Das Ende der Ausbildung: wie geht es weiter?
Die letzten Monate deiner IT-Ausbildung brechen an. Ob Übernahme oder Neuorientierung: So klärst du Prüfung, Vertrag, Zeugnis und nächste Schritte rechtzeitig.
Noel Lang
Gründer & Fachinformatiker
Am Ende deiner IT-Ausbildung solltest du drei Dinge rechtzeitig klären: Bestehe ich die Prüfung sauber, bleibe ich im Betrieb oder wechsle ich, und welche Unterlagen brauche ich für den nächsten Schritt? Warte damit nicht bis zur mündlichen Prüfung. Drei bis sechs Monate vor Ausbildungsende solltest du aktiv klären, ob dein Betrieb dich übernehmen will und ob du selbst bleiben möchtest.
Die wichtigste Regel: Lass den Übergang nicht einfach passieren. Eine mündliche Zusage reicht für ein gutes Gefühl, aber nicht für Planungssicherheit. Du brauchst klare Absprachen zu Vertrag, Rolle, Gehalt, Startdatum, Arbeitszeit und Entwicklung.
Zeitplan für die letzten sechs Monate
| Zeitpunkt | Was du klären solltest |
|---|---|
| 6 Monate vorher | Willst du bleiben, wechseln oder dich noch nicht festlegen? Markt sondieren, Gehaltsrahmen prüfen |
| 4 bis 5 Monate vorher | Übernahmegespräch anstoßen, Aufgabenprofil und Entwicklungsmöglichkeiten besprechen |
| 3 Monate vorher | Bewerbungen starten, falls die Übernahme unsicher oder unattraktiv ist; bei drohender Lücke früh mit der Agentur für Arbeit klären, welche Meldung und Beratung für dich relevant ist |
| 1 bis 2 Monate vorher | Arbeitsvertrag prüfen, Zeugnis ansprechen, Prüfungsvorbereitung finalisieren |
| Nach Bekanntgabe des bestandenen Ergebnisses | Vertragsbeginn, Rolle, Gehalt und Zeugnis endgültig sauber dokumentieren |
Parallel läuft die AP Teil 2 mit schriftlichen Prüfungen, Projektarbeit, Präsentation und Fachgespräch. Plane die Karrierefragen deshalb nicht in die zwei Wochen, in denen du eigentlich deine Dokumentation fertigstellen musst.
Wann endet die Ausbildung rechtlich?
Das Ausbildungsende ist nicht immer einfach nur der letzte Tag, der im Vertrag steht. Nach § 21 BBiG endet das Berufsausbildungsverhältnis grundsätzlich mit Ablauf der Ausbildungsdauer. Bestehst du die Abschlussprüfung aber vor diesem Datum, endet die Ausbildung bereits mit Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses durch den Prüfungsausschuss. Entscheidend ist die verbindliche Mitteilung des Prüfungsergebnisses beziehungsweise Gesamtergebnisses, nicht nur ein einzelner Prüfungstermin.
Wenn du die Abschlussprüfung nicht bestehst, kannst du nach § 21 BBiG verlangen, dass sich das Ausbildungsverhältnis bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung verlängert, höchstens um ein Jahr. Das passiert nicht automatisch als Karriereplanung nebenbei, sondern muss von dir aktiv verlangt und mit Betrieb sowie IHK sauber geklärt werden. Das ist wichtig, wenn du weiter Ausbildungsvergütung, Betreuung und Prüfungsvorbereitung brauchst.
Falls noch kein Anschlussvertrag sicher ist, solltest du frühzeitig mit der Agentur für Arbeit klären, welche Schritte für dich gelten. Wichtig ist die Unterscheidung: Die Arbeitsuchendmeldung dient der Vermittlung, die Arbeitslosmeldung ist für Arbeitslosengeld und Versicherung besonders relevant. § 38 SGB III nennt zwar die Drei-Monats- beziehungsweise Drei-Tage-Frist für endende Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisse, nimmt betriebliche Ausbildungsverhältnisse aber von dieser Meldepflicht aus. Bei außerbetrieblichen Ausbildungen oder anderen Sonderfällen kann das anders aussehen; die Bundesagentur nennt außerbetriebliche Ausbildung ausdrücklich als Fall, in dem bei drohender Arbeitslosigkeit eine frühe Arbeitsuchendmeldung nötig ist. Droht dir nach der Ausbildung eine Beschäftigungslücke, ist frühe Klärung deshalb sinnvoll, auch wenn du aus einer betrieblichen Ausbildung kommst. Die Arbeitsuchendmeldung ersetzt außerdem nicht die Arbeitslosmeldung; laut Bundesagentur ist die Arbeitslosmeldung spätestens am ersten Tag ohne Beschäftigung wichtig.
Übernahme durch den Ausbildungsbetrieb
Die Übernahme ist oft der naheliegende Weg: Du kennst Systeme, Team, Prozesse und Erwartungen. Das kann ein Vorteil sein, wenn du nach der Prüfung schnell produktiv sein willst. Gleichzeitig solltest du nicht automatisch bleiben, nur weil es sich einfach anfühlt.
