Zuletzt aktualisiert am 16. Januar 202511 Minuten Lesezeit

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) für IT-Auszubildende

Mit einer Ausbildung in der IT-Branche triffst du eine zukunftssichere Berufswahl. Die Ausbildungsvergütung liegt in den IT-Berufen zwar über dem Durchschnitt, dennoch reicht das Gehalt nicht immer aus, um alle anfallenden Kosten zu decken. Besonders wenn du für die Ausbildung umziehen musst, können die Lebenshaltungskosten dein Budget stark belasten.

Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) ist ein staatlicher Zuschuss, der dir dabei hilft, deine Ausbildung auch dann zu absolvieren, wenn dein Ausbildungsgehalt und die Unterstützung deiner Eltern nicht ausreichen. Anders als ein Kredit musst du BAB später nicht zurückzahlen. Die Förderung wird von der Bundesagentur für Arbeit gewährt und steht Auszubildenden in allen IT-Berufen zur Verfügung - vom Fachinformatiker über IT-System-Elektroniker bis zu den IT-Kaufleuten.

Der monatliche Höchstsatz der BAB beträgt aktuell 822 Euro. Zusätzlich können Fahrtkosten bis zu 476 Euro im Monat übernommen werden. Die tatsächliche Höhe der Förderung hängt von verschiedenen Faktoren ab, etwa deiner Ausbildungsvergütung und dem Einkommen deiner Eltern. Besonders relevant ist die BAB für IT-Auszubildende, die nicht mehr bei ihren Eltern wohnen können, weil der Ausbildungsbetrieb zu weit entfernt liegt.

Mit der BAB unterstützt der Staat gezielt junge Menschen dabei, auch überregional einen passenden Ausbildungsplatz anzunehmen. Gerade in der IT-Branche sind die Ausbildungsplätze oft ungleich verteilt - während in Großstädten viele Stellen angeboten werden, ist das Angebot in ländlichen Regionen meist geringer. Die BAB ermöglicht es dir, dich auch auf weiter entfernte Ausbildungsplätze zu bewerben und so den optimalen Einstieg in deine IT-Karriere zu finden.

Was ist Berufsausbildungsbeihilfe?

Die Berufsausbildungsbeihilfe ist eine Sozialleistung, die im Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) gesetzlich verankert ist. Sie richtet sich an Auszubildende in einer betrieblichen oder außerbetrieblichen Ausbildung, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können. Anders als beim BAföG für Studierende handelt es sich bei der BAB um einen Zuschuss, den du nicht zurückzahlen musst.

Die Bundesagentur für Arbeit ist als Träger der Leistung für die Bewilligung und Auszahlung zuständig. Sie prüft deinen Antrag und ermittelt, ob und in welcher Höhe dir BAB zusteht. Der Bewilligungszeitraum beträgt dabei in der Regel 18 Monate. Danach kannst du einen Folgeantrag stellen, wenn die Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind.

Die BAB setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen. Der Grundbedarf deckt die allgemeinen Lebenshaltungskosten ab und beträgt aktuell 442 Euro monatlich. Für die Unterkunft werden zusätzlich bis zu 380 Euro anerkannt. Darüber hinaus können auch Fahrtkosten zwischen Wohnung, Ausbildungsstätte und Berufsschule sowie eine Pauschale für Arbeitskleidung berücksichtigt werden. Bei Auszubildenden mit Kindern werden zudem Betreuungskosten in Höhe von 160 Euro pro Kind anerkannt.

Eine Besonderheit der BAB ist die Berücksichtigung der Ausbildungsvergütung und des Einkommens der Eltern. Die Arbeitsagentur ermittelt zunächst deinen individuellen Bedarf und prüft dann, welchen Teil davon du selbst durch deine Ausbildungsvergütung decken kannst. Auch das Einkommen deiner Eltern wird dabei angerechnet - allerdings gibt es verschiedene Freibeträge, die nicht berücksichtigt werden. Bei einer notwendigen auswärtigen Unterbringung gelten zudem höhere Freibeträge, um die berufliche Mobilität zu fördern.

Die BAB unterscheidet sich damit grundlegend von anderen Förderungen wie dem Schüler-BAföG, das für schulische Ausbildungen gedacht ist. Während das BAföG auch bei einer Ausbildung im elterlichen Haushalt gezahlt werden kann, setzt die BAB in der Regel voraus, dass du nicht mehr bei deinen Eltern wohnst. Diese klare Ausrichtung auf Auszubildende, die für ihre Ausbildung umziehen müssen, macht die BAB zu einem wichtigen Instrument der Ausbildungsförderung.

