Ausbildung verkürzen: Wege und Grenzen

Eine IT-Ausbildung dauert regulär drei Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Ausbildungsdauer verkürzt oder eine vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung möglich sein.

Portrait von Noel Lang

Noel Lang

Gründer & Fachinformatiker

Veröffentlicht: Aktualisiert: 4 Min. Lesezeit

Die IT-Ausbildungsberufe dauern in der Regel drei Jahre. Das Berufsbildungsgesetz sieht jedoch Möglichkeiten vor, diese Zeit zu verkürzen oder Auszubildende bei passenden Leistungen früher zur Abschlussprüfung zuzulassen. Wichtig ist die Unterscheidung: Eine Verkürzung der Ausbildungsdauer nach § 8 BBiG ist nicht dasselbe wie die vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung nach § 45 BBiG.

Für dich zählt deshalb zuerst, welcher Fall wirklich vorliegt:

FallWas passiert?Typischer Zeitpunkt
Verkürzung nach § 8 BBiGDie Ausbildungsdauer wird auf gemeinsamen Antrag verkürzt, wenn das Ausbildungsziel erreichbar bleibt.meist vor Beginn oder früh in der Ausbildung
Anrechnung nach § 7 BBiGBerufliche Vorbildung kann angerechnet werden, wenn Landesrecht dies regelt oder die zuständige Stelle im Einzelfall entscheidet.abhängig von Landesrecht, zuständiger Stelle und Einzelfall
Vorzeitige Zulassung nach § 45 BBiGDu wirst vor Ablauf der Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung zugelassen.meist erst etwa ein halbes Jahr vor der Prüfung

Die wichtigsten Wege zu einer kürzeren Ausbildungszeit sind damit:

  • Verkürzung aufgrund schulischer Vorbildung, etwa mittlerer Abschluss oder Hochschulreife
  • Anrechnung beruflicher Vorbildung auf die Ausbildungsdauer
  • Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung bei guten Leistungen
  • Verkürzung durch einschlägige Vorerfahrung oder Lebensalter über 21 Jahre, wenn die zuständige Stelle dies nach ihrer Praxis akzeptiert

Die Mindestdauer einer verkürzten Ausbildung beträgt bei einer regulär dreijährigen Ausbildung in der BIBB-Empfehlung und vielen IHK-Orientierungen 18 Monate. Das ist aber kein Freifahrtschein auf maximale Verkürzung: Die zuständige Stelle prüft, ob das Ausbildungsziel in der kürzeren Zeit erreichbar bleibt, ob die Inhalte vermittelt werden können und ob regionale Fristen eingehalten sind. Eine Verkürzung nach § 8 BBiG setzt einen gemeinsamen Antrag von Auszubildendem und Betrieb voraus.

Welche dieser Möglichkeiten für dich in Frage kommt, hängt also nicht nur von deinem Abschluss ab, sondern auch von Betrieb, Berufsschule, IHK-Praxis und deinem tatsächlichen Leistungsstand.

Diese Seite ersetzt keine Einzelfallprüfung. Nutze sie als Vorbereitung für das Gespräch mit Ausbildungsbetrieb, Berufsschule und zuständiger IHK.

Verkürzung durch schulische Vorbildung

Mit einem höheren Schulabschluss kann eine Verkürzung häufig bereits von Beginn an in Betracht kommen. Am saubersten wird die Verkürzung direkt im Ausbildungsvertrag oder über einen rechtzeitigen Änderungsvertrag festgelegt. Der Ausbildungsbetrieb muss beteiligt sein, weil der Antrag nach § 8 BBiG gemeinsam gestellt wird und der Betrieb einschätzen muss, ob alle Ausbildungsinhalte auch in der verkürzten Zeit vermittelt werden können.

Je nach IHK-Praxis werden häufig folgende Rahmen genannt; sie sind Orientierungswerte, keine automatische Zusage:

SchulabschlussTypischer Rahmen
Mittlerer Schulabschluss (Realschule)bis zu 6 Monate
Fachhochschulreife oder Abiturbis zu 12 Monate

Für die Verkürzung stellen du und dein Ausbildungsbetrieb einen gemeinsamen Antrag bei der zuständigen IHK oder zuständigen Stelle. Erfolgt die Verkürzung schon zu Beginn, wird sie im Ausbildungsvertrag berücksichtigt; läuft die Ausbildung bereits, wird meist ein Änderungsvertrag oder regionales IHK-Formular nötig. Welche Unterlagen verlangt werden, steht im regionalen Formular. Typisch sind:

  • Kopie des Schulabschlusszeugnisses
  • Den Ausbildungsvertrag oder einen Nachtrag zum bestehenden Vertrag
  • Eine Stellungnahme des Ausbildungsbetriebs zur geplanten Verkürzung

Die IHK prüft dann den Antrag und entscheidet über die Verkürzung. Wichtig ist dabei: Die regionalen Formulare, Fristen und Bewertungsmaßstäbe unterscheiden sich. Entscheidend bleibt, ob die vollständigen Ausbildungsinhalte trotz Verkürzung vermittelt werden können und die jeweilige Mindestausbildungsdauer eingehalten wird.

