Rechte & Pflichten: Arbeitszeit und Urlaub

Während der IT-Ausbildung regeln verschiedene Gesetze deine Arbeitszeit und deinen Urlaubsanspruch. Hier findest du die wichtigsten Regelungen zu Arbeitszeiten, Pausenzeiten, Berufsschule und Urlaub im Überblick.

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Noel Lang

Gründer & Fachinformatiker

Veröffentlicht: Aktualisiert: 5 Min. Lesezeit

Die Ausbildung in einem IT-Beruf bringt betriebliche Aufgaben, Berufsschule und Prüfungsvorbereitung zusammen. Damit Arbeitszeit, Erholung und Unterricht planbar bleiben, setzen verschiedene Gesetze Mindeststandards für Arbeitszeit, Freistellung und Urlaub.

Während deiner Ausbildung gelten für dich besondere Schutzvorschriften. Je nachdem, ob du noch unter 18 Jahre alt bist, greifen dabei unterschiedliche gesetzliche Bestimmungen. Auch die Berufsschulzeiten spielen eine wichtige Rolle bei der Gestaltung deiner Arbeitszeit.

Die wichtigsten Gesetze für dich sind:

  • Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) für Auszubildende unter 18 Jahren
  • Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) für volljährige Auszubildende
  • Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) mit grundlegenden Regelungen zur Ausbildung
  • Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) für den gesetzlichen Mindesturlaub

Diese Gesetze setzen Mindest- und Schutzstandards. Dein Ausbildungsvertrag oder ein Tarifvertrag kann bessere Bedingungen vorsehen; tarifliche Sonderregeln sind nur innerhalb der gesetzlichen Grenzen möglich. Die folgenden Abschnitte geben dir eine Orientierung für typische IT-Ausbildungen. Wenn es bei dir um Schichtdienst, Sonn- und Feiertage, Minderjährigkeit oder Streit über Urlaub geht, prüfe die konkrete Regelung mit Betrieb, IHK, Betriebsrat/JAV oder einer Rechtsberatung.

Schnellcheck

FrageOrientierung
Unter 18 oder volljährig?Unter 18 gilt zusätzlich das Jugendarbeitsschutzgesetz; ab 18 vor allem das Arbeitszeitgesetz.
Zählt Berufsschule als Ausbildungszeit?Ja, aber die Anrechnung hängt von Unterrichtstag, Blockunterricht, Pausen und notwendigen Wegen ab. Vor Berufsschulunterricht, der vor 9 Uhr beginnt, darfst du nicht beschäftigt werden.
Darf der Betrieb mehr verlangen als vereinbart?Überstunden in der Ausbildung sollten zum Ausbildungszweck passen und müssen nach BBiG besonders vergütet oder durch Freizeit ausgeglichen werden.
Kann Urlaub einfach ausgezahlt werden?Während der laufenden Ausbildung normalerweise nicht als Ersatz; Abgeltung kommt vor allem bei Beendigung in Betracht.

Arbeitszeiten für Auszubildende

Deine reguläre Arbeitszeit hängt davon ab, ob du noch jugendlich oder bereits volljährig bist. Als jugendlicher Auszubildender darfst du grundsätzlich maximal 8 Stunden täglich und 40 Stunden pro Woche arbeiten. An einzelnen Tagen kann die Arbeitszeit auf 8,5 Stunden erhöht werden, wenn du an anderen Werktagen derselben Woche entsprechend weniger arbeitest.

Für volljährige Auszubildende gelten die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes. Die werktägliche Arbeitszeit darf grundsätzlich 8 Stunden nicht überschreiten. Eine Verlängerung auf bis zu 10 Stunden ist nur zulässig, wenn innerhalb von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt 8 Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

Pausenzeiten im Überblick

Die gesetzlich vorgeschriebenen Pausenzeiten unterscheiden sich nach Alter:

Jugendliche Auszubildende:

  • Bei 4,5 bis 6 Stunden Arbeitszeit: 30 Minuten Pause
  • Bei mehr als 6 Stunden Arbeitszeit: 60 Minuten Pause

Volljährige Auszubildende:

  • Bei mehr als 6 bis 9 Stunden Arbeitszeit: 30 Minuten Pause
  • Bei mehr als 9 Stunden Arbeitszeit: 45 Minuten Pause

Pausen müssen mindestens 15 Minuten am Stück dauern. Bei Jugendlichen müssen sie zusätzlich in angemessener zeitlicher Lage liegen: frühestens eine Stunde nach Beginn und spätestens eine Stunde vor Ende der Arbeitszeit. Volljährige dürfen länger als 6 Stunden hintereinander nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden. Wenn deine Pausen regelmäßig nur auf dem Papier existieren, dokumentiere die Tage und sprich zuerst mit Ausbilder oder JAV/Betriebsrat.