Voraussetzungen für den BAB-Anspruch

Die Voraussetzungen für einen BAB-Anspruch sind klar definiert und gelten auch für alle IT-Ausbildungsberufe. Grundlegend musst du eine betriebliche oder außerbetriebliche Ausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf absolvieren. Dies trifft auf alle IT-Berufe zu, da sie nach dem Berufsbildungsgesetz geregelt sind. Schulische Ausbildungen werden hingegen nicht durch BAB gefördert - hier greift stattdessen das BAföG.

Wohnsituation als zentrale Voraussetzung

Die wichtigste Voraussetzung ist deine Wohnsituation: Du musst in einer eigenen Wohnung leben und darfst nicht mehr im Haushalt deiner Eltern wohnen. Für IT-Auszubildende unter 18 Jahren gilt dabei eine besondere Regelung: Sie können BAB nur erhalten, wenn der Ausbildungsbetrieb zu weit vom Elternhaus entfernt liegt. Als Richtwert gilt hier eine Fahrzeit von mehr als zwei Stunden für Hin- und Rückweg mit öffentlichen Verkehrsmitteln.

Altersunabhängige Förderung

Bist du bereits volljährig, spielt die Entfernung zum Elternhaus keine Rolle mehr. Du kannst dann BAB auch erhalten, wenn der Ausbildungsbetrieb theoretisch von zu Hause erreichbar wäre. Das ist besonders relevant für IT-Auszubildende, die sich bewusst für einen weiter entfernten Ausbildungsplatz entscheiden, um bei einem bestimmten Unternehmen oder in einer bestimmten Fachrichtung ihre Ausbildung zu absolvieren.

Besondere Lebenssituationen

Unabhängig vom Alter besteht ein BAB-Anspruch auch in folgenden Situationen:

  • Du bist verheiratet oder lebst in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
  • Du hast bereits ein eigenes Kind
  • Es liegen schwerwiegende soziale Gründe vor, die gegen einen Verbleib im Elternhaus sprechen

Erstausbildung und Zweitausbildung

In der Regel wird nur die erste Berufsausbildung durch BAB gefördert. Eine Zweitausbildung kann nur in Ausnahmefällen gefördert werden, wenn du ohne sie keine realistische Chance auf dem Arbeitsmarkt hättest. Dies könnte zum Beispiel der Fall sein, wenn du nach einer branchenfremden Erstausbildung in die IT-Branche wechseln möchtest und dafür eine der IT-Ausbildungen absolvierst.

Ausbildung im Ausland

Für IT-Auszubildende ist auch die Regelung zur Auslandsausbildung interessant: BAB kann auch gezahlt werden, wenn Teile der Ausbildung im Ausland stattfinden - allerdings maximal für ein Jahr. Bei einer kompletten Ausbildung im angrenzenden Ausland oder in der EU ist eine Förderung möglich, wenn die Ausbildung einer deutschen IT-Ausbildung gleichwertig ist.

Ausschlusskriterien

Es gibt auch klare Ausschlusskriterien für BAB:

  • Schulische Ausbildungen (hier greift stattdessen BAföG)
  • Bereits abgeschlossenes Studium
  • Bezug vergleichbarer staatlicher Leistungen
  • Wohnen im elterlichen Haushalt (außer bei den genannten Ausnahmen)

Staatsbürgerschaft und Aufenthaltsstatus

Deutsche Staatsangehörige und EU-Bürger haben grundsätzlich Anspruch auf BAB, wenn sie die anderen Voraussetzungen erfüllen. Bei Nicht-EU-Bürgern kommt es auf den Aufenthaltsstatus an. Menschen im Asylverfahren oder mit einer Duldung können BAB erst nach 15 Monaten ununterbrochenen Aufenthalts in Deutschland erhalten.

Diese Voraussetzungen gelten einheitlich für alle IT-Ausbildungsberufe, also sowohl für Fachinformatiker aller Fachrichtungen als auch für IT-System-Elektroniker und IT-Kaufleute. Die genaue Prüfung deines individuellen Anspruchs übernimmt die örtliche Agentur für Arbeit.

Höhe der Förderung

Die Höhe deiner BAB-Förderung setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen und wird individuell berechnet. Der maximale Gesamtbedarf beträgt derzeit 822 Euro monatlich, bestehend aus einem Grundbedarf von 442 Euro und einem Wohnkostenzuschuss von bis zu 380 Euro. Zusätzlich können Fahrtkosten bis zu einem Höchstbetrag von 476 Euro monatlich übernommen werden.

Beispielrechnung für einen IT-Auszubildenden

Nehmen wir als Beispiel einen 19-jährigen Fachinformatiker im ersten Ausbildungsjahr:

BedarfskomponenteBetrag
Grundbedarf442 EUR
Unterkunftskosten380 EUR
Fahrtkosten49 EUR
Arbeitskleidungspauschale16 EUR
Gesamtbedarf887 EUR

Von diesem Gesamtbedarf werden deine eigene Ausbildungsvergütung und das Einkommen deiner Eltern teilweise abgezogen. Die durchschnittliche Ausbildungsvergütung in IT-Berufen liegt im ersten Jahr bei etwa 1.000 Euro brutto. Nach Abzug von Steuern und Sozialversicherung bleiben etwa 800 Euro netto. Davon wird ein Freibetrag von 85 Euro abgezogen, wenn du wegen der Ausbildung umziehen musstest.

