Ausbildungsbetrieb wechseln: Möglichkeiten und Voraussetzungen
Ein Wechsel des Ausbildungsbetriebs ist möglich, braucht aber saubere Planung. Welche Wege es gibt, wann Kündigung riskant wird und was du vor dem neuen Vertrag mit IHK und Betrieb klären solltest.
Noel Lang
Gründer & Fachinformatiker
Ein Wechsel des Ausbildungsbetriebs ist eine wichtige Entscheidung, die gut überlegt sein sollte. Während deiner IT-Ausbildung kann es verschiedene Gründe geben, warum du über einen Betriebswechsel nachdenkst. Das Berufsbildungsgesetz regelt nicht den “Umzug” eines bestehenden Vertrags in einen anderen Betrieb, sondern vor allem die Beendigung des alten und den Abschluss eines neuen Ausbildungsverhältnisses.
Die häufigsten Gründe für einen Betriebswechsel sind:
- Unzureichende Ausbildungsqualität oder mangelnde fachliche Betreuung
- Nicht eingehaltene Ausbildungsinhalte laut Ausbildungsrahmenplan
- Persönliche oder betriebliche Konflikte
- Standortwechsel des Ausbildungsbetriebs oder Umzug des Auszubildenden
- Insolvenz oder Betriebsschließung
Ein Wechsel ist rechtlich möglich, aber nicht einfach ein freier Umzug des laufenden Vertrags in einen anderen Betrieb. Das Berufsbildungsgesetz schützt sowohl dich als Auszubildenden als auch den Ausbildungsbetrieb. Vor einem übereilten Wechsel solltest du daher das Gespräch mit deinem Ausbilder oder der Ausbildungsberatung deiner IHK suchen. Oft lassen sich Probleme auch innerhalb des bestehenden Ausbildungsverhältnisses lösen.
Wenn ein Wechsel unvermeidbar erscheint, ist es wichtig, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu kennen und systematisch vorzugehen. Der neue Ausbildungsbetrieb sollte möglichst schon feststehen, bevor du das alte Ausbildungsverhältnis beendest. So reduzierst du Lücken in deiner Ausbildung und kannst früh klären, ob und wie die bereits absolvierte Ausbildungszeit im neuen Vertrag berücksichtigt wird.
| Situation | Typischer Weg | Vorher klären |
|---|---|---|
| Du bist noch in der Probezeit | schriftliche Kündigung ohne Frist | Zugang der Kündigung, Minderjährigkeit, neuer Anschlussbetrieb |
| Du willst im selben Beruf nur den Betrieb wechseln | Aufhebungsvertrag oder nur bei tragfähigem wichtigem Grund außerordentliche Kündigung | IHK-Beratung, neuer Vertrag, mögliche Sperrzeit |
| Du willst den Beruf aufgeben oder wechseln | Kündigung mit vier Wochen Frist möglich | ob wirklich Berufsaufgabe/Berufswechsel vorliegt |
| Es gibt schwere Pflichtverletzungen | außerordentliche Kündigung kann in Betracht kommen | Nachweise, 2-Wochen-Frist, Beratung vor Ausspruch |
Rechtliche Grundlagen für einen Betriebswechsel
Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) regelt die verschiedenen Möglichkeiten zur Beendigung eines Ausbildungsverhältnisses. Für einen Betriebswechsel kommen drei zentrale rechtliche Wege in Frage, die jeweils unterschiedliche Voraussetzungen haben.
Die Kündigung während der Probezeit ist rechtlich der unkomplizierteste Weg. Die Probezeit muss nach BBiG mindestens einen und darf höchstens vier Monate dauern. Während dieser Zeit kann das Ausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist beendet werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen; eine E-Mail, Messenger-Nachricht oder ein Scan reicht nicht. Schriftform bedeutet in der Praxis: eigenhändig unterschriebene Erklärung auf Papier. Bei minderjährigen Auszubildenden müssen die gesetzlichen Vertreter einbezogen werden. Kläre im Zweifel vorab, wer die Erklärung unterschreiben oder erhalten muss.