Berufsschulzeiten

Für die Teilnahme am Berufsschulunterricht musst du freigestellt werden. Vor einem Berufsschulunterricht, der vor 9 Uhr beginnt, darf dein Betrieb dich nicht beschäftigen. Die Berufsschulzeit wird auf deine Ausbildungszeit angerechnet; je nach Konstellation zählen Unterrichtszeit, Pausen und notwendige Wegezeiten zwischen Berufsschule und Ausbildungsstätte. Bei einem Berufsschultag mit mehr als 5 Unterrichtsstunden von je mindestens 45 Minuten wird einmal pro Woche die durchschnittliche tägliche Ausbildungszeit angerechnet. Bei Blockunterricht mit mindestens 25 Stunden an mindestens 5 Tagen gelten eigene Anrechnungsregeln.

Ob du nach der Berufsschule noch in den Betrieb musst, hängt deshalb von deinem Alter, deinem konkreten Stundenplan, den Wegen und der bereits angerechneten Zeit ab. Bei jugendlichen Auszubildenden gelten zusätzlich die strengeren Schutzvorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes. Führe bei Unklarheiten eine einfache Wochenübersicht mit Berufsschulbeginn, Unterrichtsende, Pausen, Wegen und betrieblicher Zeit.

Besondere Schutzzeiten

Nach der Arbeit brauchst du ausreichend Zeit zur Erholung. Als jugendlicher Auszubildender hast du Anspruch auf mindestens 12 Stunden ununterbrochene Freizeit zwischen zwei Arbeitstagen. Für volljährige Auszubildende sind es mindestens 11 Stunden.

Jugendliche dürfen grundsätzlich nur zwischen 6 und 20 Uhr arbeiten. Für bestimmte Branchen und Situationen gibt es gesetzliche Ausnahmen, etwa im Gaststätten- und Schaustellergewerbe, in mehrschichtigen Betrieben oder in Bäckereien. In typischen IT-Ausbildungsbetrieben spielen diese Ausnahmen selten eine Rolle. Die Fünf-Tage-Woche ist für jugendliche Auszubildende verbindlich vorgeschrieben. Volljährige können auch an 6 Tagen in der Woche arbeiten, solange die Höchstarbeitszeit und Ruhezeiten eingehalten werden.

Überstunden sollten in der Ausbildung die Ausnahme sein und zum Ausbildungszweck passen. Beschäftigung über die vereinbarte regelmäßige tägliche Ausbildungszeit hinaus muss nach § 17 Abs. 7 BBiG besonders vergütet oder durch entsprechende Freizeit ausgeglichen werden. Die konkreten Regelungen zur regelmäßigen Ausbildungszeit findest du in deinem Ausbildungsvertrag; ergänzend können Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung eine Rolle spielen.

Dein Urlaubsanspruch

Als Auszubildender hast du einen gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Bei Minderjährigen richtet sich der gesetzliche Mindesturlaub nach dem Alter zu Beginn des Kalenderjahres; bei Volljährigen gilt der Mindesturlaub aus dem Bundesurlaubsgesetz. Der konkrete Anspruch muss in der Vertragsniederschrift stehen und kann durch Vertrag oder Tarifvertrag höher sein.

Gesetzlicher Mindesturlaub nach Alter

Für jugendliche Auszubildende gilt folgender jährlicher Mindesturlaub:

Alter zu JahresbeginnWerktageArbeitstage (bei 5-Tage-Woche)
unter 16 Jahre3025
unter 17 Jahre2723
unter 18 Jahre2521

Für volljährige Auszubildende beträgt der gesetzliche Mindesturlaub 24 Werktage bzw. 20 Arbeitstage bei einer 5-Tage-Woche. Viele Ausbildungsbetriebe gewähren jedoch mehr Urlaub, besonders wenn ein Tarifvertrag gilt. Den genauen Urlaubsanspruch findest du in deinem Ausbildungsvertrag.

Urlaubsanspruch im ersten und letzten Ausbildungsjahr

Im ersten Ausbildungsjahr entsteht der volle Urlaubsanspruch erst nach einer Wartezeit von sechs Monaten. Für Zeiten ohne vollen Jahresurlaub gibt es Teilurlaub: grundsätzlich ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Beginnst du deine Ausbildung in der zweiten Jahreshälfte, entsteht in diesem Kalenderjahr typischerweise nur Teilurlaub; prüfe trotzdem Vertrag und Tarifregelung.

Endet deine Ausbildung in der ersten Jahreshälfte, also bis zum 30. Juni, wird der gesetzliche Mindesturlaub ebenfalls anteilig berechnet. Endet sie später und die Wartezeit war erfüllt, kann der volle gesetzliche Mindesturlaub relevant werden; vertragliche oder tarifliche Mehrurlaubstage können davon abweichend geregelt sein. Bruchteile von Urlaubstagen werden auf volle Urlaubstage aufgerundet, wenn sie mindestens einen halben Tag ergeben.

Urlaubsvergütung

Während deines Urlaubs erhältst du Urlaubsentgelt. Bei Auszubildenden entspricht das im Regelfall der fortlaufenden Ausbildungsvergütung. Zusätzliches Urlaubsgeld gibt es nur, wenn es im Tarifvertrag, Ausbildungsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung vorgesehen ist. Nach dem Bundesurlaubsgesetz ist das Urlaubsentgelt vor Urlaubsantritt zu zahlen.