Anrechnung des Elterneinkommens

Beim Einkommen deiner Eltern gibt es einen Grundfreibetrag von 2.540 Euro. Zusätzlich wird ein Freibetrag von 901 Euro gewährt, wenn du wegen der Ausbildung umziehen musstest. Vom übersteigenden Einkommen werden nur 50 Prozent angerechnet. Für Geschwister gibt es weitere Freibeträge.

Konkrete Förderbeispiele

Ein typischer BAB-Anspruch für IT-Auszubildende liegt zwischen 200 und 400 Euro monatlich. Die genaue Höhe hängt stark von deiner individuellen Situation ab. Besonders wichtig sind dabei:

  • Die tatsächliche Höhe deiner Ausbildungsvergütung
  • Das Einkommen deiner Eltern
  • Deine Mietkosten am Ausbildungsort
  • Die Entfernung zwischen Wohnung und Ausbildungsstätte

Die Arbeitsagentur stellt online einen BAB-Rechner zur Verfügung, mit dem du deinen voraussichtlichen Anspruch ermitteln kannst. Beachte dabei, dass es sich nur um einen Richtwert handelt - die endgültige Berechnung erfolgt erst mit deinem konkreten Antrag.

Wichtig zu wissen: Die BAB wird monatlich ausgezahlt und muss nicht zurückgezahlt werden. Sie wird für maximal 18 Monate bewilligt. Danach kannst du einen Folgeantrag stellen. Dabei wird dein Anspruch neu berechnet, da sich deine Ausbildungsvergütung im zweiten und dritten Ausbildungsjahr in der Regel erhöht.

Der Weg zur Berufsausbildungsbeihilfe

Den Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe stellst du bei der Agentur für Arbeit an deinem Wohnort. Dies kannst du bequem online über die Website der Arbeitsagentur erledigen. Die Antragstellung ist auch vor Beginn der Ausbildung möglich, sobald du einen unterschriebenen Ausbildungsvertrag hast. Eine frühe Antragstellung ist sinnvoll, da die Bearbeitung einige Wochen dauern kann.

Benötigte Unterlagen

Für einen vollständigen Antrag benötigst du folgende Dokumente:

  • Deinen unterschriebenen Ausbildungsvertrag
  • Eine Bescheinigung über deine Ausbildungsvergütung
  • Deinen Mietvertrag
  • Den Einkommensnachweis deiner Eltern (Steuerbescheid oder Lohnbescheinigung des vorletzten Kalenderjahres)
  • Bei Fahrtkosten: Nachweise über die Kosten des öffentlichen Nahverkehrs

Zeitlicher Ablauf

BAB wird frühestens ab dem Monat gezahlt, in dem du den Antrag stellst - auch wenn deine Ausbildung schon früher begonnen hat. Eine rückwirkende Zahlung für Monate vor der Antragstellung ist nicht möglich. Der erste Bewilligungszeitraum umfasst maximal 18 Monate. Danach musst du einen Folgeantrag stellen.

Tipps für die Antragstellung

Achte besonders auf die Vollständigkeit deiner Unterlagen. Fehlende Dokumente verzögern die Bearbeitung erheblich. Wenn deine Eltern die Einkommensunterlagen nicht zur Verfügung stellen wollen oder können, kannst du dies bei der Arbeitsagentur angeben. In solchen Fällen kann BAB zunächst vorläufig bewilligt werden.

Nach der Antragstellung

Nach Eingang deines Antrags erhältst du eine Eingangsbestätigung. Die Arbeitsagentur prüft dann deine Unterlagen und berechnet deinen individuellen Anspruch. Bei Rückfragen wirst du kontaktiert. Nach der Bewilligung erhältst du einen schriftlichen Bescheid, aus dem die Höhe deiner BAB-Förderung hervorgeht.

Änderungen während des Bewilligungszeitraums

Wichtige Änderungen musst du der Arbeitsagentur umgehend mitteilen. Dazu gehören:

  • Ein Umzug in eine andere Wohnung
  • Eine Änderung deiner Ausbildungsvergütung
  • Ein Wechsel des Ausbildungsbetriebs

Die BAB wird dann neu berechnet und angepasst. Bei einem Umzug in einen anderen Agenturbezirk wird dein BAB-Antrag an die neu zuständige Arbeitsagentur übergeben.

