Umschulung über die Rentenversicherung: Voraussetzungen und Übergangsgeld.

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Die Deutsche Rentenversicherung zahlt eine IT-Umschulung als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben, wenn du deinen bisherigen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nicht mehr dauerhaft ausüben kannst. Sie übernimmt die notwendigen Umschulungskosten und zahlt Übergangsgeld als Lohnersatz. Voraussetzung ist ein gesundheitlicher Grund nach § 10 SGB VI plus eine versicherungsrechtliche Bedingung nach § 11 SGB VI, meist die Wartezeit von 15 Jahren.

Eine solche Umschulung ist Teil der beruflichen Rehabilitation und soll dir den Wiedereinstieg ins Arbeitsleben ermöglichen. In vielen IT-Tätigkeiten lassen sich Arbeitsbedingungen gut an gesundheitliche Einschränkungen anpassen; ob der konkrete Zielberuf passt, muss aber medizinisch und beruflich geprüft werden. Viele IT-Umschulungen dauern rund 24 Monate; die konkrete Dauer hängt vom Beruf, Träger, Umschulungsmodell und Prüfungstermin ab.

Während der Umschulung werden notwendige Sozialversicherungsfragen über den Reha-Träger und die Art der Maßnahme geregelt. Häufig begleitet dich ein Reha-Berater oder eine Reha-Beraterin bei Fragen rund um die Umschulung. Die Umschulung kann je nach deinen Bedürfnissen in einem Berufsförderungswerk, bei einem Bildungsträger oder direkt in einem Betrieb stattfinden.

Die Entscheidung für eine Umschulung über die Rentenversicherung bedeutet einen Neustart in deinem Berufsleben. Wichtig ist, dass Zielberuf, gesundheitliche Einschränkungen, Lernbelastung und Arbeitsmarkt realistisch zusammenpassen.

PunktBedeutung
ZuständigDeutsche Rentenversicherung
Auslösergesundheitliche Einschränkung gefährdet deine Erwerbsfähigkeit
VoraussetzungErwerbsfähigkeit gefährdet oder gemindert; versicherungsrechtliche Voraussetzungen je nach Fall
LebensunterhaltÜbergangsgeld während der Maßnahme
KostenübernahmeUmschulung, Lernmittel, Fahrtkosten, Prüfungskosten und notwendige Hilfsmittel

Für den Antrag brauchst du typischerweise:

  • ärztliche Befundberichte
  • Versicherungsnummer und beruflicher Werdegang
  • Nachweise zu bisherigen Tätigkeiten und Qualifikationen
  • Einschätzung, warum der alte Beruf nicht mehr passt
  • erste Ideen für einen gesundheitlich realistischen IT-Beruf

Welche Voraussetzungen hat die Umschulung über die Rentenversicherung?

Um eine Umschulung über die Deutsche Rentenversicherung zu erhalten, müssen zwei Bedingungsblöcke zusammenkommen: ein persönlicher (gesundheitlicher) nach § 10 SGB VI und ein versicherungsrechtlicher nach § 11 SGB VI.

BlockVoraussetzung
Persönlich (§ 10 SGB VI)Deine Erwerbsfähigkeit ist wegen Krankheit oder Behinderung erheblich gefährdet oder gemindert, und die Umschulung kann sie voraussichtlich erhalten oder wiederherstellen. Faustregel: Du kannst deinen bisherigen Beruf gesundheitlich nicht mehr voll ausüben.
Versicherungsrechtlich (§ 11 SGB VI)Mindestens eine Bedingung: Wartezeit von 15 Jahren (180 Beitragsmonate) erfüllt; du beziehst eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit; ohne die Leistung müsste eine solche Rente gezahlt werden; oder unmittelbarer Anschluss an eine medizinische Reha der DRV.

Die 15-Jahres-Wartezeit ist laut DRV die am häufigsten erfüllte Voraussetzung. Wer sie nicht erfüllt und auch keinen der anderen Wege geht, wird von der Rentenversicherung in der Regel an die Agentur für Arbeit verwiesen. Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, prüft die DRV anhand deines Versicherungskontos; im Zweifel hilft eine Kontenklärung.