Übertragung von Resturlaub

Grundsätzlich solltest du deinen Urlaub im laufenden Kalenderjahr nehmen. Eine Übertragung in das nächste Jahr ist nach dem Bundesurlaubsgesetz nur möglich, wenn dringende betriebliche Gründe oder persönliche Gründe dies rechtfertigen. Der übertragene Urlaub muss dann in den ersten drei Monaten des Folgejahres gewährt und genommen werden; besondere Konstellationen wie längere Krankheit solltest du gesondert prüfen lassen.

Eine Auszahlung ist kein Ersatz dafür, Urlaub während der laufenden Ausbildung tatsächlich zu nehmen. Nur wenn das Ausbildungsverhältnis endet und der Urlaub deshalb ganz oder teilweise nicht mehr genommen werden kann, kommt finanzielle Abgeltung in Betracht.

Urlaubsplanung und Berufsschule

Deinen Urlaub solltest du möglichst während der Berufsschulferien nehmen. Für jugendliche Berufsschüler regelt das JArbSchG ausdrücklich: Wird Urlaub nicht in den Berufsschulferien gegeben und musst du während des Urlaubs zur Berufsschule, ist für jeden Berufsschultag ein weiterer Urlaubstag zu gewähren. Bei volljährigen Auszubildenden solltest du solche Fälle vorab mit Betrieb und Berufsschule klären, damit Urlaub nicht mit Unterrichtspflichten kollidiert und dein Urlaubsantrag sauber dokumentiert ist.

Ablauf der Urlaubsplanung

Eine typische Urlaubsplanung läuft in vielen Betrieben in diesen Schritten ab:

  • Zu Jahresbeginn werden Urlaubswünsche gesammelt
  • Der Ausbildungsbetrieb prüft die Wünsche und stimmt sie mit dir ab
  • Du stellst einen schriftlichen Urlaubsantrag
  • Nach Genehmigung kannst du deinen Urlaub konkret planen

Der Urlaub ist nach dem Bundesurlaubsgesetz grundsätzlich zusammenhängend zu gewähren. Eine Aufteilung kommt in Betracht, wenn dringende betriebliche oder persönliche Gründe eine Teilung erforderlich machen. Hast du Anspruch auf mehr als zwölf Werktage Urlaub und wird der Urlaub aus solchen Gründen geteilt, muss einer der Urlaubsteile mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage umfassen.

Betriebsurlaub und Zwangsurlaub

Viele Unternehmen legen einen Betriebsurlaub fest, bei dem der gesamte Betrieb geschlossen ist. Ein solcher Betriebsurlaub kann zulässig sein, wenn dafür nachvollziehbare betriebliche Gründe bestehen und die Urlaubsplanung die gesetzlichen Vorgaben beachtet. In der Ausbildung muss außerdem sichergestellt bleiben, dass deine Ausbildungsinhalte vermittelt werden können.

Ein individueller “Zwangsurlaub” ist rechtlich heikel. Der Urlaubszeitpunkt muss deine Wünsche berücksichtigen, soweit dem keine dringenden betrieblichen Belange oder sozial vorrangigen Urlaubswünsche anderer Beschäftigter entgegenstehen. Wenn dein Betrieb dich ohne nachvollziehbaren Grund kurzfristig in Urlaub schicken will, solltest du Rücksprache mit Ausbilder, Betriebsrat, Jugend- und Auszubildendenvertretung oder IHK halten und nichts vorschnell unterschreiben.

Offizielle Quellen

Deine Rechte und Pflichten bezüglich Arbeitszeit und Urlaub werden durch verschiedene Gesetze geschützt. Die wichtigsten gesetzlichen Regelungen findest du in diesen Vorschriften:

Zusätzlich zu diesen gesetzlichen Mindeststandards können Tarifverträge oder dein Ausbildungsvertrag bessere Bedingungen vorsehen; abweichende Regelungen müssen sich im gesetzlich zulässigen Rahmen bewegen. Bei Fragen oder Unklarheiten zu deinen Rechten kannst du dich an deine zuständige IHK, den Betriebsrat oder die Jugend- und Auszubildendenvertretung wenden.

Wichtig ist auch, dass Ausbildungsdauer, Ausbildungsstätte, Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte, regelmäßige tägliche Ausbildungszeit und Dauer des Urlaubs in der Vertragsniederschrift stehen müssen. Die zuständige Stelle prüft bei der Eintragung des Ausbildungsvertrags, ob die gesetzlichen Mindestvorgaben eingehalten werden.

Wenn du tiefer in Rechte und Pflichten einsteigen willst, lies als Nächstes Pflichten als Azubi, Pflichten des Ausbildungsbetriebs und Konflikte in der Ausbildung.

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Portrait von Noel Lang

Noel Lang

Fachinformatiker für Anwendungsentwicklung, baut Lernplattformen für IT-Azubis und schreibt hier über alles rund um den IT-Berufseinstieg.

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