Besonderheit für IT-Auszubildende

Da IT-Ausbildungsplätze oft in Ballungsräumen angeboten werden, während Auszubildende häufig aus ländlichen Regionen kommen, ist eine gute Vorbereitung der BAB-Antragstellung besonders wichtig. Kläre bereits bei der Zusage für deinen Ausbildungsplatz, ob du umziehen musst und beginne frühzeitig mit der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen.

Besonderheiten und häufige Fragen

Auslandsaufenthalte während der IT-Ausbildung werden immer wichtiger. BAB kann für Ausbildungsabschnitte im Ausland bis zu einem Jahr weitergezahlt werden. Bei einem kompletten Ausbildungsplatz im europäischen Ausland ist eine Förderung möglich, wenn die Ausbildung einer deutschen IT-Ausbildung gleichwertig ist. Die Arbeitsagentur prüft dies anhand einer Gleichwertigkeitsbescheinigung.

Besondere Wohnsituationen werfen oft Fragen auf. Wenn du beispielsweise in einer Wohngemeinschaft lebst, wird der auf dich entfallende Mietanteil berücksichtigt. Bei einer Unterbringung im Wohnheim oder Internat gelten spezielle Regelungen für die Berechnung der Wohnkosten. Die tatsächlichen Kosten werden bis zur Höhe des maximalen Wohnkostenzuschusses von 380 Euro übernommen.

Ein weiterer Sonderfall betrifft IT-Auszubildende mit eigenem Kind. Hier werden zusätzlich Kinderbetreuungskosten von bis zu 160 Euro pro Kind anerkannt. Außerdem entfällt in diesem Fall die Einkommensanrechnung der Eltern, da durch die Elternschaft eine eigene Bedarfsgemeinschaft begründet wird.

Bei einer vorzeitigen Beendigung der Ausbildung oder einem Ausbildungswechsel solltest du umgehend die Arbeitsagentur informieren. Die BAB-Zahlung wird dann eingestellt. Für eine neue Ausbildung kannst du einen neuen Antrag stellen. Die Förderung ist möglich, wenn du einen wichtigen Grund für den Ausbildungsabbruch nachweisen kannst - etwa wenn sich der ursprüngliche Ausbildungsberuf als ungeeignet erwiesen hat.

Die Kombination von BAB mit anderen Leistungen ist ein weiteres wichtiges Thema. Kindergeld kannst du parallel zur BAB beziehen, es wird nicht als Einkommen angerechnet. Anders sieht es bei vergleichbaren Förderleistungen wie BAföG aus - hier ist eine gleichzeitige Förderung ausgeschlossen.

Alternativen zur Berufsausbildungsbeihilfe

Wenn du keinen Anspruch auf BAB hast, gibt es verschiedene alternative Fördermöglichkeiten für deine IT-Ausbildung. Eine wichtige Option ist das Wohngeld, das du bei der zuständigen Kommune beantragen kannst. Diese Unterstützung steht auch Auszubildenden zu, die noch bei ihren Eltern wohnen. Die Höhe richtet sich nach deinem Einkommen, der Miete und dem Wohnort.

Kindergeld wird während der gesamten Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr gezahlt. Aktuell beträgt es 250 Euro monatlich. Das Besondere: Das Kindergeld wird bei der BAB-Berechnung nicht als Einkommen berücksichtigt. Du kannst es also zusätzlich zu anderen Förderungen erhalten. Wenn deine Eltern das Kindergeld bekommen, können sie es an dich weiterleiten.

Für schulische IT-Ausbildungen, etwa zum Technischen Assistenten für Informatik, kommt statt BAB das BAföG in Frage. Anders als BAB kann BAföG auch gezahlt werden, wenn du bei deinen Eltern wohnst. Allerdings muss die Hälfte des BAföG-Betrags später zurückgezahlt werden.

Eine weitere Möglichkeit sind Bildungskredite der KfW-Bank. Diese zinsgünstigen Darlehen können auch zusätzlich zu anderen Förderungen beantragt werden. Sie eignen sich besonders für die Finanzierung besonderer Ausgaben während der Ausbildung, etwa für die Anschaffung eines Laptops oder die Einrichtung der ersten eigenen Wohnung.

Einige Bundesländer bieten zudem spezielle Ausbildungsförderungen an. Diese Programme unterscheiden sich regional stark. Es lohnt sich daher, bei der Industrie- und Handelskammer oder der örtlichen Arbeitsagentur nach landespezifischen Fördermöglichkeiten zu fragen.

Unabhängig von staatlichen Förderungen gewähren manche IT-Unternehmen ihren Auszubildenden zusätzliche Leistungen wie Fahrtkostenzuschüsse, Zuschüsse zur Unterkunft oder Unterstützung bei der Beschaffung von Arbeitsmitteln. Diese betrieblichen Leistungen solltest du bereits beim Vorstellungsgespräch erfragen.