Die Probezeit in der IT-Ausbildung: was gilt
Die Probezeit dauert in der Ausbildung ein bis vier Monate. Hier findest du die wichtigsten Grundregeln, typische Stolperstellen und sinnvolle nächste Schritte bei Problemen.
Noel Lang
Gründer & Fachinformatiker
Die Probezeit markiert den Beginn deiner IT-Ausbildung und ist eine wichtige Phase für dich und deinen Ausbildungsbetrieb. In dieser Zeit, die zwischen einem und vier Monaten dauert, könnt ihr herausfinden, ob ihr zueinander passt. Für dich bedeutet das, dass du prüfen kannst, ob der gewählte IT-Beruf deinen Vorstellungen entspricht und ob du dich im Betrieb wohlfühlst.
Während der Probezeit gelten besondere rechtliche Bedingungen. Die wichtigsten Aspekte sind:
- Eine Dauer von mindestens einem und maximal vier Monaten
- Vereinfachte Kündigungsmöglichkeiten für beide Seiten
- Besondere Regelungen bei Krankheit und Urlaub
- Spezielle Schutzrechte, etwa bei Schwangerschaft
Diese erste Phase deiner Ausbildung dient auch dazu, dass du dich in die betrieblichen Abläufe einfindest und erste praktische Erfahrungen sammelst. Dein Ausbildungsbetrieb nutzt diese Zeit, um deine fachliche Eignung und deine Integration ins Team zu bewerten.
Die Probezeit ist die frühe Klärungsphase deiner Ausbildung. In den folgenden Abschnitten erfährst du, welche Grundregeln gelten, wie du die ersten Monate sinnvoll gestaltest und wann du dir bei Problemen Unterstützung holen solltest.
Rechtliche Grundlagen und Rahmenbedingungen
Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) regelt die wichtigsten Aspekte der Probezeit. Die Dauer wird in deinem Ausbildungsvertrag festgelegt und muss in der Vertragsniederschrift stehen. Sie beträgt mindestens einen und höchstens vier Monate. Eine längere Probezeit kann nicht einfach vereinbart werden; abweichende Regelungen zu Ungunsten Auszubildender sind nach BBiG nichtig. Wenn die Ausbildung während der Probezeit erheblich unterbrochen wird, etwa durch längere Krankheit, kann eine Verlängerung nur dann relevant werden, wenn sie wirksam im Vertrag geregelt ist. Die IHK Düsseldorf nennt dafür als Orientierung eine Unterbrechung von mehr als einem Drittel der Probezeit. Berufsschulunterricht ist dagegen keine Unterbrechung, sondern Teil der Ausbildung. Prüfe in so einem Fall deinen Ausbildungsvertrag und frage bei deiner IHK nach.
Kündigungsregelungen während der Probezeit
In der Probezeit können sowohl du als auch dein Ausbildungsbetrieb das Ausbildungsverhältnis ohne Einhalten einer Kündigungsfrist beenden. Ein Kündigungsgrund muss in der Probezeit nach BBiG nicht genannt werden. Die Kündigung muss aber schriftlich erfolgen; eine E-Mail, Messenger-Nachricht oder ein Scan reicht dafür nicht. Außerdem muss die Kündigung der anderen Seite noch innerhalb der Probezeit zugehen. Bei minderjährigen Auszubildenden ist nicht nur eine Unterschrift wichtig: Je nach Richtung der Kündigung muss die Erklärung durch die gesetzlichen Vertreter erfolgen oder ihnen wirksam zugehen. Lass dir in diesem Fall vorab erklären, wer unterschreiben und wer das Schreiben erhalten muss.
Trotz Probezeit können besondere Schutzvorschriften greifen. Das betrifft zum Beispiel Schwangerschaft oder Elternzeit; auch bei Schwerbehinderung können zusätzliche Regeln eine Rolle spielen. Verlass dich in solchen Fällen nicht auf eine Musterkündigung, sondern hol dir vorher Beratung bei IHK, Betriebsrat/JAV, Gewerkschaft oder einer Rechtsberatung.
Nach der Probezeit wird die Kündigung deutlich strenger. Der Ausbildungsbetrieb kann dann nur noch aus wichtigem Grund ohne Kündigungsfrist kündigen. Du selbst kannst nach der Probezeit mit vier Wochen Frist kündigen, wenn du die Berufsausbildung aufgeben oder dich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen willst. Diese Kündigung muss den Grund nennen; für einen bloßen Wechsel in denselben Ausbildungsberuf ist sie nicht der saubere Standardweg.
Krankheit und Urlaub
Während der Probezeit gelten die normalen Regeln zu Krankheit und Vergütung. Nach dem BBiG ist die Ausbildungsvergütung bis zu sechs Wochen fortzuzahlen, wenn du unverschuldet verhindert bist, deine Pflichten aus dem Ausbildungsverhältnis zu erfüllen. Melde dich trotzdem sofort beim Ausbildungsbetrieb krank und prüfe, ab wann dein Betrieb ein ärztliches Attest verlangt.