Es gibt auch Ausschlussgründe und andere Zuständigkeiten. Wenn ein anderer Rehabilitationsträger zuständig ist, etwa nach einem anerkannten Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit die Berufsgenossenschaft, ist die Rentenversicherung in der Regel nicht der richtige Kostenträger. Beamte haben gegenüber der DRV keinen Anspruch, weil für sie eigene Fürsorgesysteme zuständig sind.

Die Rentenversicherung prüft bei der Antragstellung, ob die Umschulung tatsächlich notwendig und erfolgversprechend ist. Dafür kann auch deine berufliche Eignung für den IT-Bereich begutachtet werden, etwa durch Gespräche, Tests oder eine Arbeitserprobung. Die Prüfung soll sicherstellen, dass die Umschulung deine Erwerbsfähigkeit nachhaltig verbessert.

Die Rentenversicherung prüft bei der Antragstellung, ob die Umschulung tatsächlich notwendig und erfolgversprechend ist. Dafür kann auch deine berufliche Eignung für den IT-Bereich begutachtet werden, etwa durch Gespräche, Tests oder eine Arbeitserprobung. Die Prüfung soll sicherstellen, dass die Umschulung deine Erwerbsfähigkeit nachhaltig verbessert.

Grundsätzlich kannst du alle anerkannten Ausbildungsberufe über die DRV umschulen; in der IT sind das typischerweise der Fachinformatiker, der IT-System-Elektroniker oder die kaufmännischen IT-Berufe. Welcher Beruf gesundheitlich realistisch ist, klärst du mit deinem Reha-Berater.

Finanzielle Leistungen und Unterstützung

Die Deutsche Rentenversicherung kann bei einer bewilligten Umschulung die notwendigen Kosten der Leistung übernehmen. Ein zentrales Element der finanziellen Unterstützung ist das Übergangsgeld, das während der Maßnahme gezahlt werden kann. Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung beträgt es für Versicherte ohne Kinder häufig 68 Prozent des letzten Nettoarbeitsentgelts, mit Kindergeldanspruch 75 Prozent. Bei Selbstständigen oder längeren Unterbrechungen gelten besondere Berechnungsregeln.

Die Kosten für die Umschulung selbst werden meist direkt mit dem Bildungsträger abgerechnet. Zusätzlich können notwendige Lernmittel, Prüfungsgebühren und Hilfsmittel übernommen werden, wenn sie für die bewilligte Leistung erforderlich sind.

Für den Weg zum Bildungsträger oder zum Praktikumsbetrieb können Fahrtkosten erstattet werden. Bei weiter entfernten Bildungseinrichtungen können auch Unterkunfts- oder Verpflegungskosten relevant werden. Die genaue Erstattung richtet sich nach Bewilligung und Nachweisen.

Besonders wichtig für Eltern: Die Rentenversicherung kann auch bei Haushaltshilfe oder Kinderbetreuung unterstützen, wenn das für die Teilnahme an der Leistung notwendig ist. Kläre diese Unterstützung vor Beginn der Umschulung und lass sie schriftlich bewilligen.

Während der Umschulung werden Sozialversicherungsfragen je nach Leistung, Maßnahmeform und persönlicher Situation geregelt. Lass dir vor Beginn erklären, welche Beiträge übernommen werden und ob sich Auswirkungen auf Kranken-, Pflege-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung ergeben.

Solltest du für die Umschulung technische Hilfsmittel oder eine behinderungsgerechte Ausstattung benötigen, können auch diese Kosten übernommen werden. Das kann beispielsweise spezielle Software, Eingabegeräte oder ergonomische Arbeitsplatzausstattung umfassen.

Der Weg zur Bewilligung

Der erste Schritt zur Umschulungsförderung führt dich zu einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung. In einem persönlichen Gespräch informiert dich ein Berater über die Möglichkeiten einer IT-Umschulung und prüft, ob die grundsätzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Du kannst den Antrag auf berufliche Rehabilitation direkt bei der Beratungsstelle stellen oder bequem online über das eService-Portal der Rentenversicherung einreichen.

Für den Antrag brauchst du in der Regel den Hauptantrag mit dem Formular G0100 und die Ergänzung G0130, dazu einen ärztlichen Befundbericht, der deine gesundheitlichen Einschränkungen nachvollziehbar dokumentiert. Der Bericht muss begründen, warum du deinen bisherigen Beruf nicht mehr ausüben kannst und welche berufliche Reha realistisch ist. Welche Formulare im konkreten Fall nötig sind, bestätigt dir die Deutsche Rentenversicherung oder die Online-Antragstellung.