Nach der Probezeit wird es deutlich strenger. Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund ist dann nur möglich, wenn die Fortsetzung des Ausbildungsverhältnisses im konkreten Fall nicht zumutbar ist. Mögliche wichtige Gründe können je nach Nachweis und Einzelfall sein:
- Wiederholtes Nichteinhalten des Ausbildungsrahmenplans
- Mehrfach nicht gezahlte Ausbildungsvergütung
- Mobbing oder Diskriminierung
- Verstöße gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz
Die Kündigung aus wichtigem Grund muss innerhalb von zwei Wochen erfolgen, nachdem der Kündigungsberechtigte von den maßgeblichen Tatsachen erfahren hat. Auch hier ist die Schriftform zwingend erforderlich, die elektronische Form ist ausgeschlossen; bei einer Kündigung nach der Probezeit müssen die Gründe angegeben werden. Der wichtige Grund sollte belegbar sein. Bei Mängeln in der Ausbildung ist es häufig entscheidend, dass du Probleme dokumentierst, Abhilfe verlangst und angemessene Fristen setzt, bevor du kündigst. Je nach Fall kann auch eine Abmahnung, Fristsetzung oder Schlichtung relevant werden. Lass dich deshalb vor diesem Schritt von der IHK-Ausbildungsberatung oder einer Rechtsberatung begleiten.
| Kündigungsart | Zeitpunkt | Frist | Grund erforderlich? |
|---|---|---|---|
| Probezeitkündigung | Erste 1-4 Monate | Keine | Nein |
| Außerordentliche Kündigung | Nach Probezeit | Sofort, wenn wirksamer wichtiger Grund und 2-Wochen-Frist eingehalten | Ja, wichtiger Grund |
| Aufhebungsvertrag | Jederzeit bei Einigung | Nach Vereinbarung | Kein Kündigungsgrund, aber Schriftform und Folgen vorher prüfen |
Der Aufhebungsvertrag ist in vielen Betriebswechsel-Fällen der praktikabelste Weg, wenn beide Seiten einverstanden sind. Hier einigen sich Ausbildungsbetrieb und Auszubildender einvernehmlich auf die Beendigung des Ausbildungsverhältnisses. Der Vorteil: Der Beendigungszeitpunkt kann passend zum Start im neuen Betrieb vereinbart werden. Wichtig ist aber, dass der Aufhebungsvertrag schriftlich geschlossen wird und Minderjährige nur mit wirksamer Einbindung ihrer gesetzlichen Vertreter handeln können. Unterschreibe nicht unter Zeitdruck, sondern kläre vorab mögliche Folgen für Arbeitslosengeld, Förderleistungen und Krankenversicherung. Ein Aufhebungsvertrag oder eine eigene Kündigung kann beim Arbeitslosengeld zu einer Sperrzeit führen, wenn die Agentur für Arbeit keinen wichtigen Grund anerkennt.
Eine weitere Option ist die Kündigung durch Auszubildende mit einer Frist von vier Wochen, wenn du die Berufsausbildung aufgeben oder dich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen willst. Auch diese Kündigung muss schriftlich erfolgen und den Grund nennen. Für einen reinen Betriebswechsel im gleichen Ausbildungsberuf ist sie nicht vorgesehen. Wer diese Kündigungsart trotzdem für einen bloßen Wechsel nutzt, riskiert Streit über die Wirksamkeit und im Einzelfall auch Schadensersatzfragen nach dem BBiG.
Schritt für Schritt zum neuen Ausbildungsbetrieb
Der Wechsel des Ausbildungsbetriebs erfordert eine sorgfältige Planung. Bevor du konkrete Schritte zur Beendigung deines bestehenden Ausbildungsverhältnisses einleitest, solltest du bereits einen neuen Ausbildungsbetrieb in Aussicht haben. Die Suche nach einem neuen Betrieb kannst du über die IHK-Lehrstellenbörse oder direkte Bewerbungen bei IT-Unternehmen starten.
