Bildungsgutschein beantragen: Voraussetzungen und Ablauf.

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Ein Bildungsgutschein ist die Zusage der Agentur für Arbeit, die Kosten einer Weiterbildung oder Umschulung zu übernehmen. Du beantragst ihn in einem Beratungsgespräch vor Beginn der Maßnahme. Voraussetzung ist, dass die Weiterbildung notwendig ist und sowohl der Bildungsträger als auch der Kurs nach AZAV zugelassen sind. Ein Rechtsanspruch besteht nicht: Es ist eine Ermessensleistung nach § 81 SGB III.

Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit läuft die finanzielle Unterstützung beruflicher Weiterbildung seit 1. Januar 2025 auch für Jobcenter-Kundinnen und -Kunden über die Agentur für Arbeit. Mit dem Gutschein kannst du verschiedene IT-Berufe erlernen, vom Fachinformatiker über den IT-System-Elektroniker bis zu den kaufmännischen IT-Berufen. Viele Umschulungen dauern rund 24 Monate; die konkrete Dauer hängt von Beruf, Maßnahme und Prüfungsterminen ab.

PunktBedeutung
ZuständigAgentur für Arbeit; bei Bürgergeld zusätzlich Jobcenter für Lebensunterhalt klären
ZielgruppeArbeitslose, von Arbeitslosigkeit Bedrohte oder Menschen ohne verwertbaren Berufsabschluss
VoraussetzungBeratung vor Beginn und zugelassene AZAV-Maßnahme
KostenübernahmeLehrgang, Lernmittel, Fahrtkosten, Prüfungsgebühren und ggf. Kinderbetreuung
Zusätzlich möglichWeiterbildungsgeld und Prüfungsprämien bei abschlussorientierter Umschulung
RechtsnaturErmessensleistung, kein Rechtsanspruch

Welche Voraussetzungen gelten für den Bildungsgutschein?

Die Agentur für Arbeit prüft drei Kriterien, die alle erfüllt sein müssen. Sie stehen in § 81 Abs. 1 SGB III.

PrüfkriteriumWas dahintersteckt
NotwendigkeitDie Weiterbildung muss nötig sein, um Arbeitslosigkeit zu beenden oder abzuwenden, oder um einen fehlenden Berufsabschluss nachzuholen. Kann dich der Berater auch ohne Umschulung vermitteln, entfällt die Notwendigkeit.
Beratung vorabDie Agentur muss dich vor Beginn beraten haben. Ohne vorheriges Beratungsgespräch keine Förderung.
Zugelassene Maßnahme und TrägerKurs und Bildungsträger müssen nach AZAV zertifiziert und in der Weiterbildungsdatenbank gelistet sein.

Auch mit Berufsabschluss förderbar

Ein verbreiteter Irrtum ist, dass ein bereits vorhandener Berufsabschluss die Förderung ausschließt. Für den nachträglichen Erwerb eines Berufsabschlusses gilt zusätzlich § 81 Abs. 2 SGB III. Gefördert wird auch, wer bereits einen Abschluss hat, aber aufgrund einer mehr als vier Jahre ausgeübten an- oder ungelernten Tätigkeit den erlernten Beruf voraussichtlich nicht mehr ausüben kann. Zeiten der Arbeitslosigkeit, Kindererziehung und Pflege (ab Pflegegrad 2) zählen dabei wie Beschäftigungszeiten. Voraussetzung ist außerdem, dass du für den IT-Beruf geeignet bist und die Maßnahme voraussichtlich erfolgreich abschließt.

Was deckt der Bildungsgutschein ab?

Mit dem Bildungsgutschein übernimmt die Agentur für Arbeit die bewilligten Weiterbildungskosten. Die Lehrgangsgebühren werden in der Regel direkt mit dem Bildungsträger abgerechnet. Übernommen werden können außerdem:

  • Lehrgangs- und Prüfungsgebühren
  • Lernmittel wie Fachbücher und Arbeitshefte, bei Bedarf Software-Lizenzen
  • Fahrtkosten zum Bildungsträger, bei weiter Entfernung auch Unterkunft und Verpflegung
  • notwendige Kinderbetreuungskosten

Deinen Lebensunterhalt sicherst du parallel über Arbeitslosengeld oder Bürgergeld; diese Leistungen laufen während der geförderten Weiterbildung weiter. Bei einer abschlussorientierten Umschulung kommt nach § 87a SGB III zusätzlich Geld hinzu:

  • Weiterbildungsgeld: 150 Euro monatlich während der Maßnahme
  • Prämie 1.000 Euro für die bestandene Zwischenprüfung beziehungsweise Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung
  • Prämie 1.500 Euro für die bestandene Abschlussprüfung

Diese Leistungen sind seit dem Bürgergeld-Gesetz dauerhaft und nicht mehr befristet.