Nach Eingang deines Antrags prüft die Rentenversicherung zunächst die formalen Voraussetzungen wie die Wartezeit und mögliche Ausschlussgründe. Anschließend kann dein Fall einem Reha-Berater oder einer Reha-Beraterin zugewiesen werden, die dich während des Prozesses begleitet. Plane für die Prüfung mehrere Wochen ein und starte keine Maßnahme, bevor die Bewilligung schriftlich vorliegt.

Häufig folgt ein ausführliches Gespräch, in dem deine beruflichen Wünsche und Möglichkeiten besprochen werden. Je nach Fall kann auch eine Eignungsfeststellung durchgeführt werden, um zu prüfen, ob eine IT-Umschulung für dich geeignet ist. Diese kann durch Tests oder Arbeitserprobung erfolgen. Auf Basis aller Informationen entscheidet die Rentenversicherung dann über deinen Antrag.

Bei einer Ablehnung hast du die Möglichkeit, innerhalb eines Monats Widerspruch einzulegen. Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen und eine Begründung enthalten. Die Rentenversicherung prüft den Fall dann erneut. Sollte auch der Widerspruch abgelehnt werden, steht dir der Weg zum Sozialgericht offen.

Während der Umschulung

Während deiner IT-Umschulung kann dich der Reha-Beratungsdienst der Rentenversicherung begleiten. Eine Ansprechperson kann den Fortschritt deiner Umschulung mitverfolgen und bei Bedarf zusätzliche Unterstützungsleistungen koordinieren. Sollten während der Umschulung gesundheitliche Probleme auftreten, solltest du sie sofort dem Träger und dem Bildungsträger melden, damit Lösungen geprüft werden können.

Manche Bildungsträger bieten neben dem fachlichen Unterricht auch sozialpädagogische oder psychologische Betreuung an. Diese Unterstützung kann helfen, Lernstoff, Belastung und organisatorische Fragen zu bewältigen. Besonders in Berufsförderungswerken gibt es häufig Personal, das auf berufliche Rehabilitation spezialisiert ist.

Deine Umschulung gliedert sich in theoretische und praktische Phasen. In den Praktikumsphasen sammelst du erste Berufserfahrung in IT-Unternehmen. Der Reha-Beratungsdienst oder der Bildungsträger kann dich bei der Suche nach geeigneten Praktikumsplätzen unterstützen und auch während des Praktikums ansprechbar bleiben. Praktika sind wichtig, um den späteren Arbeitsplatz realistisch zu prüfen und Kontakte zu möglichen Arbeitgebern aufzubauen.

Falls du während der Umschulung krank wirst, musst du Träger, Bildungsträger und Krankenkasse sofort informieren. Krankenversicherung, Beitragszahlung, Fehlzeiten und eine mögliche Fortzahlung von Übergangsgeld hängen von deiner bewilligten Leistung und der konkreten Situation ab. Lass dir vor Beginn erklären, welche Meldepflichten gelten und wann die Umschulung angepasst oder verlängert werden kann.

Regelmäßige Gespräche können helfen, deinen Lernfortschritt zu besprechen und bei Bedarf zusätzliche Fördermaßnahmen einzuleiten. Diese können zum Beispiel Stützunterricht in einzelnen Fächern oder technische Hilfsmittel umfassen. Ziel ist, fachliche, gesundheitliche und organisatorische Hindernisse möglichst früh zu erkennen.

Nach erfolgreichem Abschluss

Nach bestandener IHK-Prüfung kann die Rentenversicherung bei der Integration in den IT-Arbeitsmarkt unterstützen. Je nach Bewilligung und Bedarf bleibt der Reha-Beratungsdienst auch in dieser Phase ansprechbar und kann bei der Suche nach einer passenden Stelle helfen. Durch Praktika während der Umschulung können sich konkrete Jobperspektiven ergeben, weil Unternehmen dich und deine Fähigkeiten kennengelernt haben.

Die Rentenversicherung kann in der Einarbeitungsphase weitere Hilfen bereitstellen. Dazu gehören technische Arbeitshilfen oder die behinderungsgerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes. Auch Eingliederungszuschüsse für Arbeitgeber können in Betracht kommen. Kläre solche Leistungen frühzeitig vor der Arbeitsaufnahme.