Diese Schritte sind für einen erfolgreichen Wechsel wichtig:
- Beratungsgespräch mit der IHK-Ausbildungsberatung führen
- Neuen Ausbildungsbetrieb finden und Übernahme schriftlich zusichern lassen
- Berücksichtigung der bisherigen Ausbildungszeit mit neuem Betrieb und IHK klären
- Beendigung des alten Ausbildungsverhältnisses einleiten
- Neuen Ausbildungsvertrag abschließen und Eintragung durch den Betrieb/IHK-Prozess klären
Mit dem neuen Ausbildungsbetrieb musst du verschiedene Aspekte im Vorfeld besprechen. Besonders wichtig ist die bisherige Ausbildungszeit: Ob und in welchem Umfang sie im neuen Vertrag berücksichtigt wird, ist individuell zu prüfen. Halte die geplante Ausbildungsdauer, den Einstiegspunkt und die Probezeit schriftlich im neuen Ausbildungsvertrag fest und kläre offene Fragen mit der IHK, bevor du verbindliche Schritte auslöst.
Wenn mit dem neuen Betrieb ein neuer Ausbildungsvertrag geschlossen wird, muss wieder eine Probezeit von mindestens einem und höchstens vier Monaten vereinbart werden. Ob bisherige Ausbildungszeit auf die Gesamtdauer angerechnet wird, ist davon getrennt zu prüfen. Bei Sonderfällen wie Betriebsübergang, bloßem Inhaberwechsel oder nahtloser Fortsetzung eines bestehenden Vertrags solltest du die rechtliche Einordnung mit IHK oder Rechtsberatung klären.
Häufig ist auch ein Wechsel der Berufsschule erforderlich, da diese sich nach dem Standort des Ausbildungsbetriebs richtet. Folgende Punkte solltest du dabei beachten:
- Frühzeitige Kontaktaufnahme mit der neuen Berufsschule
- Klärung der Übernahme in die passende Klassenstufe
- Abstimmung des Übergangs mit beiden Berufsschulen
- Sicherung der Dokumentation bisheriger Leistungen
Die IHK kann dich bei vielen Schritten des Wechsels unterstützen. Der neue Ausbildungsbetrieb muss die Eintragung des neuen Berufsausbildungsvertrags bei der zuständigen Stelle beantragen. Die Eintragung ist wichtig für die ordnungsgemäße Ausbildung und spätere Prüfungsfragen; kläre den Ablauf deshalb früh mit neuem Betrieb, alter Ausbildungsstätte und IHK.
Konsequenzen und Auswirkungen eines Betriebswechsels
Ein Betriebswechsel während der IT-Ausbildung kann sowohl positive als auch negative Auswirkungen haben. Die finanziellen Folgen sind dabei besonders zu beachten. Die Ausbildungsvergütung kann sich im neuen Betrieb deutlich unterscheiden, da diese von Branche, Region und Tarifbindung abhängt. Besonders bei einem Wechsel von einem tarifgebundenen in einen nicht tarifgebundenen Betrieb kann es zu Einkommenseinbußen kommen.
Zwischen zwei Ausbildungsverhältnissen können folgende finanzielle Aspekte relevant werden:
- Anspruch auf Arbeitslosengeld nur, wenn die persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind
- Mögliche Sperrzeit beim Arbeitslosengeld nach eigenem Aufhebungsvertrag oder eigener Kündigung, wenn kein wichtiger Grund anerkannt wird
- Frühe Kontaktaufnahme mit der Agentur für Arbeit, wenn eine Lücke entsteht oder droht
- Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) neu oder weiter prüfen lassen; eine Überbrückung ist nicht automatisch gesichert
- Eventuell neue Anträge auf Förderungen oder Unterstützungsleistungen, wenn sich Betrieb, Vergütung, Wohnort oder Ausbildungsdauer ändern
Die Ausbildungszeit kann sich durch einen Betriebswechsel verlängern. Dies ist besonders dann möglich, wenn der neue Betrieb die bisherige Ausbildungszeit nicht vollständig übernimmt, wenn wesentliche Inhalte fehlen oder wenn zwischen den Ausbildungsverhältnissen eine längere Pause liegt. Eine Verlängerung kann aber auch sinnvoll sein, wenn du bestimmte Ausbildungsinhalte vertiefen oder nachholen möchtest.
