Zuletzt aktualisiert am 16. Januar 20256 Minuten Lesezeit

Die Ausbildungsvergütung - dein "Gehalt" während der Ausbildung

Als Auszubildender in einem IT-Beruf hast du Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Diese Ausbildungsvergütung ist dein monatliches Gehalt, das dir dein Ausbildungsbetrieb zahlen muss. Die Höhe richtet sich nach verschiedenen Faktoren wie dem Ausbildungsjahr, der Branche und möglichen Tarifverträgen.

Die wichtigsten Fakten zur Ausbildungsvergütung:

  • Sie steigt mit jedem Ausbildungsjahr
  • Du erhältst sie auch während des Berufsschulunterrichts
  • Sie muss spätestens am letzten Arbeitstag des Monats gezahlt werden
  • Bei Krankheit wird sie bis zu 6 Wochen weitergezahlt

In der IT-Branche liegen die Vergütungen meist deutlich über dem gesetzlichen Minimum. Du kannst mit einer monatlichen Vergütung zwischen 900 und 1.100 Euro im ersten Ausbildungsjahr rechnen. Die genaue Höhe hängt dabei von deinem Ausbildungsbetrieb und der Region ab.

Deine Ausbildungsvergütung ist mehr als nur ein Gehalt - sie ist Teil deiner Ausbildung und gesetzlich im Berufsbildungsgesetz verankert. Sie soll dir ermöglichen, dich auf deine Ausbildung zu konzentrieren und den Lebensunterhalt während dieser Zeit zu bestreiten.

Gesetzliche Grundlagen und Mindestausbildungsvergütung

Das Berufsbildungsgesetz regelt in § 17, dass dir als Auszubildendem eine angemessene Vergütung zusteht. Seit 2020 gibt es dafür eine gesetzliche Mindestausbildungsvergütung. Diese legt fest, wie viel du mindestens verdienen musst - egal in welchem Betrieb du deine Ausbildung machst.

Die aktuellen Mindestbeträge für Ausbildungen ab 2024 betragen:

AusbildungsjahrMindestvergütung
1. Jahr649 Euro
2. Jahr766 Euro
3. Jahr876 Euro
4. Jahr909 Euro

Diese Beträge gelten bundesweit und werden jedes Jahr zum 1. Januar angepasst. Dabei orientiert sich die Anpassung an der durchschnittlichen Entwicklung aller Ausbildungsvergütungen.

Dein Ausbildungsbetrieb muss dir die Vergütung spätestens am letzten Arbeitstag des Monats zahlen. Dabei handelt es sich um Bruttobeträge, von denen noch etwa 20 Prozent Sozialversicherungsbeiträge abgezogen werden. Die Lohnsteuer spielt bei diesen Beträgen meist keine Rolle, da du unter dem Steuerfreibetrag bleibst.

Wichtig zu wissen: Die Vergütung steht dir auch zu, wenn du:

  • am Berufsschulunterricht teilnimmst
  • Prüfungen ablegst
  • bis zu 6 Wochen krank bist
  • Urlaub hast
  • an Schulungen oder Projekten außerhalb des Betriebs teilnimmst

Wenn dein Betrieb dir Unterkunft oder Verpflegung zur Verfügung stellt, können diese Sachleistungen auf die Vergütung angerechnet werden. Allerdings müssen dir mindestens 25 Prozent der vereinbarten Gesamtvergütung als Geld ausgezahlt werden.

Bei einer Teilzeitausbildung kann die Vergütung entsprechend gekürzt werden. Die Kürzung darf aber maximal so hoch sein wie die Reduzierung der Arbeitszeit. Arbeitest du zum Beispiel 30 Prozent weniger, darf auch die Vergütung höchstens um 30 Prozent gekürzt werden.

Überstunden müssen dir zusätzlich vergütet werden. Statt einer Bezahlung kann dir dein Ausbildungsbetrieb auch einen Freizeitausgleich gewähren. Die Höhe der Überstundenvergütung muss dabei angemessen sein.

Dein Alter spielt übrigens bei der Höhe der Mindestausbildungsvergütung keine Rolle mehr. Früher war das anders - da wurde die Angemessenheit der Vergütung auch nach dem Lebensalter bemessen.

Tarifverträge und übliche Vergütungen in der IT-Branche

In der IT-Branche liegen die Ausbildungsvergütungen meist deutlich über der gesetzlichen Mindestvergütung. Besonders in tarifgebundenen Unternehmen kannst du mit einer höheren Vergütung rechnen. Ein Tarifvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften, die unter anderem die Höhe der Ausbildungsvergütung festlegt.