Urlaub ist vom Begriff Probezeit zu trennen. Der volle gesetzliche Urlaubsanspruch entsteht nach dem Bundesurlaubsgesetz erst nach sechs Monaten; vorher kann Teilurlaub für volle Beschäftigungsmonate entstehen. Ob du Urlaub schon während der Probezeit nehmen kannst, hängt deshalb vom konkreten Anspruch, betrieblichen Gründen und der Abstimmung mit deinem Ausbildungsbetrieb ab.
Übersicht der wichtigsten Regelungen
| Aspekt | Während der Probezeit | Nach der Probezeit |
|---|---|---|
| Kündigung durch den Betrieb | ohne Frist, ohne Angabe eines Grundes | nur aus wichtigem Grund |
| Kündigung durch dich | ohne Frist, ohne Angabe eines Grundes | mit vier Wochen Frist bei Aufgabe oder Berufswechsel, mit Grundangabe |
| Krankheit | Fortzahlung nach gesetzlichen Voraussetzungen | Fortzahlung nach gesetzlichen Voraussetzungen |
| Urlaub | Teilurlaub kann relevant sein | voller Anspruch nach erfüllter Wartezeit |
| Ausbildungsvergütung | vertraglicher Vergütungsanspruch | vertraglicher Vergütungsanspruch |
Besondere Situationen
Wenn du vor der Ausbildung bereits ein Praktikum im selben Betrieb absolviert hast, ersetzt das Praktikum die gesetzliche Probezeit nicht automatisch. Der Ausbildungsvertrag muss weiterhin eine Probezeit enthalten; ob dein Betrieb die Mindestdauer oder einen längeren Zeitraum wählt, steht im Vertrag.
Bei einem Wechsel des Ausbildungsbetriebs beginnt im neuen Ausbildungsverhältnis häufig eine neue Probezeit. Bei einem reinen Betriebsübergang oder Eigentümerwechsel ist das anders zu prüfen, weil dein bestehendes Ausbildungsverhältnis nicht zwingend neu beginnt.
Nach erfolgreicher Beendigung der Probezeit gelten strengere Kündigungsregeln. Ab diesem Zeitpunkt kommt eine Kündigung durch den Betrieb nur noch aus wichtigem Grund in Betracht, etwa bei schweren Pflichtverletzungen oder wenn die Fortsetzung des Ausbildungsverhältnisses rechtlich nicht zumutbar wäre.
Gut durch die Probezeit
Ein guter Start in die Probezeit beginnt mit Vorbereitung. Führe von Anfang an ein kleines Notizbuch, in dem du wichtige Informationen festhältst: Namen deiner Ansprechpartner, Abläufe, Systemnamen, interne Anlaufstellen und offene Fragen. Passwörter, Tokens oder andere Zugangsdaten gehören nicht in private Notizen. Diese Notizen helfen dir, dich schneller zurechtzufinden und Nachfragen gezielter zu stellen.
Professionelles Auftreten im Arbeitsalltag
Pünktlichkeit ist in der IT-Branche besonders wichtig, da viele Projekte in Teams bearbeitet werden und Meetings oft online stattfinden. Plane daher immer einen zeitlichen Puffer ein. Beobachte in den ersten Tagen, wie sich deine Kollegen kleiden und passe deinen Kleidungsstil entsprechend an. In vielen IT-Unternehmen herrscht zwar ein lockerer Dresscode, aber extreme Styles solltest du vermeiden.
Umgang mit Kollegen und Vorgesetzten
Die wichtigsten Verhaltensregeln für den Umgang im Team sind:
- Sieze Kollegen zunächst, bis dir das “Du” angeboten wird
- Höre aufmerksam zu und mache dir Notizen
- Frage nach, wenn du etwas nicht verstehst
- Bedanke dich für Hilfe und Unterstützung
- Biete selbst deine Hilfe an, wenn du siehst, dass sie gebraucht wird
Lernbereitschaft und Engagement zeigen
In der IT-Branche ist lebenslanges Lernen besonders wichtig. Zeige aktiv Interesse an neuen Technologien und Arbeitsweisen. Wenn du mit einer Aufgabe fertig bist, frage nach der nächsten. Nutze auch ruhigere Phasen sinnvoll, indem du dich in neue Tools einarbeitest oder Dokumentationen studierst.
Feedback konstruktiv nutzen
Das Probezeitgespräch ist ein wichtiger Meilenstein. Bereite dich darauf vor, indem du dir notierst:
- Welche Aufgaben du bereits selbstständig erledigst
- Wo du noch Unterstützung brauchst
- Welche Ziele du dir für die weitere Ausbildung setzt
Nimm Feedback von Kollegen und Vorgesetzten ernst und setze die Verbesserungsvorschläge um. Frage auch zwischendurch aktiv nach Rückmeldung zu deiner Arbeit. Dies zeigt dein Interesse an der eigenen Weiterentwicklung.