Stell dir vor dem Gespräch diese Fragen:
- Welche Aufgaben möchte ich nach der Ausbildung wirklich machen?
- Werde ich als Fachkraft eingesetzt oder bleibe ich “der Azubi für alles”?
- Gibt es eine klare Rolle, zum Beispiel Junior Developer, Junior Systemadministrator oder IT-Support?
- Passt das Gehalt zur Verantwortung und zum Markt?
- Gibt es Weiterbildung, Zertifizierungen, Homeoffice oder klare Entwicklungsschritte?
Wenn du im Betrieb bleiben willst, sag das klar, aber nicht bedingungslos. Eine gute Formulierung ist: “Ich kann mir gut vorstellen zu bleiben. Mir ist wichtig, dass wir Rolle, Aufgaben und Entwicklung sauber besprechen.” Bitte um einen Vertragsentwurf, bevor du dich endgültig festlegst.
Was ins Übernahmegespräch gehört
Bereite das Gespräch wie ein kleines Projekt vor. Sammle konkrete Beispiele aus deiner Ausbildung: Projekte, Tickets, Kundenkontakt, Automatisierungen, Dokumentationen, Code, Netzwerkkonzepte oder Supportfälle.
Sprich diese Punkte an:
| Thema | Gute Frage im Gespräch |
|---|---|
| Rolle | ”Welche Stellenbezeichnung und welche Hauptaufgaben sind vorgesehen?” |
| Team | ”In welchem Team arbeite ich nach der Prüfung?” |
| Gehalt | ”Welches Einstiegsgehalt ist vorgesehen und wann wird es überprüft?” |
| Entwicklung | ”Welche Weiterbildung oder Zertifizierung ist im ersten Jahr realistisch?” |
| Arbeitsmodell | ”Wie sind Homeoffice, Arbeitszeit und Bereitschaft geregelt?” |
| Vertrag | ”Wann bekomme ich den Vertragsentwurf zur Prüfung?” |
Für die Gehaltsvorbereitung nutze nicht nur Bauchgefühl. Starte mit Fachinformatiker Gehalt, IT-Ausbildung Gehalt und, falls passend, den Fachrichtungsseiten für Systemintegration oder Anwendungsentwicklung.
Arbeitsvertrag nach der Ausbildung prüfen
Dein Arbeitsvertrag nach der Ausbildung ist kein verlängerter Ausbildungsvertrag. Er regelt ein normales Arbeitsverhältnis. Lies ihn vollständig, auch wenn du den Betrieb kennst.
Achte besonders auf:
- Tätigkeitsbeschreibung: Steht dort konkret, was du machst, oder nur “IT-Mitarbeiter”?
- Gehalt: Ist das Monatsbrutto klar geregelt? Gibt es Sonderzahlungen oder variable Bestandteile?
- Arbeitszeit: Sind Wochenstunden, Überstunden und Zeiterfassung klar?
- Probezeit: Gibt es eine neue Probezeit und welche Kündigungsfrist gilt in dieser Zeit?
- Befristung: Ist der Vertrag befristet? Wenn ja, warum und bis wann?
- Homeoffice und Bereitschaft: Sind Erwartungen schriftlich geregelt?
- Weiterbildung: Gibt es Budget, Freistellung oder konkrete Zusagen?
Weiterarbeit ohne ausdrückliche Vereinbarung
Ein wichtiger Sonderfall steht in § 24 Berufsbildungsgesetz: Wenn Auszubildende im Anschluss an das Berufsausbildungsverhältnis beschäftigt werden, ohne dass dazu ausdrücklich etwas vereinbart wurde, gilt ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet.
Praktisch heißt das nicht, dass du auf Chaos setzen solltest. Nach der Rechtsprechung kommt es unter anderem darauf an, dass der Betrieb beziehungsweise eine zum Vertragsschluss berechtigte Person von der Beendigung des Ausbildungsverhältnisses und der Weiterbeschäftigung weiß. Der saubere Weg bleibt deshalb ein schriftlicher Arbeitsvertrag vor dem ersten Arbeitstag als Fachkraft. Aber du solltest wissen, dass “einfach weiterarbeiten” rechtliche Folgen haben kann.
Neue Perspektiven nach der Ausbildung
Ein Verbleib im Ausbildungsbetrieb passt nicht immer. Ein Wechsel kann sinnvoll sein, wenn du fachlich festhängst, keine echte Junior-Rolle bekommst, das Gehalt unter einem nachvollziehbaren Marktbereich liegt oder du in eine andere Richtung willst.
Ein Wechsel ist besonders naheliegend, wenn:
- du dauerhaft ausbildungsfremde Tätigkeiten machst,
- du keine Perspektive nach der Prüfung bekommst,
- dein Betrieb keine fachliche Betreuung mehr bietet,
- du in eine andere Fachrichtung möchtest,
- du nach der Ausbildung fachlich oder wirtschaftlich passendere Angebote hast.
