Krankmeldung in der IT-Ausbildung

Krank in der Ausbildung: Wie du Betrieb und Berufsschule informierst, was bei eAU und Entgeltfortzahlung wichtig ist und wann Fehlzeiten für die Prüfungszulassung relevant werden können.

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Noel Lang

Gründer & Fachinformatiker

Veröffentlicht: Aktualisiert: 5 Min. Lesezeit

Wenn du während deiner IT-Ausbildung krank wirst, solltest du schnell und nachvollziehbar handeln. Eine korrekte Krankmeldung ist nicht nur eine Frage der Höflichkeit, sondern gehört zu deinen Pflichten im Ausbildungsverhältnis. Dabei geht es um mehr als den Anruf am Morgen: von der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dokumentation der Fehlzeiten gibt es einige Punkte, die du sauber klären solltest.

Die wichtigsten Aspekte bei Krankheit während der Ausbildung sind:

  • Die unverzügliche Meldung beim Ausbildungsbetrieb
  • Die rechtzeitige ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit, je nach Fall mit eAU-Abruf oder Papierbescheinigung
  • Die separate Krankmeldung in der Berufsschule
  • Die Dokumentation der Fehlzeiten für die Prüfungszulassung

In den folgenden Abschnitten erfährst du, wie du bei einer Erkrankung während der Ausbildung vorgehst, welche Rechte und Pflichten typischerweise relevant sind und welche Auswirkungen längere Fehlzeiten auf deine Ausbildung haben können.

SituationWas du sofort klärstWorauf du achten solltest
Krankheit am ArbeitstagBetrieb unverzüglich informierenMeldeweg des Betriebs nutzen
Krankheit am BerufsschultagSchule und Betrieb informierenBerufsschule ist Ausbildungszeit
Krankheit länger als erwartetneue ärztliche Feststellung rechtzeitig klärenmöglichst keine Lücke bei Feststellung und Nachweis
Viele FehlzeitenÜberblick selbst dokumentierenPrüfungszulassung kann geprüft werden
Prüfung trotz KrankheitTeilnahme nur, wenn du prüfungsfähig bistRücktrittsregeln vorher klären

So meldest du dich richtig krank

Wenn du arbeitsunfähig bist, informiere deinen Ausbildungsbetrieb unverzüglich. Das bedeutet in der Regel zu Beginn der betrieblichen Arbeitszeit am ersten Krankheitstag. Viele Betriebe erwarten einen Anruf. In manchen Fällen sind auch andere Kommunikationswege erlaubt:

  • Telefonanruf (bevorzugt)
  • E-Mail
  • SMS oder Messenger-Nachricht
  • Benachrichtigung durch Angehörige

Wichtig ist, dass du die im Betrieb üblichen und akzeptierten Kommunikationswege nutzt. Eine SMS oder Messenger-Nachricht ist nur dann sinnvoll, wenn dein Betrieb diesen Weg ausdrücklich akzeptiert. Frag am besten gleich zu Beginn deiner Ausbildung nach, welche Meldewege gelten.

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Wenn deine Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage dauert, brauchst du grundsätzlich spätestens am darauffolgenden Arbeitstag eine ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit. Dein Ausbildungsbetrieb darf eine frühere Feststellung und einen früheren Nachweis verlangen, also zum Beispiel schon ab dem ersten Krankheitstag.

Für gesetzlich Versicherte läuft der Arbeitgebernachweis in vielen Fällen über die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Die Praxis übermittelt die Daten an die Krankenkasse, der Arbeitgeber ruft sie dort ab. Das heißt aber nicht, dass du nichts tun musst. Deine Pflicht zur unverzüglichen Krankmeldung und zur rechtzeitigen ärztlichen Feststellung bleibt bestehen. Lass dir außerdem eine Bescheinigung für deine eigenen Unterlagen geben. Kläre, ob dein konkreter Fall über eAU läuft oder ob du eine Papierbescheinigung brauchst, etwa bei Privatversicherung, Privatpraxis, Auslandsbehandlung, Kinderkrankengeld, Beschäftigungsverbot, Reha/Wiedereingliederung, Minijob im Privathaushalt oder technischen Problemen.