Ein guter Ausbildungsstart wird wahrscheinlicher, wenn du aufmerksam, zuverlässig und lernbereit bist. Konzentriere dich darauf, die Grundlagen deines IT-Berufs zu lernen und zeige, dass du ein verlässliches Teammitglied werden möchtest.
Wenn es nicht passt: Handlungsoptionen bei Problemen
Manchmal stellt sich während der Probezeit heraus, dass die Ausbildung nicht deinen Vorstellungen entspricht oder du merkst, dass der IT-Bereich doch nicht das Richtige für dich ist. In solchen Fällen ist es wichtig, frühzeitig zu handeln und nicht bis zum Ende der Probezeit zu warten.
Erste Schritte bei Problemen
Bei Schwierigkeiten solltest du zunächst das Gespräch mit deinem Ausbilder suchen. Die häufigsten Probleme lassen sich oft durch offene Kommunikation lösen:
- Fachliche Überforderung
- Verständigungsschwierigkeiten im Team
- Unklarheiten bei Arbeitsabläufen
- Probleme mit der Berufsschule
Ansprechpartner und Unterstützung
Wenn ein direktes Gespräch nicht möglich ist oder nicht zum gewünschten Ergebnis führt, kannst du dich an folgende Stellen wenden:
- Ausbildungsberater der IHK
- Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)
- Lehrkräfte der Berufsschule
- Berufsberatung der Agentur für Arbeit
Kündigung als letzter Ausweg
Falls du dich für eine Kündigung entscheidest, kann ein schlichtes Schreiben so aussehen. Nutze es nur als Orientierung und prüfe vorher Zugang, Minderjährigkeit und besondere Schutzrechte. Übergib das Schreiben so, dass du den Zugang nachweisen kannst:
[Dein Name]
[Deine Adresse]
[PLZ, Ort]
[Name des Ausbildungsbetriebs]
[Adresse des Betriebs]
[PLZ, Ort]
[Datum]
Kündigung des Ausbildungsverhältnisses während der Probezeit
Sehr geehrte/r [Name des Ausbilders],
hiermit kündige ich mein Ausbildungsverhältnis während der Probezeit.
Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung der Kündigung sowie um ein Ausbildungszeugnis nach § 16 BBiG.
Mit freundlichen Grüßen
[Deine Unterschrift]
[Unterschrift der Erziehungsberechtigten bei Minderjährigen]
Wenn du minderjährig bist, kläre vorab, wie deine gesetzlichen Vertreter eingebunden werden müssen. Nutze das Muster nicht ungeprüft, wenn besondere Schutzrechte, ein Betriebsrat, ein Aufhebungsvertrag oder Streit über den Zugang der Kündigung eine Rolle spielen.
Nach der Kündigung
Nach einer Kündigung in der Probezeit hast du folgende Möglichkeiten:
- Wechsel in einen anderen IT-Ausbildungsbetrieb
- Neuorientierung in einem anderen Berufsfeld
- Überbrückung durch ein Praktikum oder eine Einstiegsqualifizierung
Die Agentur für Arbeit kann dich bei der Suche nach einem neuen Ausbildungsplatz unterstützen. Melde dich nach einer Kündigung zügig bei der Berufsberatung oder Agentur für Arbeit, damit keine unnötige Lücke entsteht. Ein Ausbildungsabbruch in der Probezeit muss kein Makel sein; die Probezeit dient auch dazu, eine unpassende Berufswahl frühzeitig zu korrigieren.
Wichtig ist, dass du aus der Erfahrung lernst. Reflektiere, warum es nicht gepasst hat und welche Anforderungen dir bei der nächsten Ausbildung wichtig sind. So kannst du bei der neuen Suche gezielter vorgehen und einen passenden Ausbildungsplatz finden.
Offizielle Quellen
- BBiG § 20: Probezeit
- BBiG § 22: Kündigung
- BBiG § 19: Fortzahlung der Vergütung
- BBiG § 16: Zeugnis
- BBiG § 11: Vertragsniederschrift
- BBiG § 25: Unabdingbarkeit
- BGB § 126: Schriftform
- BGB § 623: Schriftform der Kündigung
- Bundesurlaubsgesetz § 4: Wartezeit
- Bundesurlaubsgesetz § 5: Teilurlaub
- IHK Düsseldorf: Probezeit in der Ausbildung
- IHK Düsseldorf: Kündigung des Ausbildungsverhältnisses

Noel Lang
Fachinformatiker für Anwendungsentwicklung, baut Lernplattformen für IT-Azubis und schreibt hier über alles rund um den IT-Berufseinstieg.
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