Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) für IT-Auszubildende
Was ist Berufsausbildungsbeihilfe?
Voraussetzungen für den BAB-Anspruch
Die Voraussetzungen für einen BAB-Anspruch sind klar definiert und gelten auch für alle IT-Ausbildungsberufe. Grundlegend musst du eine betriebliche oder außerbetriebliche Ausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf absolvieren. Dies trifft auf alle IT-Berufe zu, da sie nach dem Berufsbildungsgesetz geregelt sind. Schulische Ausbildungen werden hingegen nicht durch BAB gefördert - hier greift stattdessen das BAföG.
Wohnsituation als zentrale Voraussetzung
Die wichtigste Voraussetzung ist deine Wohnsituation: Du musst in einer eigenen Wohnung leben und darfst nicht mehr im Haushalt deiner Eltern wohnen. Für IT-Auszubildende unter 18 Jahren gilt dabei eine besondere Regelung: Sie können BAB nur erhalten, wenn der Ausbildungsbetrieb zu weit vom Elternhaus entfernt liegt. Als Richtwert gilt hier eine Fahrzeit von mehr als zwei Stunden für Hin- und Rückweg mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
Altersunabhängige Förderung
Bist du bereits volljährig, spielt die Entfernung zum Elternhaus keine Rolle mehr. Du kannst dann BAB auch erhalten, wenn der Ausbildungsbetrieb theoretisch von zu Hause erreichbar wäre. Das ist besonders relevant für IT-Auszubildende, die sich bewusst für einen weiter entfernten Ausbildungsplatz entscheiden, um bei einem bestimmten Unternehmen oder in einer bestimmten Fachrichtung ihre Ausbildung zu absolvieren.
Besondere Lebenssituationen
Unabhängig vom Alter besteht ein BAB-Anspruch auch in folgenden Situationen:
- Du bist verheiratet oder lebst in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
- Du hast bereits ein eigenes Kind
- Es liegen schwerwiegende soziale Gründe vor, die gegen einen Verbleib im Elternhaus sprechen
Erstausbildung und Zweitausbildung
In der Regel wird nur die erste Berufsausbildung durch BAB gefördert. Eine Zweitausbildung kann nur in Ausnahmefällen gefördert werden, wenn du ohne sie keine realistische Chance auf dem Arbeitsmarkt hättest. Dies könnte zum Beispiel der Fall sein, wenn du nach einer branchenfremden Erstausbildung in die IT-Branche wechseln möchtest und dafür eine der IT-Ausbildungen absolvierst.
Ausbildung im Ausland
Für IT-Auszubildende ist auch die Regelung zur Auslandsausbildung interessant: BAB kann auch gezahlt werden, wenn Teile der Ausbildung im Ausland stattfinden - allerdings maximal für ein Jahr. Bei einer kompletten Ausbildung im angrenzenden Ausland oder in der EU ist eine Förderung möglich, wenn die Ausbildung einer deutschen IT-Ausbildung gleichwertig ist.
Ausschlusskriterien
Es gibt auch klare Ausschlusskriterien für BAB:
- Schulische Ausbildungen (hier greift stattdessen BAföG)
- Bereits abgeschlossenes Studium
- Bezug vergleichbarer staatlicher Leistungen
- Wohnen im elterlichen Haushalt (außer bei den genannten Ausnahmen)
Staatsbürgerschaft und Aufenthaltsstatus
Höhe der Förderung
Die Höhe deiner BAB-Förderung setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen und wird individuell berechnet. Der maximale Gesamtbedarf beträgt derzeit 822 Euro monatlich, bestehend aus einem Grundbedarf von 442 Euro und einem Wohnkostenzuschuss von bis zu 380 Euro. Zusätzlich können Fahrtkosten bis zu einem Höchstbetrag von 476 Euro monatlich übernommen werden.