Sollte die direkte Arbeitsaufnahme nicht sofort gelingen, kann Übergangsgeld unter bestimmten Voraussetzungen auch für Zeiten nach der Leistung gezahlt werden. Kläre diese Übergangsregelung früh mit deinem Reha-Berater, damit keine Lücke entsteht.

Die erste Zeit im neuen Job ist besonders wichtig. Dein Reha-Berater kann auch nach Abschluss der Maßnahme bei auftretenden Problemen unterstützen, wenn dies für die berufliche Wiedereingliederung erforderlich ist.

Was du realistisch prüfen solltest

Eine Umschulung über die Deutsche Rentenversicherung kann ein tragfähiger Weg für einen gesundheitlich notwendigen Berufswechsel sein. Die finanzielle Absicherung durch Übergangsgeld und die Übernahme notwendiger Maßnahmekosten können es ermöglichen, dich auf deine Ausbildung zu konzentrieren. Trotzdem solltest du vor Beginn schriftlich klären, welche Kosten übernommen werden und welche Eigenanteile oder Lücken möglich sind.

Die Beschäftigungsaussichten in IT-Berufen hängen stark von Region, Spezialisierung, Praxiserfahrung und gesundheitlich passendem Arbeitsplatz ab. Für konkrete Gehaltsdaten ist der Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit oder unsere Gehaltsübersicht für Fachinformatiker der bessere Einstieg.

In der IT gibt es je nach Rolle und Betrieb flexible Arbeitsmodelle. Manche Unternehmen ermöglichen Home-Office oder Teilzeit, was wichtig sein kann, wenn gesundheitliche Einschränkungen berücksichtigt werden müssen. Das ersetzt aber keine individuelle Prüfung von Arbeitsplatz, Belastbarkeit und regionalem Markt.

Viele Umschulungen sind kürzer als die reguläre Ausbildung. Bei bestandener IHK-Prüfung erhältst du den anerkannten Berufsabschluss des jeweiligen Ausbildungsberufs. Die Betreuung durch den Reha-Beratungsdienst und zusätzliche Unterstützungsangebote können helfen, Risiken früh zu erkennen und die Maßnahme stabiler zu durchlaufen.

Die Kombination aus anerkanntem Abschluss, gesundheitlich passender Berufsplanung und Unterstützung durch die Rentenversicherung kann ein tragfähiger Weg für deinen beruflichen Neustart sein. Entscheidend ist, dass du Zielberuf, Belastbarkeit, Praktikum und spätere Einsatzmöglichkeiten realistisch prüfst und die Bewilligung schriftlich vorliegt.

Quellen und amtliche Einstiege

Nächster Schritt

Wenn du mehrere Kostenträger vergleichen musst, gehe zurück zu Umschulung Finanzierung oder zur Übersicht IT-Umschulung. Bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit lies zusätzlich die Seite zur Berufsgenossenschaft. Ohne gesundheitlichen Grund ist meist der Bildungsgutschein der richtige Weg.

Häufige Fragen.

Wenn deine Erwerbsfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen erheblich gefährdet oder gemindert ist und eine Umschulung sie erhalten oder wiederherstellen kann. Dazu muss eine versicherungsrechtliche Voraussetzung erfüllt sein, am häufigsten die Wartezeit von 15 Jahren. Auch der Bezug einer Erwerbsminderungsrente oder der Anschluss an eine medizinische Reha der DRV können den Weg öffnen.
Das Übergangsgeld beträgt nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung häufig 75 Prozent des letzten Nettoentgelts mit Kindergeldanspruch und 68 Prozent ohne. Es sichert deinen Lebensunterhalt während der Maßnahme. Bei Selbstständigen oder längeren Unterbrechungen gelten besondere Berechnungsregeln.
Grundsätzlich alle anerkannten Ausbildungsberufe, in der IT typischerweise den Fachinformatiker, den IT-System-Elektroniker oder die kaufmännischen IT-Berufe. Entscheidend ist, dass der Zielberuf gesundheitlich zu dir passt. Das prüft ein Reha-Berater gemeinsam mit dir, teils über Eignungstests oder eine Arbeitserprobung.
Nein. Beamte haben gegenüber der Deutschen Rentenversicherung keinen Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, weil für sie eigene Fürsorgesysteme zuständig sind. Für sie kommen andere Wege in Betracht.