Die durchschnittlichen monatlichen Vergütungen in IT-Berufen betragen aktuell:

AusbildungsberufDurchschnittliche Vergütung
Fachinformatiker Systemintegration1. Jahr: 1.050 €
2. Jahr: 1.150 €
3. Jahr: 1.250 €
Fachinformatiker Anwendungsentwicklung1. Jahr: 1.000 €
2. Jahr: 1.100 €
3. Jahr: 1.200 €
IT-System-Elektroniker1. Jahr: 1.000 €
2. Jahr: 1.100 €
3. Jahr: 1.200 €
Kaufleute für Digitalisierungsmanagement1. Jahr: 950 €
2. Jahr: 1.050 €
3. Jahr: 1.150 €

Dabei gibt es deutliche regionale Unterschiede. In Großstädten und wirtschaftsstarken Regionen wie München, Hamburg oder Frankfurt liegen die Vergütungen oft 10-15% über dem Durchschnitt. In ländlichen Gebieten können sie dagegen niedriger ausfallen.

Wenn dein Ausbildungsbetrieb nicht tarifgebunden ist, muss er sich trotzdem an bestimmte Regeln halten. Die Vergütung darf die branchenübliche Vergütung um maximal 20 Prozent unterschreiten. Als branchenüblich gilt dabei die Vergütung, die das Bundesinstitut für Berufsbildung jährlich ermittelt. In keinem Fall darf die Vergütung aber unter die gesetzliche Mindestvergütung fallen.

Besonders attraktive Vergütungen bieten oft:

  • Große IT-Dienstleister
  • Banken und Versicherungen
  • Automobilhersteller und deren Zulieferer
  • Öffentlicher Dienst

In diesen Branchen gibt es häufig Tarifverträge, die zusätzliche Leistungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder vermögenswirksame Leistungen vorsehen. Diese Zusatzleistungen können die Gesamtvergütung noch einmal deutlich erhöhen.

Übrigens: Die Vergütung richtet sich nicht nach dem Ausbildungsberuf, sondern nach der Branche deines Ausbildungsbetriebs. Als Fachinformatiker in einer Bank kannst du also eine andere Vergütung erhalten als ein Fachinformatiker in einem IT-Unternehmen.

Zusätzliche finanzielle Leistungen und Unterstützung

Neben der regulären Ausbildungsvergütung kannst du während deiner IT-Ausbildung weitere finanzielle Leistungen erhalten. Viele Betriebe zahlen zusätzliche Leistungen, die dein Gesamteinkommen erhöhen. Die häufigsten zusätzlichen betrieblichen Leistungen sind:

  • Weihnachtsgeld (oft ein halbes oder ganzes Monatsgehalt)
  • Urlaubsgeld (meist zwischen 200 und 500 Euro)
  • Vermögenswirksame Leistungen (bis zu 40 Euro monatlich)
  • Fahrtkostenzuschuss
  • Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge

Wenn dein Einkommen für den Lebensunterhalt nicht ausreicht, kannst du staatliche Unterstützung beantragen. Die wichtigste Förderung ist die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) der Bundesagentur für Arbeit. Du kannst BAB erhalten, wenn du während der Ausbildung nicht bei deinen Eltern wohnst und einer der folgenden Punkte auf dich zutrifft:

  • Der Ausbildungsbetrieb ist zu weit vom Elternhaus entfernt
  • Du bist über 18 Jahre alt oder verheiratet
  • Du hast mindestens ein eigenes Kind

Die Höhe der BAB richtet sich nach deinem Einkommen und dem deiner Eltern. Die Bundesagentur für Arbeit stellt einen Online-Rechner zur Verfügung, mit dem du deinen möglichen Anspruch berechnen kannst.

Bei Überstunden gelten besondere Regelungen: Dein Ausbildungsbetrieb muss diese entweder durch Freizeit ausgleichen oder zusätzlich vergüten. Die Vergütung für Überstunden muss angemessen sein und orientiert sich meist an deinem regulären Stundensatz plus einem Zuschlag. Allerdings sollten Überstunden in der Ausbildung die Ausnahme bleiben, da der Fokus auf deiner Ausbildung liegen soll.

Ein weiterer wichtiger Punkt: Wenn du Sozialversicherungsbeiträge zahlst, baust du bereits während der Ausbildung Ansprüche in der Rentenversicherung auf. Die Beiträge betragen etwa 20 Prozent deines Bruttogehalts. Die andere Hälfte der Beiträge zahlt dein Ausbildungsbetrieb.