Bei der Krankmeldung musst du angeben:

  • Dass du arbeitsunfähig bist und nicht zur Arbeit kommen kannst
  • Wie lange du voraussichtlich ausfällst

Die genaue Diagnose oder Krankheitsursache musst du dem Betrieb im Normalfall nicht nennen; beim eAU-Abruf erhält der Arbeitgeber nach Angaben von gesund.bund.de keine Diagnose. Bei meldepflichtigen oder ansteckenden Erkrankungen können zusätzliche Schutz- und Informationspflichten greifen; dann geht es aber nicht um eine allgemeine Offenlegung deiner Diagnose gegenüber allen im Betrieb.

Wirst du im Ausland krank, gelten zusätzliche Mitteilungspflichten. Dann musst du dem Betrieb die Arbeitsunfähigkeit, die voraussichtliche Dauer und deine Adresse am Aufenthaltsort schnellstmöglich mitteilen. Wenn du gesetzlich versichert bist, musst du außerdem deine Krankenkasse informieren.

Krankmeldung in der Berufsschule

Auch die Berufsschule solltest du über deine Krankheit informieren; je nach Schulordnung oder Landesrecht kann es dafür eigene Vorgaben geben. Dabei gelten oft andere Regeln als im Betrieb. Häufig genügt ein Anruf oder eine Nachricht an das Schulsekretariat vor Unterrichtsbeginn. Nenne dabei:

  • Deinen Namen
  • Deine Klasse
  • Dass du krankheitsbedingt fehlst

Wichtig: Selbst wenn du nur in der Berufsschule fehlst, informiere auch deinen Ausbildungsbetrieb. Berufsschule ist Teil der Ausbildung, und Fehlzeiten dort können für Betrieb, Berichtsheft und Prüfungszulassung relevant werden.

Folgebescheinigungen bei längerer Krankheit

Wenn du länger krank bist als zunächst gedacht, kläre rechtzeitig eine Folgebescheinigung oder eine neue ärztliche Feststellung. Sie sollte nahtlos an die erste Bescheinigung anschließen. Wenn eine Lücke entsteht, können Fragen zur Entgeltfortzahlung, zum Krankengeld oder zum Nachweis deiner Fehlzeiten auftauchen.

Eine sorgfältige Dokumentation deiner Krankmeldungen ist wichtig. Bewahre Kopien der Bescheinigungen auf und notiere dir, wann und wie du dich krank gemeldet hast. Das kann besonders dann hilfreich sein, wenn es später Fragen zu deinen Fehlzeiten gibt.

Rechte und Pflichten bei Krankheit

Als Auszubildender hast du während einer Krankheit sowohl Rechte als auch Pflichten. Das wichtigste Recht ist die Fortzahlung der Ausbildungsvergütung: Nach § 19 BBiG ist Auszubildenden die Vergütung bis zur Dauer von sechs Wochen weiterzuzahlen, wenn sie aus einem in ihrer Person liegenden Grund unverschuldet verhindert sind, ihre Pflichten aus dem Ausbildungsverhältnis zu erfüllen. Daneben kann das Entgeltfortzahlungsgesetz relevant sein; dort entsteht der Anspruch nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses. Bei Erkrankungen ganz am Anfang der Ausbildung, bei längerer Krankheit oder bei Sonderfällen solltest du deshalb direkt mit Betrieb und Krankenkasse klären, welche Grundlage greift.

