Ausbildung verkürzen: Die verschiedenen Möglichkeiten
Die IT-Ausbildungsberufe dauern in der Regel drei Jahre. Das Berufsbildungsgesetz sieht jedoch verschiedene Möglichkeiten vor, diese Zeit zu verkürzen. Ob durch einen höheren Schulabschluss, besondere Leistungen während der Ausbildung oder relevante Vorerfahrungen - eine Verkürzung ist bei allen IT-Ausbildungsberufen möglich.
Die wichtigsten Verkürzungsmöglichkeiten sind:
- Verkürzung aufgrund der schulischen Vorbildung (Realschulabschluss oder Abitur)
- Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung bei guten Leistungen
- Verkürzung durch berufliche Vorerfahrung oder Alter über 21 Jahre
Die Mindestdauer einer verkürzten Ausbildung beträgt bei einer regulär dreijährigen Ausbildung 18 Monate. Eine Verkürzung muss immer mit dem Ausbildungsbetrieb abgestimmt und bei der zuständigen IHK beantragt werden.
Welche dieser Möglichkeiten für dich in Frage kommt und wie du dabei konkret vorgehen musst, erfährst du in den folgenden Abschnitten.
Verkürzung durch schulische Vorbildung
Mit einem höheren Schulabschluss kannst du deine IT-Ausbildung bereits von Beginn an verkürzen. Die Verkürzung muss dabei schon im Ausbildungsvertrag festgelegt werden. Der Ausbildungsbetrieb muss mit der Verkürzung einverstanden sein, da er sicherstellen muss, dass alle Ausbildungsinhalte auch in der verkürzten Zeit vermittelt werden können.
Je nach Schulabschluss sind folgende Verkürzungen möglich:
Schulabschluss | Mögliche Verkürzung |
---|---|
Mittlerer Schulabschluss (Realschule) | bis zu 6 Monate |
Fachhochschulreife oder Abitur | bis zu 12 Monate |
Um die Ausbildung zu verkürzen, müsst ihr - also du und dein Ausbildungsbetrieb - einen gemeinsamen Antrag bei der zuständigen IHK stellen. Diesem Antrag müsst ihr folgende Unterlagen beifügen:
- Kopie des Schulabschlusszeugnisses
- Den Ausbildungsvertrag oder einen Nachtrag zum bestehenden Vertrag
- Eine Stellungnahme des Ausbildungsbetriebs zur geplanten Verkürzung
Die IHK prüft dann den Antrag und genehmigt die Verkürzung, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Wichtig ist dabei: Auch bei einer Verkürzung um 12 Monate bleiben bei einer regulär dreijährigen Ausbildung noch mindestens 24 Monate Ausbildungszeit. Diese Zeit wird benötigt, um alle notwendigen Ausbildungsinhalte zu vermitteln und dich optimal auf die Abschlussprüfung vorzubereiten.
Die Verkürzung wirkt sich auch auf den Besuch der Berufsschule aus. Du steigst dann direkt in eine höhere Klasse ein oder überspringst bestimmte Ausbildungsabschnitte. Welche das genau sind, legt die Berufsschule in Absprache mit deinem Ausbildungsbetrieb fest.
Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung
Wenn du während deiner IT-Ausbildung besonders gute Leistungen zeigst, kannst du auch ohne formale Verkürzung früher zur Abschlussprüfung zugelassen werden. Diese Möglichkeit unterscheidet sich von der Verkürzung durch schulische Vorbildung, da sie erst während der Ausbildung beantragt werden kann und von deinen tatsächlichen Leistungen abhängt.