Wenn du wechseln willst, beginne früh. Gute Bewerbungen brauchen Zeit, und du willst nicht zwischen Prüfung, Projektpräsentation und Vertragsdruck hektisch entscheiden.
Das Arbeitszeugnis richtig nutzen
Nach § 16 BBiG muss dein Ausbildungsbetrieb dir bei Beendigung des Ausbildungsverhältnisses ein Ausbildungszeugnis ausstellen. Es ist schriftlich auszustellen; mit deiner Einwilligung kann es auch elektronisch erteilt werden. Dieses Zeugnis kommt vom Betrieb und ist vom Prüfungszeugnis der IHK zu unterscheiden. Es enthält Angaben zu Art, Dauer und Ziel der Ausbildung sowie zu den erworbenen Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten. Auf dein Verlangen müssen auch Angaben zu Verhalten und Leistung aufgenommen werden. Das entspricht im Alltag dem qualifizierten Ausbildungszeugnis.
Achte besonders auf:
- Vollständige Beschreibung deiner Aufgaben und Projekte
- Bewertung deiner fachlichen und sozialen Kompetenzen
- Positive Formulierungen ohne versteckte Kritik
- Korrekte Zeitangaben und Unterschriften
- Erwähnung relevanter IT-Tätigkeiten statt nur allgemeiner Floskeln
Für Bewerbungen nach der Ausbildung ist ein gutes Zeugnis wertvoll, weil du noch wenig Berufserfahrung nachweisen kannst. Wenn wichtige Projekte fehlen, bitte freundlich um Ergänzung.
Der Bewerbungsprozess
Für deine Bewerbungen nach der Ausbildung sind diese Unterlagen wichtig:
- Anschreiben mit Bezug auf deine Praxiserfahrung
- Lebenslauf mit Schwerpunkt auf IT-Projekten
- Ausbildungszeugnis und Abschlussprüfungszeugnis
- Arbeitszeugnisse und Projektnachweise
- Zertifikate von zusätzlichen Qualifikationen
Nutze in deinen Bewerbungsunterlagen konkrete Beispiele aus deiner Ausbildung. “Ich kann Linux” ist schwach. Besser ist: “Ich habe einen internen Monitoring-Server betreut, Benutzerrechte dokumentiert und einfache Shell-Skripte zur Auswertung geschrieben.” Konkrete Arbeit macht dich glaubwürdiger als Schlagworte.
Bleiben oder wechseln: Entscheidungshilfe
| Situation | Eher bleiben | Eher wechseln |
|---|---|---|
| Fachliche Entwicklung | Du bekommst echte Fachaufgaben und Mentoring | Du bleibst in Hilfsaufgaben hängen |
| Gehalt | Angebot liegt im nachvollziehbaren Einstiegsbereich | Angebot liegt unter einem nachvollziehbaren Marktbereich und wird nicht begründet |
| Team | Du lernst weiter und wirst ernst genommen | Du wirst weiter wie ein Azubi behandelt |
| Perspektive | Es gibt einen Plan für das erste Jahr | Es gibt nur vage Zusagen |
| Stabilität | Du brauchst nach der Prüfung erst einmal Ruhe | Du willst bewusst einen Neustart |
Nächster Schritt
Wenn dein Ausbildungsende in den nächsten Monaten ansteht, kläre zuerst drei Daten: voraussichtlicher Prüfungstermin, mögliches rechtliches Ausbildungsende und geplanter Start eines Arbeitsvertrags. Danach sprichst du Übernahme, Zeugnis und Alternativen an. Wenn kein Anschluss sicher ist, kontaktiere früh die Agentur für Arbeit und kläre, welche Meldung in deinem konkreten Fall nötig oder sinnvoll ist.
Danach sind diese Seiten die wichtigsten Anschlüsse: Arbeitszeugnis verstehen, Arbeitgeberwechsel nach der IT-Ausbildung, Gehaltsverhandlung in der IT, IT-Weiterbildung nach der Ausbildung und Fachinformatiker Gehalt.
Offizielle Quellen
- § 21 BBiG: Beendigung des Ausbildungsverhältnisses
- § 24 BBiG: Weiterarbeit nach der Ausbildung
- § 16 BBiG: Ausbildungszeugnis
- § 38 SGB III: Rechte und Pflichten der Ausbildung- und Arbeitsuchenden
- § 141 SGB III: Arbeitslosmeldung
- Bundesagentur für Arbeit: arbeitsuchend melden
- Bundesagentur für Arbeit: arbeitslos melden
- IHK Berlin: Ausbildungsende
- Bundesarbeitsgericht: Weiterbeschäftigung nach Ausbildungsende

Noel Lang
Fachinformatiker für Anwendungsentwicklung, baut Lernplattformen für IT-Azubis und schreibt hier über alles rund um den IT-Berufseinstieg.
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