Bildungsgutschein beantragen: Schritt für Schritt

Vom ersten Kontakt bis zum Kursstart vergehen erfahrungsgemäß 3 bis 6 Wochen. So läuft der Weg über die Agentur für Arbeit ab:

  1. Berufsziel festlegen. Entscheide dich für einen konkreten Beruf, zum Beispiel Fachinformatiker Anwendungsentwicklung, nicht “irgendwas mit IT”. Suche einen AZAV-zertifizierten Träger mit konkreter Maßnahme-Nummer.
  2. Belege sammeln. Drucke 5 bis 15 aktuelle regionale Stellenanzeigen für den Zielberuf aus. Bei gesundheitlichem Hintergrund kommen ärztliche Atteste dazu.
  3. Beratungstermin vereinbaren. Die Beratung vor Beginn ist gesetzliche Pflichtvoraussetzung.
  4. Beratungsgespräch führen. Nenne dein Berufsziel, belege die Lücke (“Diese Jobs gibt es, mir fehlt die Qualifikation”), nenne Träger und Kursstart und frage aktiv nach dem Bildungsgutschein. Er wird selten von selbst angeboten.
  5. Bildungsgutschein erhalten. Bei positiver Ermessensentscheidung stellt die Agentur den Gutschein aus. Er kann zeitlich, regional und auf ein Bildungsziel beschränkt sein.
  6. Beim Träger einlösen. Lege den Gutschein vor Beginn beim Träger vor, absolviere Eignungstest und Aufnahmegespräch und melde dich an.
  7. Kursstart.

Bereite dich auf das Beratungsgespräch gut vor. Sammle vorab Lebenslauf und Zeugnisse, eine Begründung, warum ein IT-Beruf zu dir passt, die regionalen Stellenanzeigen sowie Informationen zu möglichen Bildungsträgern.

Wenn der Bildungsgutschein abgelehnt wird

Eine Ablehnung ist kein Endpunkt. Die häufigsten Ablehnungsgründe folgen wiederkehrenden Mustern, gegen die du dich vorbereiten kannst.

AblehnungsgrundGegenargument / Vorbereitung
Vermittlung ohne Weiterbildung möglichBelege, warum der alte Beruf keine Perspektive bietet: Stellenmarkt der Region, Betriebsschließung, Atteste.
Fehlende Arbeitsmarktrelevanz des Ziels10 bis 15 aktuelle, datierte regionale Stellenanzeigen beilegen. Regionale Belege schlagen Bundesstatistiken.
Berufsziel zu unkonkretKonkrete Fachrichtung nennen (Anwendungsentwicklung oder Systemintegration), passend zur Vorerfahrung.
Träger oder Maßnahme nicht AZAV-zertifiziertVor dem Termin AZAV-Zertifikat und Maßnahme-Nummer prüfen; nur durch Trägerwechsel lösbar.
Zweite Ausbildung trotz vorhandenem AbschlussAuf § 81 Abs. 2 stützen (mehr als 4 Jahre an-/ungelernt oder alter Abschluss ohne Perspektive).
Budget ausgeschöpftKein inhaltlicher Mangel: früh im Jahr beantragen, ggf. Start im Folgejahr, Widerspruch.

Verlange bei einer Ablehnung immer einen schriftlichen Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung; eine mündliche Ablehnung ist kein rechtskräftiger Bescheid. Gegen den Bescheid kannst du innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einlegen (§ 84 SGG). Das Verfahren ist kostenlos. Gut begründete Widersprüche mit regionalen Belegen haben nach Erfahrungswerten aus der Trägerberatung eine relevante Erfolgsquote; eine amtliche bundesweite Statistik dazu gibt es nicht.

Quellen und amtliche Einstiege

Nächster Schritt

Ordne den Bildungsgutschein in die gesamte Umschulung-Finanzierung ein und vergleiche ihn mit den anderen Kostenträgern auf der Übersicht IT-Umschulung. Wenn gesundheitliche Gründe im Spiel sind, prüfe zusätzlich die Rentenversicherung oder die Berufsgenossenschaft. Wenn du noch zwischen den Formen vergleichst, helfen betriebliche Umschulung, außerbetriebliche Umschulung und schulische Umschulung.

Häufige Fragen.

Häufige Ablehnungsgründe sind: Die Agentur sieht dich im alten Beruf noch vermittelbar, dein Berufsziel ist zu unkonkret, der gewählte Träger oder Kurs ist nicht AZAV-zertifiziert, oder das Budget ist ausgeschöpft. Gegen jede Ablehnung kannst du innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einlegen. Viele Ablehnungen lassen sich mit besserer Vorbereitung vermeiden.
Eine amtliche bundesweite Bewilligungsquote veröffentlicht die Bundesagentur nicht. Der Bildungsgutschein ist eine Ermessensleistung, deine Chance hängt stark von der Vorbereitung ab. Ein klares Berufsziel, regionale Stellenanzeigen als Beleg für die Nachfrage und ein AZAV-zertifizierter Träger verbessern deine Ausgangslage deutlich.
Nein. Der Bildungsgutschein selbst ist nicht an dein Einkommen oder Vermögen geknüpft. Über die Bewilligung entscheiden Notwendigkeit der Weiterbildung, deine Eignung und die Zulassung von Träger und Maßnahme. Dein Lebensunterhalt läuft während der Umschulung parallel über Arbeitslosengeld oder Bürgergeld weiter.
Der Bildungsgutschein deckt die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, Lernmittel, Fahrtkosten und bei Bedarf Kinderbetreuung. Bei einer abschlussorientierten Umschulung kommen ein Weiterbildungsgeld von 150 Euro monatlich sowie Prämien von 1.000 Euro für die bestandene Zwischenprüfung beziehungsweise Teil 1 und 1.500 Euro für die Abschlussprüfung hinzu.