Entgeltfortzahlung und Krankengeld

Die wichtigsten Regelungen zur Vergütung bei Krankheit:

  • Erste 6 Wochen: Ausbildungsvergütung vom Betrieb, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind
  • Danach: Krankengeld von der Krankenkasse, wenn du gesetzlich versichert bist und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind
  • Höhe: grundsätzlich 70% des regelmäßigen beitragspflichtigen Arbeitsentgelts, begrenzt auf maximal 90% des Nettoarbeitsentgelts
  • Dauer: bei derselben Krankheit innerhalb einer 3-Jahres-Frist höchstens 78 Wochen

Bei einer neuen Krankheit kann die 6-Wochen-Frist neu beginnen. Bei derselben Krankheit ist es komplizierter: Ein neuer voller Anspruch entsteht insbesondere, wenn du wegen dieser Krankheit mindestens sechs Monate nicht arbeitsunfähig warst oder seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit zwölf Monate vergangen sind. Tritt während einer laufenden Arbeitsunfähigkeit eine weitere Krankheit hinzu, verlängert das die maximale Krankengelddauer nicht automatisch. Bei längeren oder wiederkehrenden Erkrankungen solltest du deshalb früh mit Krankenkasse und Betrieb klären, welche Frist gerade läuft.

Besondere Situationen

Bei selbst verschuldeter Arbeitsunfähigkeit, etwa durch grob fahrlässige Verstöße gegen Unfallverhütungsvorschriften oder Verkehrsregeln, kann der Anspruch auf Entgeltfortzahlung entfallen. Ob ein Verschulden vorliegt, ist eine Einzelfallfrage und sollte nicht vorschnell angenommen werden.

Während der Krankschreibung musst du nicht zwingend zu Hause bleiben. Du solltest aber nichts tun, was deine Genesung verzögern könnte. Wenn dein Arbeitgeber berechtigte Zweifel an deiner Arbeitsunfähigkeit hat, kann je nach Fall eine Überprüfung durch den Medizinischen Dienst angestoßen werden.

Mögliche Konsequenzen bei Verstößen

Wenn du deine Pflichten bei der Krankmeldung verletzt, kann das verschiedene Folgen haben:

  • Der Betrieb kann die Fortzahlung verweigern, solange du die gesetzlich oder im Einzelfall erforderlichen Nachweise nicht erfüllst
  • Wenn du den Nachweis ordnungsgemäß nachholst, muss geprüft werden, ob und ab wann die Fortzahlung für den berechtigten Zeitraum nachzuzahlen ist
  • Bei wiederholten oder schweren Pflichtverletzungen kann nach vorheriger Abmahnung eine Kündigung in Betracht kommen

Eine Kündigung wegen der Krankheit selbst ist nach der Probezeit nur in engen Ausnahmefällen denkbar und stark vom Einzelfall abhängig, etwa bei sehr langen Ausfallzeiten und negativer Prognose. Wenn so etwas im Raum steht, solltest du früh Ausbildungsberatung, IHK, Gewerkschaft oder rechtliche Beratung einbeziehen.

Dokumentation der Fehlzeiten

Führe am besten selbst Buch über deine Krankheitstage. Das hilft dir, den Überblick zu behalten und bei Bedarf nachzuweisen, dass du dich korrekt krankgemeldet hast. Notiere dabei:

  • Datum der Krankmeldung
  • Art der Meldung (Telefon, E-Mail etc.)
  • Ansprechpartner im Betrieb
  • Datum und Dauer der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Eine gute Dokumentation kann besonders wichtig werden, wenn es später Fragen zu deinen Fehlzeiten gibt oder wenn die Zulassung zur Abschlussprüfung von deinen Fehlzeiten abhängt.

Auswirkungen auf die Ausbildung

Krankheitsbedingte Fehlzeiten können Auswirkungen auf deine Ausbildung haben, besonders im Hinblick auf die Zulassung zur Abschlussprüfung. Das Berufsbildungsgesetz sieht vor, dass du die Ausbildungszeit nicht nur kalendarisch absolvieren, sondern auch tatsächlich am Ausbildungsgeschehen teilnehmen musst.

Der 10%-Richtwert bei Fehlzeiten

Viele IHKs orientieren sich bei der Zulassung zur Abschlussprüfung an Richtwerten. Diese Werte sind keine starre gesetzliche Grenze, sondern Ausgangspunkt für die Einzelfallprüfung. Die konkrete Berechnung ist nicht bundesweit einheitlich; frage bei längeren Fehlzeiten früh deine zuständige IHK.