Die Verkürzung kann sich auch auf den Besuch der Berufsschule auswirken. Ob du in eine höhere Klasse einsteigst, Inhalte nachholst oder einzelne Abschnitte anders planst, klärst du mit Berufsschule und Ausbildungsbetrieb. Gerade in IT-Berufen ist wichtig, dass Projektphase, AP1/AP2-Vorbereitung und betriebliche Inhalte nicht nur formal, sondern realistisch in den verkürzten Plan passen.

Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung

Wenn du während deiner IT-Ausbildung besonders gute Leistungen zeigst, kann eine frühere Zulassung zur Abschlussprüfung in Betracht kommen. Diese Möglichkeit unterscheidet sich von der Verkürzung durch schulische Vorbildung, weil sie erst während der Ausbildung beantragt wird und von deinen tatsächlichen Leistungen abhängt.

Ein sinnvoller Zeitpunkt für den Antrag liegt häufig etwa sechs Monate vor dem gewünschten Prüfungstermin; konkrete Fristen hängen von deiner IHK und dem Prüfungstermin ab. Nach § 45 BBiG können Auszubildende nach Anhörung von Ausbildenden und Berufsschule vor Ablauf ihrer Ausbildungszeit zugelassen werden, wenn ihre Leistungen dies rechtfertigen. Je nach IHK-Praxis werden dafür typischerweise geprüft:

  • überdurchschnittliche Leistungen in der Berufsschule, teils mit regionalem Notenrichtwert
  • überdurchschnittliche Beurteilung durch den Ausbildungsbetrieb
  • Nachweis, dass du den Ausbildungsstoff früher als üblich beherrschst
  • Anhörung oder Stellungnahme von Ausbildungsbetrieb und Berufsschule

Den Antrag auf vorzeitige Zulassung reichst du bei der zuständigen IHK ein. Einige IHKs behandeln sehr spät gestellte Verkürzungsanträge in der Nähe des Ausbildungsendes eher als Antrag auf vorzeitige Zulassung, weil eine echte Vertragsverkürzung dann prüfungsorganisatorisch kaum noch sauber greift. Je nach Formular können zum Beispiel verlangt werden:

  • schriftlicher Antrag mit Begründung
  • Aktuelle Zeugnisse der Berufsschule
  • Positive Stellungnahme des Ausbildungsbetriebs
  • Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an Zwischenprüfungen oder Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung

Die IHK prüft deinen Antrag und entscheidet dann über die vorzeitige Zulassung. Wichtig ist: Auch wenn du früher zur Prüfung zugelassen wirst, gelten die gleichen Prüfungsanforderungen wie bei einer regulären Zulassung. Anders als bei der Verkürzung wird der Ausbildungsvertrag durch die vorzeitige Zulassung nicht automatisch vorher geändert; bestehst du die Prüfung vor Ablauf der Ausbildungsdauer, endet das Ausbildungsverhältnis nach § 21 BBiG mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss.

Falls du die vorzeitige Prüfung nicht bestehst, kannst du sie grundsätzlich zum nächsten möglichen Termin wiederholen. Auf dein Verlangen verlängert sich das Ausbildungsverhältnis nach § 21 BBiG bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr. Kläre den konkreten Ablauf früh mit Betrieb und IHK.

Verkürzung durch Vorerfahrung oder Alter

Wenn du bereits Berufserfahrung im IT-Bereich gesammelt hast, einschlägige Vorbildung mitbringst oder zu Beginn der Ausbildung das 21. Lebensjahr vollendet hast, kann ebenfalls eine kürzere Ausbildungszeit möglich sein. Rechtlich muss man dabei sauber unterscheiden: Eine Verkürzung nach § 8 BBiG setzt einen gemeinsamen Antrag von Azubi und Betrieb voraus. Eine Anrechnung beruflicher Vorbildung nach § 7 BBiG braucht ebenfalls einen gemeinsamen Antrag und kommt nur in Betracht, wenn die Voraussetzungen nach Landesrecht oder nach Einzelfallentscheidung der zuständigen Stelle erfüllt sind.