Der optimale Zeitpunkt für den Antrag liegt etwa sechs Monate vor dem gewünschten Prüfungstermin. Für eine vorzeitige Zulassung musst du folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Überdurchschnittliche Leistungen in der Berufsschule (Notendurchschnitt besser als 2,49)
- Sehr gute Beurteilungen durch den Ausbildungsbetrieb
- Nachweis, dass du den Ausbildungsstoff früher als üblich beherrschst
- Zustimmung des Ausbildungsbetriebs zur vorzeitigen Prüfung
Den Antrag auf vorzeitige Zulassung reichst du bei der zuständigen IHK ein. Dafür benötigst du diese Unterlagen:
- Schriftlicher Antrag mit Begründung
- Aktuelle Zeugnisse der Berufsschule
- Positive Stellungnahme des Ausbildungsbetriebs
- Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an Zwischenprüfungen oder Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung
Die IHK prüft deinen Antrag und entscheidet dann über die vorzeitige Zulassung. Wichtig ist: Auch wenn du früher zur Prüfung zugelassen wirst, musst du den kompletten Prüfungsstoff beherrschen. Die Anforderungen in der Prüfung sind die gleichen wie bei einer regulären Zulassung.
Falls du die vorzeitige Prüfung nicht bestehst, kannst du sie zum regulären Termin wiederholen. Dein Ausbildungsverhältnis läuft in diesem Fall normal weiter bis zum ursprünglich vereinbarten Ende.
Verkürzung durch Vorerfahrung oder Alter
Wenn du bereits Berufserfahrung im IT-Bereich gesammelt hast oder zu Beginn der Ausbildung mindestens 21 Jahre alt bist, kannst du deine Ausbildung ebenfalls verkürzen. Diese Möglichkeit ist besonders interessant für Quereinsteiger oder Menschen, die sich beruflich neu orientieren möchten.
Bei einem Alter von mindestens 21 Jahren zu Ausbildungsbeginn ist eine Verkürzung um bis zu 12 Monate möglich. Der Grund dafür ist, dass dir als Erwachsenem eine schnellere Auffassungsgabe und mehr Lebenserfahrung zugetraut wird. Diese Verkürzung muss aber trotzdem mit dem Ausbildungsbetrieb abgestimmt werden.
Folgende Vorerfahrungen können zu einer Verkürzung der Ausbildungszeit führen:
- Eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anderen Beruf
- Ein abgebrochenes oder abgeschlossenes Studium mit IT-Bezug
- Mehrjährige berufliche Erfahrung im IT-Bereich
- Einschlägige Praktika oder Werkstudententätigkeiten
Die mögliche Verkürzungsdauer richtet sich dabei nach Art und Umfang deiner Vorerfahrung:
Vorerfahrung | Mögliche Verkürzung |
---|---|
Abgeschlossene Berufsausbildung | bis zu 12 Monate |
IT-Studium (mind. 2 Semester) | 6-12 Monate |
Berufserfahrung im IT-Bereich | je nach Dauer 6-12 Monate |
Um eine Verkürzung aufgrund von Vorerfahrung zu beantragen, musst du zusammen mit deinem Ausbildungsbetrieb folgende Schritte durchführen:
- Dokumentiere deine Vorerfahrungen durch Zeugnisse, Arbeitsnachweise oder Studienbescheinigungen
- Stelle mit dem Ausbildungsbetrieb einen Antrag bei der IHK
- Lege einen Plan vor, wie die Ausbildungsinhalte in der verkürzten Zeit vermittelt werden
Die IHK prüft dann im Einzelfall, ob und in welchem Umfang eine Verkürzung möglich ist. Dabei wird besonders darauf geachtet, ob deine Vorerfahrungen relevant für den angestrebten Ausbildungsberuf sind und ob die verkürzte Ausbildungszeit ausreicht, um alle notwendigen Kompetenzen zu erwerben.
Wichtig ist: Auch wenn du bereits viel Erfahrung hast, musst du alle Prüfungsleistungen erbringen. Die Verkürzung bedeutet nur, dass du schneller zur Prüfung zugelassen wirst, nicht dass dir Prüfungsteile erlassen werden. Sprich deshalb vorher ausführlich mit deinem Ausbildungsbetrieb, ob eine Verkürzung für dich sinnvoll ist.