  • Bis etwa 10% Fehlzeiten: in vielen IHK-Bezirken in der Regel unproblematisch
  • Wie viele Tage das konkret sind, hängt vom Berechnungsmodell und vom Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung ab; die Handelskammer Bremen nennt zum Beispiel 55 Fehltage bei drei Jahren Ausbildung und Anmeldung nach 2,5 Jahren
  • Urlaubstage werden nicht als Fehlzeiten gerechnet
  • Einige IHKs rechnen mit Arbeitstagen, andere beziehen auch Berufsschultage und konkrete Ausbildungszeiten ein

Einzelfallentscheidungen bei höheren Fehlzeiten

Wenn deine Fehlzeiten über diesem Richtwert liegen, kann eine individuelle Prüfung deines Falls erfolgen. Die IHK kann dabei verschiedene Faktoren berücksichtigen:

  • Leistungsbeurteilungen aus dem Betrieb
  • Noten und Beurteilungen der Berufsschule
  • Stellungnahmen von beteiligten Ausbildern
  • Art und Verteilung der Fehlzeiten
  • Erreichte berufliche Handlungsfähigkeit

Entscheidend ist nicht, ob du die theoretische Prüfung bestehen könntest, sondern ob du trotz der Fehlzeiten alle wesentlichen Ausbildungsinhalte kennengelernt hast. Dabei wird sowohl deine Fachkompetenz als auch deine Sozial-, Selbst- und Methodenkompetenz bewertet.

Prüfungsteilnahme trotz Krankschreibung

Wenn du zum Zeitpunkt einer Prüfung krankgeschrieben bist, kann eine Teilnahme trotzdem möglich sein, wenn du tatsächlich prüfungsfähig bist. Dabei gilt:

  • Die IHK kann eigene Nachweise oder Erklärungen für Rücktritt, Krankheit oder Fortsetzung der Prüfung verlangen
  • Eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung ist nicht in jedem Fall erforderlich; prüfe aber die Hinweise deiner IHK
  • Bei praktischen Prüfungen kann der Prüfungsausschuss einschreiten, wenn ein Sicherheitsrisiko besteht

Wichtig: Wenn du dich trotz Kenntnis deiner Krankheit für die Prüfung entscheidest, kannst du dich nach Prüfungsende in der Regel nicht mehr auf diese Erkrankung berufen, um das Prüfungsergebnis anzufechten. Wenn du nicht prüfungsfähig bist, melde dich sofort bei deiner IHK ab und reiche die dort geforderten Nachweise ein.

Vorbeugende Maßnahmen

Um Probleme mit zu hohen Fehlzeiten zu vermeiden, solltest du:

  • Frühzeitig das Gespräch mit Ausbilder und Berufsschule suchen, wenn sich längere Fehlzeiten abzeichnen
  • Möglichkeiten zum Nachholen versäumter Ausbildungsinhalte besprechen
  • Alle Krankmeldungen und Atteste sorgfältig dokumentieren
  • Bei längeren Erkrankungen die IHK-Ausbildungsberatung kontaktieren

Eine offene Kommunikation mit allen Beteiligten kann helfen, gemeinsam Lösungen zu finden und Zulassung, Nachholen von Inhalten und Prüfungsteilnahme planbar zu halten.

Nächster Schritt

Wenn du gerade krank bist, arbeite die akuten Punkte in dieser Reihenfolge ab: Betrieb informieren, Berufsschule informieren, ärztliche Feststellung oder eAU klären, Fristen notieren. Wenn sich längere Fehlzeiten abzeichnen, sprich früh mit Ausbilder, Berufsschule und IHK-Ausbildungsberatung. Passende Vertiefungen findest du in Rechte und Pflichten in der Ausbildung, Arbeitszeit und Urlaub für Azubis, Berufsschule in der IT-Ausbildung und Prüfungstermine.

Offizielle Quellen

KrankmeldungFehlzeitenEntgeltfortzahlungPrüfungszulassung
Portrait von Noel Lang

Noel Lang

Fachinformatiker für Anwendungsentwicklung, baut Lernplattformen für IT-Azubis und schreibt hier über alles rund um den IT-Berufseinstieg.

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