Bei einem Lebensalter über 21 Jahren vor Beginn der Ausbildung nennen manche IHKs einen Rahmen von bis zu 12 Monaten. Das ist aber kein eigener gesetzlicher Anspruch und kein Automatismus. Auch hier prüft die zuständige Stelle, ob Ausbildungsziel, Ausbildungsinhalte und Mindestausbildungsdauer zusammenpassen.

Folgende Vorerfahrungen können für eine Verkürzung oder Anrechnung relevant sein:

  • Eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anderen Beruf
  • Ein abgebrochenes oder abgeschlossenes Studium mit IT-Bezug
  • Mehrjährige berufliche Erfahrung im IT-Bereich
  • Einschlägige Praktika oder Werkstudententätigkeiten

Die mögliche Verkürzungsdauer richtet sich nach Art, Umfang und Einschlägigkeit deiner Vorerfahrung. Häufige Orientierungswerte sind:

VorerfahrungTypischer Rahmen
Abgeschlossene Berufsausbildungbis zu 12 Monate
IT-Studium (mind. 2 Semester)6–12 Monate
Berufserfahrung im IT-BereichEinzelfallprüfung nach Dauer, Einschlägigkeit und Nachweisen

Für eine Verkürzung oder Anrechnung aufgrund von Vorerfahrung ist dieser Ablauf sinnvoll:

  1. Dokumentiere deine Vorerfahrungen durch Zeugnisse, Arbeitsnachweise oder Studienbescheinigungen.
  2. Prüfe mit deinem Ausbildungsbetrieb das regionale IHK-Formular.
  3. Beschreibe, wie die Ausbildungsinhalte in der verkürzten Zeit vermittelt werden können.

Die IHK prüft dann im Einzelfall, ob und in welchem Umfang eine Verkürzung oder Anrechnung möglich ist. Dabei wird besonders darauf geachtet, ob deine Vorerfahrungen relevant für den angestrebten Ausbildungsberuf sind und ob die verbleibende Ausbildungszeit ausreicht, um alle notwendigen Kompetenzen zu erwerben.

Wichtig ist: Auch wenn du bereits viel Erfahrung hast, musst du alle Prüfungsleistungen erbringen. Verkürzung, Anrechnung oder vorzeitige Zulassung ändern den Zeitplan, erlassen aber keine Prüfungsteile. Für Personen mit sehr langer einschlägiger Berufspraxis kann zusätzlich die externe Zulassung zur Abschlussprüfung nach § 45 Absatz 2 BBiG relevant sein; das ist aber kein Verkürzen eines laufenden Ausbildungsvertrags, sondern ein anderer Zulassungsweg. Sprich deshalb vorher ausführlich mit deinem Ausbildungsbetrieb oder der IHK, ob der kürzere Weg fachlich sinnvoll ist.

Nicht verwechseln: Teilzeit und Verlängerung

Teilzeitberufsausbildung nach § 7a BBiG ist etwas anderes als eine klassische Verkürzung. Dabei wird die tägliche oder wöchentliche Ausbildungszeit reduziert; die Gesamtdauer verlängert sich entsprechend, höchstens bis zum Eineinhalbfachen der regulären Dauer. § 8 BBiG enthält außerdem die Möglichkeit einer Verlängerung in Ausnahmefällen, wenn sie nötig ist, um das Ausbildungsziel zu erreichen. Bestehst du die Abschlussprüfung nicht, greift wiederum § 21 BBiG: Auf dein Verlangen verlängert sich das Ausbildungsverhältnis bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr.

Nächster Schritt

Wenn du konkret verkürzen willst, sammle zuerst Zeugnisse, Berufsschulnoten und Nachweise über Vorerfahrung. Danach prüfst du mit deinem Betrieb das Formular deiner zuständigen IHK. Für die fachliche Planung helfen dir Ablauf der IT-Ausbildung, AP Teil 1, AP Teil 2 und die Prüfungstermine.

Offizielle Quellen

AusbildungsverkürzungIHKAusbildungBerufsbildungsgesetz
Portrait von Noel Lang

Noel Lang

Fachinformatiker für Anwendungsentwicklung, baut Lernplattformen für IT-Azubis und schreibt hier über alles rund um den IT-Berufseinstieg.

Alle Artikel von Noel

Weiterlesen.

Alle Artikel