Beispielrechnung für einen IT-Auszubildenden
Anrechnung des Elterneinkommens
Beim Einkommen deiner Eltern gibt es einen Grundfreibetrag von 2.540 Euro. Zusätzlich wird ein Freibetrag von 901 Euro gewährt, wenn du wegen der Ausbildung umziehen musstest. Vom übersteigenden Einkommen werden nur 50 Prozent angerechnet. Für Geschwister gibt es weitere Freibeträge.
Konkrete Förderbeispiele
Ein typischer BAB-Anspruch für IT-Auszubildende liegt zwischen 200 und 400 Euro monatlich. Die genaue Höhe hängt stark von deiner individuellen Situation ab. Besonders wichtig sind dabei:
- Die tatsächliche Höhe deiner Ausbildungsvergütung
- Das Einkommen deiner Eltern
- Deine Mietkosten am Ausbildungsort
- Die Entfernung zwischen Wohnung und Ausbildungsstätte
Der Weg zur Berufsausbildungsbeihilfe
Den Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe stellst du bei der Agentur für Arbeit an deinem Wohnort. Dies kannst du bequem online über die Website der Arbeitsagentur erledigen. Die Antragstellung ist auch vor Beginn der Ausbildung möglich, sobald du einen unterschriebenen Ausbildungsvertrag hast. Eine frühe Antragstellung ist sinnvoll, da die Bearbeitung einige Wochen dauern kann.
Benötigte Unterlagen
Für einen vollständigen Antrag benötigst du folgende Dokumente:
- Deinen unterschriebenen Ausbildungsvertrag
- Eine Bescheinigung über deine Ausbildungsvergütung
- Deinen Mietvertrag
- Den Einkommensnachweis deiner Eltern (Steuerbescheid oder Lohnbescheinigung des vorletzten Kalenderjahres)
- Bei Fahrtkosten: Nachweise über die Kosten des öffentlichen Nahverkehrs
Zeitlicher Ablauf
BAB wird frühestens ab dem Monat gezahlt, in dem du den Antrag stellst - auch wenn deine Ausbildung schon früher begonnen hat. Eine rückwirkende Zahlung für Monate vor der Antragstellung ist nicht möglich. Der erste Bewilligungszeitraum umfasst maximal 18 Monate. Danach musst du einen Folgeantrag stellen.
Tipps für die Antragstellung
Achte besonders auf die Vollständigkeit deiner Unterlagen. Fehlende Dokumente verzögern die Bearbeitung erheblich. Wenn deine Eltern die Einkommensunterlagen nicht zur Verfügung stellen wollen oder können, kannst du dies bei der Arbeitsagentur angeben. In solchen Fällen kann BAB zunächst vorläufig bewilligt werden.
Nach der Antragstellung
Nach Eingang deines Antrags erhältst du eine Eingangsbestätigung. Die Arbeitsagentur prüft dann deine Unterlagen und berechnet deinen individuellen Anspruch. Bei Rückfragen wirst du kontaktiert. Nach der Bewilligung erhältst du einen schriftlichen Bescheid, aus dem die Höhe deiner BAB-Förderung hervorgeht.
Änderungen während des Bewilligungszeitraums
Wichtige Änderungen musst du der Arbeitsagentur umgehend mitteilen. Dazu gehören:
- Ein Umzug in eine andere Wohnung
- Eine Änderung deiner Ausbildungsvergütung
- Ein Wechsel des Ausbildungsbetriebs
Die BAB wird dann neu berechnet und angepasst. Bei einem Umzug in einen anderen Agenturbezirk wird dein BAB-Antrag an die neu zuständige Arbeitsagentur übergeben.
Besonderheit für IT-Auszubildende
Da IT-Ausbildungsplätze oft in Ballungsräumen angeboten werden, während Auszubildende häufig aus ländlichen Regionen kommen, ist eine gute Vorbereitung der BAB-Antragstellung besonders wichtig. Kläre bereits bei der Zusage für deinen Ausbildungsplatz, ob du umziehen musst und beginne frühzeitig mit der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen.