Pflicht ist die Überwachung deines Ausbildungsnachweises. Dein Betrieb muss dir erlauben, den Ausbildungsnachweis während der Arbeitszeit zu führen und muss diesen regelmäßig kontrollieren. Der Ausbildungsnachweis ist wichtig, weil er dokumentiert, dass deine Ausbildung planmäßig durchgeführt wird. Er ist auch Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung.

Wenn dein Betrieb nicht alle Ausbildungsinhalte selbst vermitteln kann, muss er dafür sorgen, dass du diese durch Ausbildungsmaßnahmen außerhalb des Betriebs erlernst. Das kann zum Beispiel durch eine Verbundausbildung mit anderen Betrieben oder durch überbetriebliche Lehrgänge geschehen.

Diese grundlegenden Pflichten stellen sicher, dass du alle notwendigen Kompetenzen für deinen Beruf erwirbst. Dein Betrieb ist dafür verantwortlich, dass deine Ausbildung systematisch und vollständig durchgeführt wird.

Schutz und Fürsorge

Dein Ausbildungsbetrieb hat die Pflicht, für deine Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu sorgen. Dabei muss er besonders auf den Jugendarbeitsschutz achten, wenn du noch nicht volljährig bist. Das bedeutet konkret: Der Betrieb muss die gesetzlichen Arbeitszeiten einhalten und darf dich nicht mit gefährlichen Arbeiten betrauen.

Für die Arbeitssicherheit gelten folgende wichtige Regeln:

  • Unterweisung in Arbeitsschutz und Unfallverhütung
  • Bereitstellung erforderlicher Schutzausrüstung
  • Einhaltung der Pausenzeiten
  • Regelmäßige Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes

Dein Betrieb muss dich während der Ausbildung beaufsichtigen und anleiten. Das bedeutet nicht, dass ständig jemand neben dir stehen muss. Die Aufsicht muss aber so gestaltet sein, dass Fehler oder Gefährdungen rechtzeitig erkannt werden können. Mit zunehmender Erfahrung und Selbstständigkeit kann die Aufsicht gelockert werden.

Wenn du über die vereinbarte regelmäßige tägliche Ausbildungszeit hinaus beschäftigt wirst, muss dein Betrieb diese Mehrarbeit nach § 17 BBiG besonders vergüten oder durch entsprechende Freizeit ausgleichen:

  1. Bezahlung der Mehrarbeit zusätzlich zur Ausbildungsvergütung
  2. Ausgleich durch entsprechende Freizeit

Wichtig ist: Mehrarbeit muss zur Ausbildung passen und darf nicht dazu führen, dass du dauerhaft als normale Arbeitskraft eingeplant wirst. Bei Minderjährigen gelten zusätzlich die strengeren Grenzen des Jugendarbeitsschutzes.

Zur Fürsorgepflicht gehört auch deine charakterliche Förderung. Der Betrieb muss dich dabei unterstützen, berufliche Handlungsfähigkeit und soziale Kompetenzen zu entwickeln. Das geschieht zum Beispiel durch:

  • Einbindung in Teamarbeit
  • Übertragung von eigenverantwortlichen Aufgaben
  • Feedback zu deiner Entwicklung
  • Unterstützung bei Problemen in der Ausbildung

Bei Konflikten oder Problemen solltest du dich an deinen Ausbilder oder deine Ausbilderin wenden. Der Betrieb sollte deine Hinweise ernst nehmen und nach einer Lösung suchen, besonders wenn Ausbildungsinhalte, Betreuung oder Schutzpflichten betroffen sind. In größeren Betrieben kannst du dich auch an die Jugend- und Auszubildendenvertretung oder den Betriebsrat wenden.

Vergütung und finanzielle Pflichten

Dein Ausbildungsbetrieb muss dir eine angemessene Ausbildungsvergütung zahlen. Diese Vergütung muss mit fortschreitender Berufsausbildung mindestens jährlich steigen. Für duale Ausbildungen, die zwischen dem 1. Januar 2026 und dem 31. Dezember 2026 beginnen, gelten nach BIBB folgende monatliche Mindestvergütungen:

AusbildungsjahrGesetzliche Mindestvergütung bei Ausbildungsbeginn 2026
1. Jahr724 EUR
2. Jahr854 EUR
3. Jahr977 EUR
4. Jahr1.014 EUR

Die tatsächliche Vergütung in IT-Berufen liegt je nach Betrieb, Branche, Region und Tarifbindung häufig darüber. Entscheidend ist nicht nur die gesetzliche Untergrenze: Wenn ein einschlägiger Tarifvertrag gilt, kann er eigene Beträge vorgeben. BIBB weist darauf hin, dass tarifvertragliche Regelungen von der Mindestausbildungsvergütung ausgenommen sein können. Zusätzlich können Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld hinzukommen, wenn Vertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung das vorsehen.

Der Betrieb muss dir die Ausbildungsmittel kostenlos bereitstellen, die für die Berufsausbildung und für Zwischen- und Abschlussprüfungen erforderlich sind. Dazu können gehören:

  • notwendige Hardware, Werkzeuge und Arbeitsmittel
  • notwendige Software und Zugänge
  • Lernmaterialien und Fachbücher
  • vorgeschriebene oder erforderliche Schutzkleidung
  • für digitales mobiles Ausbilden erforderliche Hard- und Software

Nicht jede denkbare Ausgabe rund um die Ausbildung ist automatisch vom Betrieb zu bezahlen. Bei Fahrtkosten, optionalen Zertifizierungen oder zusätzlicher Berufskleidung kommt es auf Gesetz, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Ausbildungsvertrag und konkrete Erforderlichkeit an.

Die Vergütung ist spätestens am letzten Arbeitstag des Monats zu zahlen. Für Zeiten der Freistellung nach BBiG, also zum Beispiel Berufsschule und Prüfungen, muss sie ebenfalls weitergezahlt werden. Wenn du unverschuldet krank bist oder aus einem sonstigen nicht in deiner Person liegenden Grund verhindert bist, sieht das BBiG eine Fortzahlung bis zu sechs Wochen vor.

Diese finanziellen Pflichten sollen verhindern, dass du die eigentliche Ausbildung selbst finanzieren musst. Wenn dein Betrieb von dir Geld für Ausbildungsmittel, Prüfungsmaterial oder Pflichtausstattung verlangt, solltest du das prüfen lassen.

Offizielle Quellen

RechtePflichtenAusbildungsbetriebBBiG
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Noel Lang

Fachinformatiker für Anwendungsentwicklung, baut Lernplattformen für IT-Azubis und schreibt hier über alles rund um den IT-Berufseinstieg.

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