| Aspekt | Mögliche positive Folgen | Mögliche negative Folgen |
|---|---|---|
| Fachliche Entwicklung | Neue Technologien und Arbeitsweisen kennenlernen | Einarbeitungszeit in neue Systeme |
| Ausbildungsqualität | Bessere Betreuung und Ausbildungsbedingungen | Anpassung an neue Ausbildungsmethoden |
| Persönliche Entwicklung | Neue Teams und Herausforderungen | Verlust bestehender Kontakte |
| Zeitlicher Rahmen | Chance zur Vertiefung von Inhalten | Mögliche Verlängerung der Ausbildung |
Ein Wechsel kann sich auch auf die Prüfungsvorbereitung auswirken. Jeder Betrieb hat andere Schwerpunkte und Vorbereitungsmethoden. Im neuen Betrieb musst du dich möglicherweise auf andere Lernmethoden einstellen. AP1, AP2, Projektarbeit und Prüfungstermine solltest du bei der Wechselplanung ausdrücklich mitdenken.
Die beruflichen Perspektiven können sich durch einen Wechsel verbessern, wenn du die Gründe sachlich erklären kannst und der neue Betrieb fachlich besser passt. Du lernst unterschiedliche Arbeitsweisen kennen und erweiterst deine fachlichen wie sozialen Kompetenzen. Ob das später positiv wirkt, hängt aber stark davon ab, wie sauber der Übergang dokumentiert ist und ob du die Ausbildung ohne längere Lücke fortsetzen kannst.
Nutze in jedem Fall die Beratung der IHK. Die Ausbildungsberater kennen die häufigsten Probleme beim Betriebswechsel und können dir helfen:
- Einschätzung deiner individuellen Situation
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten
- Einordnung der Situation und je nach Fall Vermittlung mit beteiligten Stellen
- Unterstützung bei der Vertragsgestaltung
- Klärung von Fragen zur Ausbildungszeit und Prüfungen
Ein Betriebswechsel kann trotz aller Herausforderungen eine gute Lösung sein, wenn die Ausbildung im bisherigen Betrieb nicht tragfähig ist. Entscheidend ist, dass du nicht nur kündigst, sondern den Übergang aktiv absicherst: neuer Betrieb, Vertrag, IHK, Berufsschule, Agentur für Arbeit und fehlende Ausbildungsinhalte.
Nächster Schritt
Wenn du konkret wechseln willst, sammle zuerst Nachweise und offene Fragen: Was ist der Grund, seit wann besteht das Problem, welche Gespräche gab es, welcher neue Betrieb kommt infrage und wann könnte der Start sein? Danach ist ein Beratungsgespräch mit der IHK-Ausbildungsberatung sinnvoll. Für die weitere Planung helfen dir Probezeit in der Ausbildung, Rechte und Pflichten in der Ausbildung, Konflikte in der Ausbildung und Prüfungstermine.
Offizielle Quellen
- Berufsbildungsgesetz § 20: Probezeit
- Berufsbildungsgesetz § 22: Kündigung
- Berufsbildungsgesetz § 23: Schadensersatz bei vorzeitiger Beendigung
- Berufsbildungsgesetz § 34: Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse
- Berufsbildungsgesetz § 36: Eintragung in das Verzeichnis
- Bürgerliches Gesetzbuch § 126: Schriftform
- Bürgerliches Gesetzbuch § 623: Schriftform der Kündigung und des Auflösungsvertrags
- Sozialgesetzbuch III § 159: Ruhen bei Sperrzeit
- IHK München: Wechsel des Ausbildungsbetriebes
- IHK Kassel-Marburg: Vorzeitige Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses

Noel Lang
Fachinformatiker für Anwendungsentwicklung, baut Lernplattformen für IT-Azubis und schreibt hier über alles rund um den IT-Berufseinstieg.
Alle Artikel von Noel